Schaden
Einbruch: Was Sie jetzt tun müssen und wie Sie sich schützen
Stand: · Rechtslage Deutschland
Die Tür ist aufgehebelt, Schubladen sind durchwühlt: Nach einem Einbruch ist der Schreck groß. Die nächsten Stunden entscheiden darüber, ob die Polizei verwertbare Spuren findet und ob die Hausratversicherung ohne Abzüge zahlt.
Sofort tun
- Nicht hineingehen, wenn die Täter noch in der Wohnung sein könnten. Gehen Sie zurück, rufen Sie die 110 und warten Sie draußen oder bei Nachbarn.
- Nichts anfassen und nicht aufräumen. Die Polizei sichert Spuren an Tür, Fenster und Möbeln. Fotografieren Sie den Zustand, ohne etwas zu verändern.
- Karten sperren: Bank- und Kreditkarten, Online-Banking und Handy über den Sperr-Notruf 116 116 oder direkt bei Bank und Mobilfunkanbieter.
- Stehlgutliste anlegen: Was fehlt, mit Beschreibung, Seriennummer und ungefährem Wert. Sie geht an Polizei und Versicherung.
- Versicherung unverzüglich melden und, als Mieter, den Vermieter informieren. Kaputte Tür oder Fenster provisorisch sichern lassen; sind Schlüssel weg, die Schlösser tauschen.
Wie häufig ist Einbruch?
Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamts zählt für 2025 bundesweit 82.920 Fälle von Wohnungseinbruchdiebstahl, 5,7 Prozent mehr als 2024 (78.436). In der Zahl sind Versuche enthalten: 44,9 Prozent der Taten blieben 2025 im Versuch stecken, oft wegen guter Sicherungstechnik, so die Polizeiliche Kriminalprävention. Aufgeklärt wurden 14,1 Prozent. Die Versicherer zählten 2025 laut GDV rund 100.000 Wohnungseinbrüche mit Schäden von 380 Millionen Euro; der durchschnittliche Schaden lag bei 3.850 Euro.
Die Hausratversicherung: wann sie zahlt
Gestohlene und beschädigte Einrichtung ersetzt die Hausratversicherung, in der Regel zum Neuwert, also zu dem Preis, den ein gleichwertiger Gegenstand heute kostet. Voraussetzung ist ein Einbruchdiebstahl im Sinne Ihrer Bedingungen. Die Musterbedingungen des Versicherer-Verbands GDV (VHB 2022) nennen dafür unter anderem: Der Dieb bricht in einen Raum eines Gebäudes ein, steigt ein oder dringt mit einem falschen Schlüssel oder anderen Werkzeugen ein (A 4.1.1). Ein Schlüssel ist „falsch“, wenn seine Anfertigung nicht von einer berechtigten Person veranlasst oder gebilligt wurde. Wer dagegen durch eine offene Tür hereinspaziert, begeht nach diesen Bedingungen in der Regel keinen Einbruchdiebstahl. Maßgeblich sind immer die Bedingungen Ihres Vertrags; die GDV-Muster sind unverbindlich.
Nach den Musterbedingungen übernimmt die Hausratversicherung auch Folgekosten, etwa:
- Reparaturkosten für Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung, die durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch entstanden sind, zum Beispiel an der aufgebrochenen Wohnungstür (A 13.2.7).
- Schlossänderungskosten, wenn Schlüssel für Türen der Wohnung durch den Versicherungsfall abhandengekommen sind (A 13.2.5).
Ihre Pflichten nach dem Einbruch
- Unverzüglich melden: Den Versicherungsfall müssen Sie dem Versicherer unverzüglich anzeigen, sobald Sie davon wissen (§ 30 Abs. 1 VVG).
- Polizei und Stehlgutliste: Hausratbedingungen nach GDV-Muster verlangen in der Regel, die Tat unverzüglich bei der Polizei anzuzeigen und Polizei und Versicherer unverzüglich ein Verzeichnis der gestohlenen Sachen einzureichen. Gerichte verstehen „unverzüglich“ als wenige Tage; eine Liste erst drei Wochen nach der Tat galt in einem Fall als zu spät.
- Schaden mindern: Sie müssen nach Möglichkeit dafür sorgen, dass der Schaden nicht größer wird (§ 82 Abs. 1 VVG), etwa durch das Sichern einer offenen Tür oder das Sperren von Karten.
- Belege sammeln: Kaufbelege, Fotos, Garantiekarten oder Kontoauszüge helfen beim Nachweis. Für private Käufe ohne Beleg gibt es eine Quittungsvorlage für die Zukunft.
