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Auswandern: die beliebtesten Ziele und was dort gilt

Stand: · Rechtslage Deutschland

2025 zogen rund 289.000 Deutsche ins Ausland, und deutlich weniger kamen zurück. Die meisten bleiben in Europa, wo sie dank EU-Freizügigkeit ohne Visum leben und arbeiten dürfen. Fernziele wie Thailand oder Paraguay sind beliebt, haben aber eigene Regeln, die sich gerade ändern. Hier ein Überblick mit dem Stand Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Top-Ziele 2025: Schweiz (rund 23.000), Österreich (rund 14.000) und Spanien (rund 10.000), laut Statistischem Bundesamt.
  • In der EU und der Schweiz brauchen Sie kein Visum, müssen sich aber nach drei bzw. vier Monaten registrieren.
  • Thailand: visumfrei seit 15. September 2026 nur noch 30 statt 60 Tage. Für längere Aufenthalte gibt es Visa für Rentner ab 50 und das Destination Thailand Visa.
  • Paraguay: zuerst eine temporäre Residenz für zwei Jahre, danach die permanente.
  • Vor dem Umzug in Deutschland abmelden und Rente, Krankenversicherung und Steuern klären; siehe Wohnsitz abmelden.

Wohin Deutsche auswandern

Laut Statistischem Bundesamt zogen 2025 rund 97.000 Deutsche mehr fort als zurück. Die Hauptziele waren die Schweiz, Österreich und Spanien. Nach Auswertungen der amtlichen Wanderungsstatistik durch den Mediendienst Integration folgten die USA (rund 8.900) und Frankreich (rund 5.700). Bei einem großen Teil der Fortzüge ist das Zielland allerdings nicht erfasst; die Zahlen sind daher eher Untergrenzen.

ZielAufenthalt für DeutscheBesonderheit
SchweizFreizügigkeit; Ausweis B bei Arbeitsvertraghohe Löhne, hohe Lebenshaltungskosten
ÖsterreichFreizügigkeit; Anmeldebescheinigunggleiche Sprache, ähnliches System
SpanienFreizügigkeit; Registro und NIEbeliebt bei Rentnern
PortugalFreizügigkeit; Certificado de RegistoSteuerprogramm IFICI für bestimmte Berufe
ThailandVisum nötig für längere Aufenthaltekein Landerwerb für Ausländer
ParaguayResidenz in zwei StufenBesteuerung nur inländischer Einkünfte
Dubai / VAEResidenzvisum (z. B. Remote Work, Golden Visa)kein Doppelbesteuerungsabkommen mehr

Schweiz

Deutsche erhalten mit einem unbefristeten oder mindestens einjährigen Arbeitsvertrag den Ausweis B EU/EFTA, der fünf Jahre gilt und verlängert werden kann. Wer nicht arbeitet, etwa als Rentner, braucht ausreichende finanzielle Mittel sowie eine Kranken- und Unfallversicherung. In der Schweiz ist eine eigene Krankenversicherung Pflicht; das sollten Sie bei der Kostenrechnung berücksichtigen.

Österreich

Wer länger als drei Monate bleibt, beantragt innerhalb von vier Monaten nach der Einreise eine Anmeldebescheinigung. Voraussetzung ist Arbeit, eine Ausbildung oder ausreichende Mittel mit umfassender Krankenversicherung. Nach fünf Jahren gibt es eine Bescheinigung des Daueraufenthalts. Zusätzlich gilt in Österreich die Meldepflicht beim Wohnsitz.

Spanien

Für einen Aufenthalt über drei Monate beantragen Sie innerhalb von drei Monaten nach der Einreise persönlich das Certificado de Registro de Ciudadano de la UE bei der Ausländerbehörde oder der Polizei, mit Formular EX-18, bezahlter Gebühr und Ausweis. Auf dem Zertifikat steht Ihre Ausländer-Identifikationsnummer NIE, die Sie für Bank, Mietvertrag und Behörden brauchen.

