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Vollmacht: Vorlage für einzelne Angelegenheiten

Stand: · Rechtslage Deutschland

Sie können ein Einschreiben nicht selbst abholen, das Auto nicht selbst ummelden oder einen Termin bei der Behörde nicht wahrnehmen? Mit einer schriftlichen Vollmacht darf eine Person Ihres Vertrauens das für Sie erledigen. Unsere Vorlage ist für solche einzelnen Angelegenheiten gedacht. Für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können, brauchen Sie dagegen eine Vorsorgevollmacht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Vollmacht braucht grundsätzlich keine besondere Form. Schriftlich ist sie aber nötig, damit der Bevollmächtigte sie vorzeigen kann.
  • Beschreiben Sie die Angelegenheit so genau wie möglich und begrenzen Sie die Dauer.
  • Der Bevollmächtigte sollte das Original und seinen eigenen Ausweis dabeihaben, oft auch eine Kopie Ihres Ausweises.
  • Für Grundstücke, Handelsregister und einige andere Vorgänge reicht eine einfache Vollmacht nicht.
  • Banken verlangen meist ihre eigenen Formulare.
Vorlage zum Ausfüllen

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Vollmacht

Vollmachtgeber (ich)

Name, Vorname
Geburtsdatum
Straße, Nr.
PLZ, Ort

Bevollmächtigte Person

Name, Vorname
Geburtsdatum
Straße, Nr.
PLZ, Ort

Umfang der Vollmacht

Hiermit bevollmächtige ich die oben genannte Person, mich in der folgenden Angelegenheit zu vertreten und alle dafür erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen:

Kennzeichen / FIN
Behörde, Dokument
Stelle, Vertrags-Nr.

Geltungsdauer

Datum

Ich kann diese Vollmacht jederzeit widerrufen. Die bevollmächtigte Person ist nicht berechtigt, Untervollmacht zu erteilen. Sie hat sich bei Gebrauch der Vollmacht mit einem amtlichen Ausweis auszuweisen und diese Vollmacht im Original vorzulegen.

Ort, Datum, Unterschrift Vollmachtgeber
Unterschrift der bevollmächtigten Person (Muster)

Mustervorlage für einzelne Angelegenheiten. Keine Vorsorgevollmacht. Nicht geeignet für Grundstücksgeschäfte, Handelsregistersachen und andere Vorgänge, die eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung verlangen. Banken akzeptieren häufig nur ihre eigenen Vollmachtsformulare.

Was eine Vollmacht rechtlich bewirkt

Wer bevollmächtigt ist, handelt in Ihrem Namen. Was er im Rahmen der Vollmacht erklärt, wirkt so, als hätten Sie es selbst erklärt (§ 164 BGB). Sie erteilen die Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Stelle, bei der er für Sie auftritt (§ 167 Abs. 1 BGB). Die Vollmacht braucht nicht die Form des Geschäfts, für das sie gilt (§ 167 Abs. 2 BGB). Davon gibt es aber wichtige Ausnahmen, siehe unten.

Praktisch zählt vor allem die Urkunde. Gibt der Bevollmächtigte für Sie eine einseitige Erklärung ab, etwa eine Kündigung, und legt er keine Vollmacht im Original vor, kann der Empfänger die Erklärung unverzüglich zurückweisen (§ 174 BGB). Eine Kopie oder ein Foto reicht dann nicht.

Typische Anwendungsfälle

AnlassWas der Bevollmächtigte mitbringen sollte
Post oder Paket abholenVollmacht, eigener Ausweis, Benachrichtigungskarte. Paketdienste haben teils eigene Vordrucke auf der Karte.
Kfz zulassen, ummelden, abmeldenVollmacht, eigener Ausweis, Ausweis oder Kopie des Halters, Fahrzeugpapiere, bei Zulassung eine eVB-Nummer. Viele Zulassungsstellen bieten eigene Vollmachtsformulare an.
Dokumente bei BehördenVollmacht, eigener Ausweis. Für Pässe und Personalausweise gelten Sonderregeln: Beantragen müssen Sie persönlich, abholen lassen dürfen Sie in der Regel mit Vollmacht.
BankangelegenheitenFragen Sie vorher bei Ihrer Bank nach. Banken arbeiten in der Regel mit eigenen Konto- oder Depotvollmachten.
Vermieter, Versicherer, VertragspartnerVollmacht im Original, vor allem bei Kündigungen oder Mängelanzeigen.

Abgrenzung zur Vorsorgevollmacht

Unsere Vorlage regelt einen konkreten Vorgang, solange Sie selbst handlungsfähig sind. Eine Vorsorgevollmacht ist etwas anderes: Sie soll gelten, wenn Sie wegen Krankheit, Unfall oder Alter Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, und sie verhindert, dass das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer bestellt. Sie umfasst oft Gesundheit, Aufenthalt, Vermögen und Behörden zugleich und muss für einige Entscheidungen bestimmte Formulierungen enthalten.

