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Quittung: Vorlage zum Ausfüllen und Ausdrucken

Stand: · Rechtslage Deutschland

Eine Quittung bestätigt schriftlich, dass Geld oder eine andere Leistung angekommen ist. Wer bar bezahlt, hat ohne Quittung im Streitfall kaum einen Beweis. Unsere Vorlage eignet sich für Privatverkäufe, Mietzahlungen, Darlehensrückzahlungen unter Bekannten und andere Zahlungen zwischen Privatpersonen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer eine Zahlung erhält, muss auf Verlangen eine Quittung ausstellen (§ 368 BGB).
  • Die Kosten der Quittung trägt grundsätzlich der Zahlende (§ 369 BGB).
  • Pflicht: Betrag, Zahlender, Empfänger, Zweck, Datum, Unterschrift des Empfängers.
  • Eine Quittung ist keine Rechnung. Unternehmer müssen für das Umsatzsteuerrecht eigene Regeln beachten.
Vorlage zum Ausfüllen

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Quittung

Quittungs-Nr.
Betrag in Euro
Betrag in Worten

Erhalten von (Zahlender)

Name, Vorname
Anschrift

Wofür

Grund der Zahlung (z. B. Kaufpreis für …, Miete Monat …)
Datum der Gutschrift
Restbetrag

Empfänger (Zahlungsempfänger)

Name, Vorname bzw. Firma
Anschrift

Den oben genannten Betrag habe ich vollständig erhalten.

Ort, Datum
Unterschrift Empfänger

Mustervorlage für Zahlungen zwischen Privatpersonen. Ersetzt keine Rechnung eines Unternehmers im Sinne des Umsatzsteuerrechts.

Ihr Anspruch auf eine Quittung

Das Gesetz gibt Ihnen ein klares Recht: Der Gläubiger muss gegen Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis erteilen (§ 368 BGB). Haben Sie ein rechtliches Interesse daran, dass die Quittung in einer anderen Form erteilt wird, etwa öffentlich beglaubigt, können Sie auch das verlangen.

Wer eine Quittung über den gesamten Betrag vorlegt, hat damit ein starkes Beweismittel dafür, dass gezahlt wurde. Wer das bestreitet, muss gute Gründe gegen die eigene Unterschrift vorbringen. Auch eine Quittung über Teilzahlungen ist sinnvoll, wenn der Restbetrag offen ausgewiesen wird.

Was auf eine Quittung gehört

AngabeWarum
Betrag in Ziffern und in WortenDie Angabe in Worten erschwert nachträgliche Änderungen.
Name und Anschrift des ZahlendenNur er kann sich später auf die Quittung berufen.
Grund der ZahlungOrdnet die Zahlung einer bestimmten Schuld zu, etwa „Kaufpreis Fahrrad Marke X“ oder „Miete Oktober 2026“.
Zahlungsart und DatumBar oder Überweisung, mit Datum des Empfangs.
Name des Empfängers und UnterschriftOhne Unterschrift des Empfängers ist die Quittung wertlos.
Bei Teilzahlung: offener RestVerhindert Streit darüber, ob die Schuld erledigt ist.

So nutzen Sie die Vorlage

  1. Vorher ausfüllen. Füllen Sie alle Felder außer der Unterschrift vor dem Termin aus, damit bei der Übergabe nur noch unterschrieben werden muss.
  2. Geld zählen. Bei Barzahlung zählt der Empfänger das Geld in Anwesenheit des Zahlenden.
  3. Unterschreiben lassen. Der Empfänger unterschreibt mit Ort und Datum. Der Zahlende behält das Original.
  4. Aufbewahren. Privatleute sollten Quittungen mindestens so lange aufbewahren, wie Ansprüche aus dem Geschäft noch geltend gemacht werden könnten. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist (§§ 195, 199 BGB).

Quittung beim Privatverkauf

Verkaufen Sie privat ein Möbelstück, ein Fahrrad oder ein Handy gegen Bargeld, reicht eine Quittung mit genauer Bezeichnung des Gegenstands. Bei teureren Dingen ist ein Kaufvertrag besser, weil er auch den Zustand und einen Gewährleistungsausschluss regeln kann. Für Autos gibt es unseren Kaufvertrag für den privaten Autoverkauf, der die Zahlungsbestätigung bereits enthält.

Abgrenzung: Quittung und Kleinbetragsrechnung

Unternehmer müssen für ihre Leistungen Rechnungen nach dem Umsatzsteuergesetz ausstellen. Für Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250 Euro nicht übersteigt, gelten erleichterte Pflichtangaben (§ 33 UStDV): vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers, Ausstellungsdatum, Menge und Art der Lieferung oder Umfang und Art der Leistung sowie das Entgelt und der Steuerbetrag in einer Summe mit dem Steuersatz oder ein Hinweis auf eine Steuerbefreiung.

Unsere Vorlage ist keine solche Rechnung. Sie bestätigt nur den Empfang einer Zahlung und ist für Privatpersonen gedacht. Wenn Sie als Unternehmer tätig sind, nutzen Sie bitte eine Rechnungsvorlage, die den umsatzsteuerlichen Anforderungen entspricht.

Miete bar bezahlt? Lassen Sie sich jede Zahlung quittieren. Ohne Quittung können Sie später kaum beweisen, dass die Miete gezahlt wurde. Mit Quittungen haben Sie auch bei der nächsten Wohnungssuche einen Zahlungsnachweis, siehe Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.

Häufige Fragen

Muss ich eine Quittung ausstellen, wenn ich Geld bekomme?

Ja, wenn der Zahlende es verlangt. Das ergibt sich aus § 368 BGB. Die Kosten dafür trägt grundsätzlich der Zahlende.

Ist eine handschriftliche Quittung gültig?

Ja. Es kommt auf den Inhalt und die Unterschrift des Empfängers an, nicht darauf, ob die Quittung gedruckt oder handschriftlich ist.

Braucht eine Quittung einen Stempel?

Nein. Ein Stempel ist nicht vorgeschrieben. Die eigenhändige Unterschrift des Empfängers reicht.

Ist eine Quittung dasselbe wie eine Rechnung?

Nein. Eine Rechnung fordert zur Zahlung auf und muss bei Unternehmern umsatzsteuerliche Pflichtangaben enthalten. Eine Quittung bestätigt, dass gezahlt wurde.

Brauche ich bei einer Überweisung eine Quittung?

Meist reicht der Kontoauszug als Nachweis. Sie dürfen aber auch dann eine Quittung verlangen, etwa wenn aus der Überweisung der Zahlungsgrund nicht eindeutig hervorgeht.

Rechtsgrundlagen: §§ 195, 199, 368, 369 BGB; § 33 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV).

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns: schadensboerse@mailbox.org