Portugal

Für mehr als drei Monate stellt die Gemeinde (Câmara Municipal) das Certificado de Registo aus. Sie erklären dabei, dass Sie arbeiten, studieren oder über ausreichende Mittel und eine Krankenversicherung verfügen. Das frühere Steuerprogramm NHR ist für Neuzuzüge geschlossen; sein Nachfolger IFICI begünstigt zehn Jahre lang bestimmte Berufe in Forschung und Innovation mit 20 % Steuer auf Arbeitseinkünfte. Für Renten gilt es nicht.

Thailand

Neu seit 15. September 2026: Deutsche dürfen nur noch 30 Tage ohne Visum in Thailand bleiben, statt bisher 60; die Befreiung gilt nur für touristische Zwecke und lässt sich einmal um 30 Tage verlängern. Vor der Einreise ist die digitale Einreisekarte TDAC auszufüllen. Für längere Aufenthalte:

  • Destination Thailand Visa (DTV): fünf Jahre gültig, mehrfache Einreise, bis 180 Tage pro Aufenthalt. Laut Generalkonsulat München Gebühr 350 Euro, Nachweis von mindestens 500.000 Baht Guthaben, aktuelles Führungszeugnis und Nachweis von Remote-Arbeit. Antrag über thaievisa.go.th.
  • Non-Immigrant O für Rentner: ab 50 Jahren, 90 Tage pro Einreise. Nachweis einer Rente von mindestens 65.000 Baht netto im Monat oder eines Guthabens von mindestens 800.000 Baht.
  • Non-Immigrant O-A: Jahresvisum ab 50 Jahren mit denselben finanziellen Voraussetzungen, Führungszeugnis, ärztlichem Attest und einer Krankenversicherung.
  • Long-Term Resident (LTR): zehn Jahre für wohlhabende Rentner ab 50 mit passivem Einkommen ab 80.000 US-Dollar im Jahr; Gebühr 50.000 Baht.

Grund und Boden dürfen Ausländer in Thailand nach Angaben von Fachkanzleien grundsätzlich nicht erwerben; Eigentumswohnungen sind in begrenztem Umfang möglich. Zwischen Deutschland und Thailand besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in die südlichen Grenzprovinzen ab und warnt vor dem Grenzgebiet zu Kambodscha; prüfen Sie die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise.

Paraguay

Nach dem Migrationsgesetz von 2022 (Ley 6984/2022) läuft der Weg in zwei Stufen:

  • Temporäre Residenz: bis zu zwei Jahre, einmal verlängerbar. Sie ist in der Regel Voraussetzung für die permanente Residenz.
  • Permanente Residenz: erlaubt einen unbefristeten Aufenthalt. Verlangt werden unter anderem Pass, die Karte der temporären Residenz, der paraguayische Personalausweis (Cédula) und Führungszeugnisse. Wer länger als drei Jahre ohne Grund abwesend ist, kann sie verlieren.
  • Investoren: Über das Investitionsprogramm SUACE ist ein direkter Weg möglich; das Industrieministerium nennt eine Mindestinvestition von 70.000 US-Dollar und mindestens fünf Arbeitsplätze für Einheimische.

Paraguay besteuert die Einkommen von Privatpersonen grundsätzlich nur, wenn sie aus Paraguay stammen. Ein allgemeines Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland gibt es nicht, nur eines für Luftfahrtunternehmen. Die Verfahren ändern sich häufig; lassen Sie sich vor dem Umzug von einer zugelassenen Anwaltskanzlei vor Ort beraten und prüfen Sie die Angaben der Migrationsbehörde (migraciones.gov.py).

Dubai und die Vereinigten Arabischen Emirate

  • Golden Visa: fünf oder zehn Jahre ohne Sponsor, unter anderem für Investoren, zum Beispiel mit Immobilien ab 2 Millionen Dirham, sowie für Unternehmer und besondere Fachkräfte.
  • Remote Work Visa: ein Jahr für Beschäftigte eines Arbeitgebers außerhalb der VAE mit mindestens 3.500 US-Dollar Monatseinkommen.
  • Steuern: Löhne, private Kapitalerträge und private Mieteinnahmen fallen laut der Steuerbehörde FTA nicht unter die dortige Unternehmenssteuer; Privatpersonen sind nur bei größerer Geschäftstätigkeit betroffen. Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland ist aber Ende 2021 ausgelaufen; bei weiter bestehenden Verbindungen nach Deutschland kann hier Steuer anfallen (siehe unten).