Unterversicherung
Ist die Versicherungssumme erheblich niedriger als der tatsächliche Wert Ihres Hausrats, zahlt der Versicherer nur im Verhältnis (§ 75 VVG). Beispiel: Ihr Hausrat ist 60.000 Euro wert, versichert sind 40.000 Euro, gestohlen wird Ware für 6.000 Euro. Der Versicherer zahlt dann nur zwei Drittel, also 4.000 Euro. Viele Verträge enthalten einen Unterversicherungsverzicht, wenn die Summe nach Wohnfläche berechnet wurde (Musterbedingungen A 14.4). Prüfen Sie Ihre Police, ob er vereinbart ist.
Bargeld, Schmuck und Tresor
Für Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Münzen oder Urkunden gelten eigene Entschädigungsgrenzen: insgesamt ein Prozentsatz der Versicherungssumme und außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks niedrigere Einzelgrenzen (Musterbedingungen A 18.3). Die Beträge legt jeder Versicherer selbst fest. Als Wertschutzschrank gilt nach dem Muster nur ein von einer Prüfstelle anerkanntes Behältnis, das ein Mindestgewicht hat oder fachgerecht verankert ist (A 18.2). Ein einfacher Möbeltresor erfüllt das in der Regel nicht.
Gekipptes Fenster: grobe Fahrlässigkeit
Steigt der Täter durch ein gekipptes Fenster ein, kann der Versicherer die Leistung kürzen, wenn er Ihnen grobe Fahrlässigkeit nachweist, und zwar im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens (§ 81 Abs. 2 VVG). Ob das Einsteigen durch ein gekipptes Fenster überhaupt ein Einbruch im Sinne der Bedingungen ist, hängt vom Einzelfall ab. Manche Tarife verzichten ausdrücklich auf den Einwand grober Fahrlässigkeit, oft bis zu einer Höchstsumme. Lehnt der Versicherer ab, lohnt eine Beratung bei der Verbraucherzentrale. Passt der Vertrag nicht mehr, finden Sie Fristen unter Versicherung kündigen.
Als Mieter: wer zahlt das neue Schloss?
Die aufgebrochene Wohnungstür gehört dem Vermieter. Er muss die Wohnung während der Mietzeit in einem gebrauchstauglichen Zustand erhalten (§ 535 Abs. 1 BGB). Ihre eigene Hausratversicherung übernimmt nach den Musterbedingungen aber ebenfalls Reparaturkosten für Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung und Schlossänderungskosten, wenn Schlüssel gestohlen wurden. Sprechen Sie mit dem Vermieter ab, wer die Reparatur beauftragt. Vor Umbauten an Tür und Fenstern, etwa einem Zusatzschloss, fragen Sie den Vermieter.
Musterschreiben: Schadenmeldung an die Hausratversicherung
[Ihr Name, Anschrift, Telefon, E-Mail]
[Versicherer, Schadenabteilung, Anschrift]
[Ort, Datum]
Schadenmeldung Einbruchdiebstahl, Versicherungsschein-Nr. [Nummer]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit melde ich einen Einbruchdiebstahl in meiner Wohnung [Anschrift]. Der Einbruch geschah am [Datum] zwischen [Uhrzeit] und [Uhrzeit]. Die Täter sind durch [z. B. Aufhebeln der Wohnungstür / des Terrassenfensters] eingedrungen.
Die Tat habe ich am [Datum] bei der Polizei [Dienststelle] angezeigt, Aktenzeichen [Nummer]. Eine Liste der gestohlenen und beschädigten Sachen mit Anschaffungsjahr und Neuwert liegt bei; dieselbe Liste habe ich am [Datum] der Polizei übergeben. Ergänzungen reiche ich nach, sobald mir weitere Verluste auffallen.
Außerdem ist folgender Schaden am Gebäude entstanden: [z. B. Wohnungstür und Schloss beschädigt]. [Schlüssel wurden gestohlen; die Schlösser wurden am [Datum] getauscht.] Belege, Fotos und Rechnungen füge ich bei.
Bitte bestätigen Sie mir den Eingang und teilen Sie mir mit, welche Unterlagen Sie noch benötigen. Die Entschädigung überweisen Sie bitte auf mein Konto [IBAN].
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Anlagen: Kopie der Anzeige, Stehlgutliste, Fotos, Belege
Senden Sie die Meldung so, dass Sie den Zugang belegen können, etwa über das Kundenportal mit Eingangsbestätigung oder per Einschreiben.
