Schaden
Totalschaden: Wiederbeschaffungswert, Restwert und 130-Prozent-Regel
Stand: · Rechtslage Deutschland
„Totalschaden“ heißt nicht unbedingt, dass vom Auto nichts übrig ist. Meist ist gemeint, dass sich eine Reparatur wirtschaftlich nicht lohnt. Was Sie dann bekommen, hängt davon ab, wer zahlt: die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners oder Ihre eigene Kaskoversicherung.
Das Wichtigste in Kürze
- Wirtschaftlicher Totalschaden: Die Reparatur kostet mehr als ein gleichwertiges Gebrauchtauto.
- Ersetzt wird in der Regel der Wiederbeschaffungswert minus Restwert.
- Gegenüber dem Unfallgegner dürfen Sie bis zu 130 Prozent des Wiederbeschaffungswerts reparieren lassen, wenn Sie das Auto fachgerecht instand setzen und weiter fahren.
- In der Kasko gelten Ihre Versicherungsbedingungen, bei Neuwagen oft mit Neupreisentschädigung.
Wirtschaftlicher und technischer Totalschaden
Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn das Auto nicht mehr repariert werden kann, etwa nach einem Brand oder wenn die tragende Struktur zerstört ist. Häufiger ist der wirtschaftliche Totalschaden: Reparieren ginge, wäre aber teurer als der Kauf eines vergleichbaren Gebrauchtwagens.
Für die Bewertung brauchen Sie drei Zahlen aus dem Gutachten:
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| Reparaturkosten | Was die fachgerechte Instandsetzung kosten würde, gegebenenfalls zuzüglich merkantiler Wertminderung |
| Wiederbeschaffungswert | Preis eines gleichwertigen Gebrauchtwagens am Tag des Unfalls, bei einem seriösen Händler |
| Restwert | Was das beschädigte Auto beim Verkauf noch bringt |
| Wiederbeschaffungsaufwand | Wiederbeschaffungswert minus Restwert, also der Betrag, den Sie im Ergebnis ersetzt bekommen |
Totalschaden mit Haftpflichtschaden: was der Unfallgegner zahlt
Hat der Unfallgegner den Unfall verursacht, muss er Sie so stellen, als wäre der Unfall nicht passiert (§ 249 BGB). Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden bedeutet das in der Regel den Wiederbeschaffungsaufwand. Das Auto behalten Sie; verkaufen Sie es zum Restwert, haben Sie zusammen mit der Zahlung den Wiederbeschaffungswert in der Hand.
Dazu kommen die weiteren Schadenpositionen, etwa Gutachterkosten, Abschleppkosten, Ab- und Anmeldekosten, eine Kostenpauschale und der Ausfall des Fahrzeugs. Wer verletzt wurde, kann zusätzlich Schmerzensgeld verlangen.
Die 130-Prozent-Regel
Wer an seinem vertrauten Auto hängt, darf es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann reparieren lassen, wenn die Reparatur bis zu 30 Prozent über dem Wiederbeschaffungswert liegt. Dieser Integritätszuschlag hat strenge Voraussetzungen:
- Die Reparatur wird vollständig und fachgerecht in dem Umfang ausgeführt, den der Sachverständige zugrunde gelegt hat (BGH, Urteil vom 15. Februar 2005, VI ZR 70/04).
- Sie nutzen das Auto nach der Reparatur weiter, in der Regel mindestens sechs Monate (BGH, Urteil vom 13. November 2007, VI ZR 89/07).
- Die Grenze von 130 Prozent ist eingehalten. Liegen die Reparaturkosten darüber, gibt es nur den Wiederbeschaffungsaufwand.
Eine Abrechnung ohne Reparatur auf Basis der 130 Prozent ist nicht möglich. Wie die Abrechnung ohne Reparatur sonst funktioniert, erklärt die Seite fiktive Abrechnung.
Nutzungsausfall oder Mietwagen
Für die Zeit, in der Sie ohne Auto sind, können Sie einen Mietwagen nehmen oder Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Beim Totalschaden ist das in der Regel die Wiederbeschaffungsdauer, die der Sachverständige im Gutachten angibt, zuzüglich der Zeit für die Begutachtung. Die Höhe des Nutzungsausfalls bemessen Gerichte nach Tabellen, die Fahrzeuge nach Typ und Alter in Gruppen einteilen. Voraussetzung ist, dass Sie das Auto in dieser Zeit tatsächlich nutzen wollten und konnten.
