Schaden
Elektrogerät kaputt: Ihre Rechte und was Sie jetzt tun
Stand: · Rechtslage Deutschland
Die Waschmaschine streikt, das Handy lädt nicht mehr, der Fernseher bleibt schwarz. Wer das Gerät vor weniger als zwei Jahren gekauft hat, kann meist vom Händler Reparatur oder Ersatz verlangen. Und seit Juli 2026 gibt es zusätzlich ein Recht auf Reparatur gegenüber dem Hersteller, auch nach Ablauf der Gewährleistung.
Das Wichtigste in Kürze
- Gewährleistung: 2 Jahre ab Übergabe, gegenüber dem Verkäufer. Im ersten Jahr muss der Händler beweisen, dass das Gerät beim Kauf in Ordnung war (§§ 438, 477 BGB).
- Sie wählen: Reparatur oder Ersatz; alle Kosten trägt der Verkäufer (§ 439 BGB). Nach zwei erfolglosen Reparaturen können Sie zurücktreten oder den Preis mindern.
- Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung, meist vom Hersteller, und schränkt die Gewährleistung nicht ein.
- Recht auf Reparatur seit 2026: Hersteller bestimmter Geräte müssen auch nach der Gewährleistung reparieren, gegen angemessenes Entgelt (§ 479a BGB). Bei Käufen ab 31. Juli 2026 verlängert eine Reparatur die Gewährleistung um 12 Monate.
- Entsorgung: kostenlos am Wertstoffhof und bei größeren Händlern, kleine Geräte bis 25 cm auch ohne Neukauf.
Gewährleistung: Ihr Recht gegenüber dem Verkäufer
Die gesetzliche Gewährleistung, im Gesetz „Mängelhaftung“, gilt für jeden Kauf, ob im Laden oder online. Sie richtet sich immer gegen den Verkäufer, nicht gegen den Hersteller.
- Dauer: Ansprüche verjähren zwei Jahre nach Übergabe des Geräts (§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Bei Gebrauchtware darf der Händler die Frist auf ein Jahr verkürzen, muss Sie aber vorher eigens darauf hinweisen und das ausdrücklich vereinbaren (§ 476 Abs. 2 BGB).
- Beweislast: Zeigt sich der Mangel innerhalb des ersten Jahres, wird vermutet, dass er schon bei Übergabe vorlag; der Händler müsste das Gegenteil beweisen (§ 477 BGB). Danach müssen Sie belegen, dass der Fehler von Anfang an angelegt war, was bei Elektronik oft schwierig ist.
- Nacherfüllung: Sie entscheiden, ob repariert oder ein neues Gerät geliefert wird. Transport, Arbeit und Material zahlt der Verkäufer. Nur wenn Ihre Wahl unverhältnismäßig teuer ist, darf er auf die andere Art ausweichen (§ 439 BGB).
- Wenn es nicht klappt: Nach dem zweiten erfolglosen Reparaturversuch gilt die Nachbesserung als fehlgeschlagen (§ 440 BGB). Dann können Sie vom Vertrag zurücktreten, also Geld gegen Gerät, oder den Kaufpreis mindern (§ 437 BGB).
- Neu für Käufe ab 31. Juli 2026: Wählen Sie die Reparatur, verlängert sich die Gewährleistung einmalig um zwölf Monate (§ 475e Abs. 5 BGB). Bei Ersatzlieferung gibt es diese Verlängerung nicht.
Kein Gewährleistungsfall sind Schäden durch Sturz, Feuchtigkeit oder falsche Bedienung sowie normaler Verschleiß. Händler verweisen gern auf den Hersteller; darauf müssen Sie sich nicht einlassen.
Garantie: freiwillig, aber bindend
Eine Garantie ist ein freiwilliges Versprechen des Herstellers oder Händlers, das neben der Gewährleistung besteht und sie nicht einschränken darf (§ 443 BGB). Was sie abdeckt, steht in der Garantieerklärung. Sie muss verständlich sein und unter anderem Name und Anschrift des Garantiegebers, Dauer, Geltungsbereich und das Verfahren nennen (§ 479 BGB). Lohnend ist die Garantie vor allem nach dem ersten Jahr, wenn bei der Gewährleistung die Beweislast bei Ihnen liegt, und bei Laufzeiten über zwei Jahre.
| Gewährleistung | Garantie | |
|---|---|---|
| Wer haftet | Verkäufer | Hersteller oder Händler, freiwillig |
| Dauer | 2 Jahre (gebraucht mindestens 1 Jahr) | laut Garantieerklärung |
| Beweislast | erstes Jahr beim Verkäufer | laut Bedingungen, oft keine |
| Umfang | Mangel, der bei Übergabe vorlag | laut Bedingungen, oft Haltbarkeit |
Musterbrief: Mangel reklamieren
[Ihr Name, Anschrift, E-Mail]
[Händler, Anschrift]
[Ort, Datum]
Mängelrüge zu [Gerät, Modell], Kauf vom [Datum], Rechnungs-/Bestellnummer [Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
das oben genannte Gerät weist folgenden Mangel auf: [Beschreibung, seit wann, Fehlerbild]. Ich mache meine gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend und verlange Nacherfüllung durch [Reparatur / Lieferung eines mangelfreien Geräts] (§§ 437, 439 BGB). Die Kosten für Transport und Nacherfüllung tragen Sie.