Dafür bietet das Bundesministerium der Justiz ein offizielles, kostenloses Formular mit Erläuterungen an (Broschüre „Vorsorge mit Vollmacht und Verfügung“ auf bmj.de). Nutzen Sie dieses Formular statt eines selbst zusammengestellten Musters. Eine Vorsorgevollmacht können Sie beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen, damit Gerichte und Ärzte davon erfahren.

Wann eine einfache Vollmacht nicht reicht

  • Grundstücke und Immobilien: Für Eintragungen im Grundbuch verlangt das Grundbuchamt eine öffentlich beglaubigte oder beurkundete Vollmacht (§ 29 GBO).
  • Handelsregister: Vollmachten für Anmeldungen müssen öffentlich beglaubigt sein (§ 12 HGB).
  • Erbschaft ausschlagen: Ein Bevollmächtigter braucht eine öffentlich beglaubigte Vollmacht (§ 1945 Abs. 3 BGB).

Die Beglaubigung erledigt ein Notar, in manchen Fällen auch die Betreuungsbehörde. Lassen Sie sich im Zweifel vorher beraten.

So füllen Sie die Vollmacht richtig aus

  1. Beide Personen eindeutig angeben. Vollständiger Name, Geburtsdatum und Anschrift. Das Geburtsdatum hilft bei Namensgleichheit.
  2. Die Angelegenheit konkret beschreiben. Statt „alle Behördengänge“ besser „Abmeldung des Pkw mit dem Kennzeichen …“. Je genauer, desto eher wird die Vollmacht akzeptiert und desto geringer ist das Risiko eines Missbrauchs.
  3. Dauer begrenzen. Kreuzen Sie an, dass die Vollmacht mit Erledigung erlischt, oder setzen Sie ein Enddatum.
  4. Handschriftlich unterschreiben. Mit Ort und Datum. Eine eingescannte Unterschrift wird oft nicht akzeptiert.
  5. Original übergeben. Dazu eine Kopie Ihres Ausweises, wenn die Stelle das verlangt. Behalten Sie selbst eine Kopie der Vollmacht.

Widerruf und Erlöschen

Sie können eine Vollmacht grundsätzlich jederzeit widerrufen (§ 168 BGB). Lassen Sie sich die Urkunde dann zurückgeben. Solange der Bevollmächtigte das Original vorlegen kann, darf ein gutgläubiger Dritter auf die Vollmacht vertrauen (§§ 172, 173 BGB). Haben Sie die Vollmacht einer bestimmten Stelle mitgeteilt, informieren Sie diese Stelle auch über den Widerruf.

Häufige Fragen

Muss eine Vollmacht handschriftlich sein?

Nein. Sie können die Vorlage am Computer ausfüllen und ausdrucken. Wichtig ist die eigenhändige Unterschrift des Vollmachtgebers auf dem Ausdruck.

Muss eine Vollmacht notariell beglaubigt werden?

Für die meisten Alltagsgeschäfte nicht. Eine öffentliche Beglaubigung ist aber etwa für Grundbuch- und Handelsregistersachen und für die Ausschlagung einer Erbschaft vorgeschrieben.

Reicht ein Foto der Vollmacht auf dem Handy?

Meist nicht. Bei einseitigen Erklärungen wie einer Kündigung kann der Empfänger zurückweisen, wenn keine Originalvollmacht vorgelegt wird. Auch Behörden und Postfilialen verlangen in der Regel das Original.

Kann ich mit dieser Vorlage meine Eltern für den Notfall absichern?

Nein. Dafür ist eine Vorsorgevollmacht gedacht. Nutzen Sie das kostenlose Formular des Bundesministeriums der Justiz und lassen Sie die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister eintragen.

Darf der Bevollmächtigte die Vollmacht an jemand anderen weitergeben?

Nach unserer Vorlage nicht. Sie schließt eine Untervollmacht ausdrücklich aus. Soll eine weitere Person handeln dürfen, stellen Sie ihr eine eigene Vollmacht aus.

Für ein Kündigungsschreiben, das ein Bevollmächtigter für Sie abgibt, finden Sie unter Kündigung Vorlage ein passendes Muster. Wer ein Auto für jemand anderen verkauft, braucht zusätzlich einen Kaufvertrag.

Rechtsgrundlagen: §§ 164, 167, 168, 172–174, 1945 BGB; § 29 Grundbuchordnung (GBO); § 12 Handelsgesetzbuch (HGB). Vorsorgevollmacht: Formular und Broschüre des Bundesministeriums der Justiz.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns: schadensboerse@mailbox.org