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Teilkasko oder Vollkasko: Was ist der Unterschied?

Stand: · Rechtslage Deutschland

Die Kfz-Haftpflicht ist Pflicht, Teilkasko und Vollkasko sind freiwillig. Die Haftpflicht zahlt für Schäden, die Sie anderen zufügen. Die Kaskoversicherungen zahlen für Schäden am eigenen Auto, die Teilkasko für bestimmte Ereignisse wie Diebstahl oder Glasbruch, die Vollkasko zusätzlich für selbst verschuldete Unfälle und Vandalismus.

Das Wichtigste in Kürze

  • Haftpflicht: Pflicht für jedes zugelassene Auto, zahlt nur Schäden anderer.
  • Teilkasko: Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Wildunfall, Glasbruch und Kurzschluss an der Verkabelung.
  • Vollkasko: alles aus der Teilkasko plus selbst verschuldete Unfälle und mut- oder böswillige Beschädigung durch Fremde.
  • SF-Klassen gibt es nur in Haftpflicht und Vollkasko. Teilkasko-Schäden führen nicht zur Rückstufung.

Was welche Versicherung zahlt

SchadenHaftpflichtTeilkaskoVollkasko
Schaden am Auto, Körper oder Eigentum anderer, den Sie verursachenjaneinnein
Diebstahl des Autos oder fest eingebauter Teileneinjaja
Brand und Explosionneinjaja
Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmungneinjaja
Zusammenstoß mit Haarwild (z. B. Reh, Wildschwein)neinjaja
Glasbruch, z. B. Steinschlag in der Frontscheibeneinjaja
Kurzschluss an der Verkabelungneinjaja
Selbst verschuldeter Unfall, eigener Schadenneinneinja
Vandalismus (mut- oder böswillige Handlungen Fremder)neinneinja
Rückstufung in der SF-Klasse nach Leistungjaneinja

Die Tabelle folgt den Musterbedingungen des Versicherer-Verbands GDV (AKB 2015, A.1 und A.2). Viele Tarife gehen darüber hinaus, etwa mit Zusammenstoß mit Tieren aller Art, Marderbiss samt Folgeschäden oder Schäden durch Lawinen. Was in Ihrem Vertrag steht, entscheidet.

Die Kfz-Haftpflicht

Ohne Haftpflichtversicherung darf ein Auto nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden (§ 1 PflVG). Sie ersetzt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie mit dem Auto anderen zufügen, und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Den Schaden an Ihrem eigenen Auto zahlt sie nie. Einen Schaden beim Unfallgegner, der eindeutig auf Ihr Konto geht, reguliert Ihre Haftpflicht, und Ihre SF-Klasse wird zurückgestuft.

Die Teilkasko

Die Teilkasko deckt Schäden, die Sie in der Regel nicht selbst verursachen. Beispiele sind ein gestohlenes Auto, ein Hagelschaden, ein Wildunfall oder ein Steinschlag in der Windschutzscheibe. Weil es dafür keine SF-Klassen gibt, steigt der Beitrag nach einem Schaden nicht automatisch. Eine Selbstbeteiligung ist üblich.

Die Vollkasko

Die Vollkasko schließt die Teilkasko ein und zahlt zusätzlich, wenn Sie Ihr Auto selbst beschädigen, etwa beim Rangieren gegen einen Poller fahren oder einen Unfall verursachen. Auch Vandalismus durch Fremde ist versichert. Bei Neuwagen enthalten viele Verträge eine Neupreisentschädigung für einen Totalschaden in den ersten Monaten nach der Erstzulassung; Frist und Bedingungen sind vertragsabhängig.

Nach einer Vollkasko-Leistung für einen selbst verschuldeten Unfall wird die Vollkasko zurückgestuft. Mehr dazu unter Schadenfreiheitsklasse.

Wann lohnt sich die Vollkasko?