Einbruchschutz: was laut Polizei wirkt
Einbrecher arbeiten meist mit einfachen Werkzeugen wie Schraubendrehern und hebeln Fenster und Türen auf. Laut einem Infoblatt der Polizeilichen Kriminalprävention geben die meisten nach etwa drei bis fünf Minuten auf, wenn sie bis dahin nicht hineingekommen sind. Darauf baut die Empfehlung der Polizei auf:
- Mechanik zuerst: Aufeinander abgestimmte mechanische Sicherungen stehen an erster Stelle. Alarmanlagen bieten zusätzlichen Schutz, verhindern aber keinen Einbruch.
- Geprüfte Produkte: Die Polizei empfiehlt einbruchhemmende Türen und Fenster nach DIN EN 1627, mindestens Widerstandsklasse RC 2. Wichtig ist die fachgerechte Montage.
- Fenster: Gekippte Fenster sind offene Fenster. Abschließbare Fenstergriffe allein reichen nach Angaben der Polizei nicht aus, weil sie keinen Schutz gegen das Aufhebeln bieten; sie wirken zusammen mit einbruchhemmenden Beschlägen.
- Türen: Zusatzschlösser, Querriegel oder Schubriegel können vorhandene Türen nachrüsten.
- Anwesenheit vortäuschen: Zeitschaltuhren für Licht und ein geleerter Briefkasten wirken bewohnt, eine aufmerksame Nachbarschaft ebenso.
Die (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen beraten kostenlos; die nächstgelegene finden Sie über die Beratungsstellensuche auf polizei-beratung.de. Fachbetriebe und Hersteller nennt die Suche der Polizei-Kampagne K-Einbruch auf k-einbruch.de. Für eine KfW-geförderte Alarmanlage verlangt die KfW eine Bestätigung des Fachunternehmens.
Förderung und Steuer
Den früheren KfW-Zuschuss für Einbruchschutz (455-E) können Sie nicht mehr beantragen. Gefördert wird über den KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“: bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit, für Eigentümer und Mieter, unabhängig vom Alter. Dazu zählen einbruchhemmende Türen, Nachrüstsysteme für Türen und Fenster wie Zusatzschlösser oder abschließbare Fenstergriffe sowie Einbruchmeldeanlagen. Der Antrag läuft über Ihre Bank, bevor Sie Aufträge vergeben.
Alternativ können Sie Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen: 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 3 EStG). Nötig sind eine Rechnung und eine Überweisung. Für Maßnahmen, die mit einem zinsverbilligten Darlehen wie dem KfW-Kredit gefördert werden, gibt es den Steuerbonus nicht.
Häufige Fragen
Was muss ich nach einem Einbruch zuerst tun?
Draußen bleiben und die 110 rufen, nichts anfassen, Karten über 116 116 sperren, dann Stehlgutliste anlegen und die Versicherung informieren.
Zahlt die Hausratversicherung die aufgebrochene Tür?
Nach den GDV-Musterbedingungen ja: Reparaturkosten für Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung durch Einbruch oder Einbruchsversuch sind mitversichert. Maßgeblich ist Ihr Vertrag.
Wie schnell muss die Stehlgutliste eingereicht werden?
In der Regel unverzüglich, also innerhalb weniger Tage, bei Polizei und Versicherer. Eine vorläufige Liste können Sie später ergänzen.
Zahlt die Versicherung, wenn das Fenster gekippt war?
Unter Umständen nur gekürzt: Bei grober Fahrlässigkeit darf der Versicherer die Leistung nach der Schwere des Verschuldens kürzen (§ 81 Abs. 2 VVG). Manche Tarife verzichten auf diesen Einwand.
Gibt es Zuschüsse für Einbruchschutz?
Der KfW-Zuschuss 455-E ist nicht mehr beantragbar. Möglich sind der KfW-Kredit 159 oder alternativ der Steuerbonus für Handwerkerleistungen nach § 35a EStG.
Ähnliche Themen: Wasserschaden, Fahrrad gestohlen.
Quellen: Bundeskriminalamt, Polizeiliche Kriminalstatistik 2025; Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes, polizei-beratung.de und k-einbruch.de (Technische Sicherheit, Fenster, Infoblatt Sicherheitspaket); GDV, „Wohnungseinbrüche: Schäden steigen auf 380 Millionen Euro“, April 2026; GDV-Musterbedingungen Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen (VHB 2022, Quadratmetermodell), A 4.1, A 13.2, A 14.4, A 18; §§ 30, 75, 81, 82 VVG; § 535 BGB; § 35a EStG; KfW, Altersgerecht Umbauen – Kredit (159), abgerufen Oktober 2026; Verbraucherzentrale NRW, „Wohnungseinbruch: Wann zahlt die Hausratversicherung?“, Stand Januar 2026.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns: schadensboerse@mailbox.org