Verkaufen Sie das Unfallauto nicht vorschnell unter dem Restwert aus dem Gutachten. Was Sie weniger erlösen, ersetzt Ihnen niemand. Legt Ihnen der gegnerische Versicherer vor dem Verkauf ein höheres, verbindliches Restwertangebot vor, kann es zu berücksichtigen sein.
Totalschaden in der Kaskoversicherung
Haben Sie den Unfall selbst verursacht oder war es ein Teilkasko-Ereignis wie Diebstahl, Brand oder ein Wildunfall, zahlt die eigene Kaskoversicherung. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen. Nach den Musterbedingungen der Versicherer liegt ein Totalschaden vor, wenn die erforderlichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen; gezahlt wird dann der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert und Selbstbeteiligung (AKB 2015, A.2.5.1).
- Neupreisentschädigung: Viele Vollkasko-Verträge zahlen bei Totalschaden eines Neuwagens innerhalb einer bestimmten Frist nach Erstzulassung den Neupreis statt des Wiederbeschaffungswerts, meist nur für den Erstbesitzer. Die Frist und weitere Bedingungen sind vertragsabhängig. Nach den Musterbedingungen wird der Betrag über dem Wiederbeschaffungswert nur gezahlt, wenn er innerhalb von zwei Jahren für Reparatur oder Ersatzkauf verwendet wird.
- Keine 130-Prozent-Regel: Lassen Sie das Auto trotz Totalschadens reparieren, zahlt die Kasko nach den Musterbedingungen höchstens bis zum Wiederbeschaffungswert, und zwar nur mit Rechnung.
- Rückstufung: Eine Vollkasko-Leistung führt zur Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse, eine Teilkasko-Leistung nicht.
Ist das Auto über einen Kredit oder Leasing finanziert, deckt der Wiederbeschaffungswert oft nicht die Restschuld. Diese Lücke schließt nur eine eigens vereinbarte GAP-Deckung, sofern Ihr Vertrag eine enthält.
So gehen Sie vor
- Unabhängiges Gutachten einholen. Bei einem Haftpflichtschaden zahlt der Unfallgegner den Sachverständigen.
- Werte prüfen: Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wiederbeschaffungsdauer. Stimmen Ausstattung und Laufleistung?
- Entscheiden: Ersatzauto kaufen oder bei Haftpflichtschaden im Rahmen der 130 Prozent reparieren lassen.
- Restwert erst realisieren, wenn klar ist, dass kein höheres Angebot vorliegt.
- Auto abmelden oder ummelden und die Kfz-Versicherung informieren.
Häufige Fragen
Wann ist ein Auto ein wirtschaftlicher Totalschaden?
Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, also den Preis eines gleichwertigen Gebrauchtwagens. Gegenüber dem Unfallgegner können Sie unter strengen Voraussetzungen trotzdem bis 130 Prozent reparieren lassen.
Wie viel Geld bekomme ich bei einem Totalschaden?
In der Regel den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. In der Kasko wird zusätzlich die Selbstbeteiligung abgezogen. Bei Neuwagen kann eine vereinbarte Neupreisentschädigung mehr bringen.
Muss ich mein Auto nach einem Totalschaden an die Versicherung geben?
Nein. Das Auto bleibt Ihr Eigentum. Der Restwert wird von der Zahlung abgezogen, weil Sie das Auto noch verkaufen können.
Wie lange muss ich das Auto nach einer 130-Prozent-Reparatur behalten?
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Regel mindestens sechs Monate. Wer früher verkauft, bekommt im Nachhinein nur den Wiederbeschaffungsaufwand.
Zahlt die Versicherung einen Mietwagen bei Totalschaden?
Bei einem Haftpflichtschaden ja, für die Wiederbeschaffungsdauer. Alternativ gibt es Nutzungsausfallentschädigung. In der Kasko ist ein Mietwagen nur versichert, wenn Ihr Vertrag das vorsieht.
Rechtsgrundlagen: §§ 249, 251 BGB; BGH, Urteil vom 15.02.2005, VI ZR 70/04; BGH, Urteil vom 13.11.2007, VI ZR 89/07; AKB 2015 (GDV-Musterbedingungen), A.2.5.1 und A.2.5.2. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags.
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