Eine feste Grenze nach Fahrzeugalter gibt es nicht. Fragen, die Ihnen bei der Entscheidung helfen:

  • Könnten Sie einen Totalschaden selbst verkraften? Wenn ein selbst verschuldeter Unfall Sie finanziell überfordern würde, spricht viel für die Vollkasko.
  • Ist das Auto finanziert oder geleast? Dann verlangen Bank oder Leasinggeber meist eine Vollkasko.
  • Wie hoch ist der Zeitwert? Je niedriger, desto weniger kann die Vollkasko im Schadensfall auszahlen, während der Beitrag bleibt.
  • Wie hoch ist Ihre SF-Klasse in der Vollkasko? Mit vielen schadenfreien Jahren ist der Aufpreis gegenüber der Teilkasko oft geringer als erwartet. Vergleichen Sie konkrete Angebote.

Wechseln können Sie in der Regel zum Ablauf des Versicherungsjahres, meist zum 1. Januar. Die Frist erklärt Kfz-Versicherung kündigen.

Selbstbeteiligung

In der Kasko vereinbaren Sie meist eine Selbstbeteiligung, etwa getrennt für Teilkasko und Vollkasko. Den Betrag zahlen Sie bei jedem Schaden selbst; dafür ist der Beitrag niedriger. Wählen Sie die Selbstbeteiligung so, dass Sie sie jederzeit aus eigener Tasche zahlen könnten. In der Haftpflicht gibt es für Privatkunden üblicherweise keine Selbstbeteiligung.

Grobe Fahrlässigkeit

Führen Sie einen Schaden grob fahrlässig herbei, etwa durch eine rote Ampel oder Ablenkung durch das Handy, darf der Kaskoversicherer seine Leistung nach dem Gesetz entsprechend der Schwere Ihres Verschuldens kürzen (§ 81 Abs. 2 VVG). Bei Vorsatz zahlt er gar nicht (§ 81 Abs. 1 VVG). Viele Tarife verzichten vertraglich auf die Kürzung bei grober Fahrlässigkeit, häufig mit Ausnahmen, etwa bei Alkohol, Drogen oder Diebstahl. Prüfen Sie diese Klausel beim Vergleich.

Die Haftpflicht zahlt den Schaden des Unfallopfers auch bei grober Fahrlässigkeit. Bei bestimmten Pflichtverletzungen, etwa Fahren unter Alkohol, kann sie aber bei Ihnen Regress nehmen. Die Höhe ist nach der Kfz-Pflichtversicherungsverordnung begrenzt.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko?

Die Teilkasko zahlt für Schäden durch Diebstahl, Brand, Unwetter, Wildunfall, Glasbruch und Kurzschluss. Die Vollkasko zahlt zusätzlich für selbst verschuldete Unfälle und Vandalismus.

Zahlt die Teilkasko bei Vandalismus?

Nach den Musterbedingungen nein. Mut- oder böswillige Beschädigungen durch Fremde, etwa ein zerkratzter Lack, sind ein Vollkasko-Schaden. Eingeschlagene Scheiben können als Glasbruch unter die Teilkasko fallen.

Werde ich nach einem Teilkasko-Schaden hochgestuft?

Nein. In der Teilkasko gibt es keine Schadenfreiheitsklassen, eine Rückstufung findet nicht statt.

Kann ich von Vollkasko auf Teilkasko wechseln?

Ja, in der Regel zum Ablauf des Versicherungsjahres; ob es auch früher geht, regelt Ihr Vertrag. Fragen Sie vorher, was mit Ihrer Vollkasko-SF-Klasse passiert, falls Sie später wieder in die Vollkasko wechseln wollen.

Zahlt die Vollkasko auch bei grober Fahrlässigkeit?

Ohne besondere Vereinbarung darf der Versicherer die Leistung kürzen. Viele Tarife verzichten auf diese Kürzung, oft mit Ausnahmen etwa bei Alkohol oder Drogen.

Rechtsgrundlagen: § 1 PflVG; § 81 VVG; Kfz-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPflVV); AKB 2015 (GDV-Musterbedingungen), A.1 Kfz-Haftpflicht, A.2 Kaskoversicherung, I Schadenfreiheitsrabatt-System. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns: schadensboerse@mailbox.org