Bitte teilen Sie mir bis zum [Datum, etwa 14 Tage] mit, wie die Abholung oder Einsendung ablaufen soll, und beheben Sie den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist. Andernfalls behalte ich mir vor, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Anlagen: Kopie der Rechnung, Fotos des Mangels
Schicken Sie die Reklamation so, dass Sie den Zugang belegen können, etwa per E-Mail mit Lesebestätigung oder per Einschreiben, und geben Sie das Gerät nie ohne Quittung ab. Für Barkäufe ohne Rechnung hilft eine Quittung als Kaufnachweis.
Recht auf Reparatur seit 2026
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1799 (in Kraft seit 23. Juli 2026) gibt es in Deutschland einen Anspruch gegen den Hersteller, der auch nach Ablauf der Gewährleistung gilt (§§ 479a, 479b BGB):
- Welche Geräte: die Produktgruppen des Anhangs II der Richtlinie, laut Verbraucherzentrale unter anderem Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Kühlgeräte, Fernseher, Monitore, Smartphones, Tablets und schnurlose Telefone.
- Was gilt: Der Hersteller muss reparieren, unentgeltlich oder gegen ein angemessenes Entgelt, in angemessener Zeit. Ein Recht auf kostenlose Reparatur ist das nicht.
- Grenzen: Keine Pflicht, wenn die Reparatur unmöglich ist, und nur so lange, wie der Hersteller Ersatzteile vorhalten muss. Ablehnen darf er nicht, nur weil vorher eine andere Werkstatt am Gerät war.
- Auch für ältere Geräte: Der Anspruch gegen den Hersteller kann laut Verbraucherzentrale auch Geräte betreffen, die vor dem 31. Juli 2026 gekauft wurden.
- Reparaturformular: Werkstätten können ein europäisches Formular mit Preis und Dauer anbieten; das Angebot ist dann 30 Tage bindend. Eine Online-Plattform, die Reparaturbetriebe vermittelt, ist laut Bundesumweltministerium bis Juli 2027 geplant.
Reparaturbonus: Wo es Zuschüsse gibt
Einen bundesweiten Reparaturbonus gibt es nicht; eine Initiative Thüringens scheiterte im Mai 2026 im Bundesrat. Stand Oktober 2026 in den Ländern:
| Land | Stand | Konditionen |
|---|---|---|
| Sachsen | läuft | 50 % der Reparaturkosten, höchstens 200 € je Reparatur, bis zu 2 Reparaturen im Jahr, Mindestrechnung 115 €, Antrag nach der Reparatur online bei der SAB, solange Mittel vorhanden sind |
| Berlin | pausiert | Antragsstopp seit Juni 2025, Fortsetzung angekündigt; zuletzt 50 %, höchstens 200 € |
| Thüringen | beendet | am 31.12.2025 ausgelaufen; Nachfolger „Thüringen repariert“ nur mit Informationen, ohne Zuschuss |
| andere Länder | kein Landesprogramm | einzelne Städte und Kreise fördern, etwa Bielefeld, Aschaffenburg oder Fürth; bei der Kommune nachfragen |
Reparieren lassen oder selbst reparieren
- Repair-Cafés: Ehrenamtliche helfen beim Reparieren, meist gegen Spende. Bis 2024 sind laut anstiftung rund 2.000 Initiativen entstanden; Adressen auf reparatur-initiativen.de und repaircafe.org.
- Werkstatt: Vorher einen Kostenvoranschlag verlangen. Liegt die Reparatur über etwa der Hälfte des Neupreises, lohnt sie sich bei älteren Geräten oft nicht mehr, außer das Gerät ist hochwertig.
- Garantieverlängerung beim Kauf: Laut Verbraucherzentrale lohnt sie sich in den meisten Fällen nicht: oft nur Zeitwert, Verschleißteile ausgeschlossen, Bindung an Vertragswerkstätten.
Blitz, Überspannung und Versicherung
Geht das Gerät durch einen Blitzschlag oder eine Überspannung kaputt, zahlt die Hausratversicherung für einen direkten Blitzschlag; Schäden durch Überspannung sind nur mit einer entsprechenden Klausel versichert, die in neueren Tarifen meist enthalten ist, in älteren oft nicht. Prüfen Sie Ihre Police. Vorbeugen lässt sich mit einer Steckdosenleiste mit Überspannungsschutz für Fernseher, Computer und Router.
Altgerät entsorgen: kostenlos und richtig
- Wertstoffhof: Elektrogeräte werden dort kostenlos angenommen. Sie gehören nicht in den Hausmüll; das zeigt die durchgestrichene Mülltonne auf dem Gerät.
- Handel: Händler mit mindestens 400 m² Verkaufsfläche für Elektrogeräte sowie Lebensmittelmärkte ab 800 m² Gesamtfläche, die regelmäßig Elektrogeräte anbieten, müssen Altgeräte zurücknehmen: beim Kauf eines neuen Geräts gleicher Art eins zu eins, kleine Geräte bis 25 cm Kantenlänge auch ohne Kauf, bis zu drei je Art (§ 17 ElektroG). Für Online-Händler gilt das ab entsprechender Lager- und Versandfläche.
- Vorher: persönliche Daten löschen, Batterien und Akkus entnehmen, soweit möglich, und bei Lithium-Akkus die Pole abkleben. Akkus und Batterien nehmen Händler und Wertstoffhöfe getrennt und kostenlos zurück (§§ 14, 15 BattDG).
- Aufgeblähte oder beschädigte Akkus nicht weiter benutzen, nicht laden und getrennt, möglichst feuerfest, lagern; die Sammelstelle vorher informieren.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Gewährleistung auf Elektrogeräte?
Zwei Jahre ab Übergabe, bei Gebrauchtware nach ausdrücklicher Vereinbarung mindestens ein Jahr. Im ersten Jahr liegt die Beweislast beim Verkäufer.
Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?
Die Gewährleistung ist gesetzlich und gilt gegenüber dem Verkäufer. Die Garantie ist ein freiwilliges Versprechen, meist des Herstellers, mit eigenen Bedingungen. Beides besteht nebeneinander.
Kann ich Reparatur oder ein neues Gerät verlangen?
Ja, Sie haben die Wahl. Der Verkäufer darf nur ausweichen, wenn Ihre Wahl unverhältnismäßig teuer wäre. Die Kosten trägt in jedem Fall der Verkäufer.
Wann kann ich vom Kauf zurücktreten?
Wenn die Reparatur zweimal fehlgeschlagen ist, der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert oder eine gesetzte Frist verstreichen lässt. Dann bekommen Sie den Kaufpreis gegen Rückgabe des Geräts zurück.
Was bringt das Recht auf Reparatur?
Hersteller von Waschmaschinen, Kühlgeräten, Fernsehern, Smartphones und weiteren Geräten müssen seit Juli 2026 auch nach der Gewährleistung reparieren, gegen angemessenes Entgelt. Bei Käufen ab 31. Juli 2026 verlängert eine Reparatur im Gewährleistungsfall die Frist um 12 Monate.
Gibt es 2026 einen Reparaturbonus?
In Sachsen ja (50 %, bis 200 €). Berlin pausiert, Thüringen hat sein Programm Ende 2025 beendet. Einen bundesweiten Bonus gibt es nicht.
Wo kann ich alte Elektrogeräte kostenlos abgeben?
Am Wertstoffhof und bei größeren Händlern; kleine Geräte bis 25 cm nehmen diese auch ohne Neukauf zurück.
Ähnliche Themen: Wasserschaden, Einbruch: was tun, Blackout-Vorsorge.
Quellen, abgerufen am 6. Oktober 2026: BGB §§ 437, 438, 439, 440, 443, 475e, 476, 477, 479, 479a, 479b; ElektroG § 17; BattDG §§ 6, 14, 15 (gesetze-im-internet.de); Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 vom 16.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 212; Richtlinie (EU) 2024/1799 (EUR-Lex); Verbraucherzentrale, Recht auf Reparatur (07.08.2026), Regen, Hagel, Sturm und Gewitter (12.08.2026), Podcast Garantieverlängerungen (23.07.2025); Bundesumweltministerium, Recht auf Reparatur (21.09.2026); Sächsische Aufbaubank, Reparaturbonus; IBB Business Team, Reparaturbonus Berlin; Verbraucherzentrale Thüringen, Reparaturbonus; Deutsche Handwerks Zeitung, 11.05.2026; Umweltbundesamt, Wohin mit dem Elektroschrott (13.12.2023); anstiftung, Reparieren. Keine Rechtsberatung.
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