USA und Kanada

Ohne Arbeitgeber, Familie oder Investition ist eine Einwanderung schwierig. Für die USA ist der Status der Green-Card-Lotterie derzeit unklar; prüfen Sie ihn direkt beim US-Außenministerium. Kanada wählt Fachkräfte über das Punktesystem Express Entry aus, mit drei Programmen für qualifizierte Arbeitskräfte.

Auswandern als Rentner: was Sie klären müssen

  • Rente: Die gesetzliche Rente wird auch ins Ausland gezahlt; derzeit gehen laut Deutscher Rentenversicherung über 1,7 Millionen Renten ins Ausland. Einmal im Jahr ist ein Lebensnachweis nötig, inzwischen auch digital.
  • Krankenversicherung in der EU: Wer nur eine deutsche Rente bezieht, bleibt in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. Die Krankenkasse stellt das Formular S1 aus, behandelt wird nach dem Recht des neuen Wohnlandes.
  • Außerhalb der EU: Ob und wie der deutsche Versicherungsschutz weiterläuft, hängt vom Land und Ihrer Situation ab; die Pflegeversicherung endet beim Wegzug aus EU, EWR und Schweiz. Klären Sie vor dem Wegzug mit Ihrer Krankenkasse, ob eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll ist, damit Sie bei einer Rückkehr wieder aufgenommen werden, und schließen Sie eine Krankenversicherung für das Zielland ab.
  • Steuern: Mit dem Wegzug endet die unbeschränkte Steuerpflicht in der Regel. Wer in ein Land mit niedriger Besteuerung zieht und weiter wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland hat, kann noch zehn Jahre erweitert beschränkt steuerpflichtig bleiben (§ 2 AStG). Wer mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft hält, muss die Wegzugsbesteuerung prüfen (§ 6 AStG).
  • Wählen aus dem Ausland: Auslandsdeutsche können sich auf Antrag ins Wählerverzeichnis eintragen lassen, wenn sie nach dem 14. Geburtstag mindestens drei Monate in Deutschland gelebt haben und das nicht länger als 25 Jahre zurückliegt (§ 12 Abs. 2 BWahlG).

Checkliste vor dem Umzug

  1. Aufenthaltsregeln und Visum des Ziellandes auf den offiziellen Seiten prüfen; die Lage kann sich schnell ändern, wie in Thailand 2026.
  2. Wohnsitz in Deutschland abmelden und die Abmeldebescheinigung aufheben: Wohnsitz abmelden.
  3. Rundfunkbeitrag abmelden: GEZ abmelden.
  4. Wohnung, Strom, Internet, Versicherungen und Abos kündigen: Wohnung kündigen, Kündigungsvorlage.
  5. Auto abmelden oder verkaufen: Auto abmelden, Kaufvertrag Auto privat.
  6. Ein Gewerbe abmelden oder ins Ausland verlegen: Gewerbe abmelden.
  7. Krankenversicherung, Rente und Steuer klären; letzte Steuererklärung einplanen: Steuererklärung: Fristen.
  8. Vollmacht für eine Vertrauensperson in Deutschland erstellen: Vollmacht Vorlage.

Häufige Fragen

Wohin wandern die meisten Deutschen aus?

2025 waren die Schweiz, Österreich und Spanien die häufigsten Ziele, gefolgt von den USA und Frankreich.

Wie lange darf ich ohne Visum in Thailand bleiben?

Seit 15. September 2026 bis zu 30 Tage für touristische Zwecke, einmal um 30 Tage verlängerbar. Für längere Aufenthalte brauchen Sie ein Visum, etwa das DTV oder ein Rentnervisum ab 50.

Welches Visum brauche ich als Rentner in Thailand?

Ab 50 Jahren das Non-Immigrant O oder das Jahresvisum O-A; Nachweis von 65.000 Baht Rente im Monat oder 800.000 Baht Guthaben. Für O-A ist zusätzlich eine Krankenversicherung nötig.

Wie bekomme ich eine Aufenthaltsgenehmigung in Paraguay?

Zuerst die temporäre Residenz für bis zu zwei Jahre, danach die permanente. Investoren können über das Programm SUACE einen direkten Weg gehen.

Bekomme ich meine deutsche Rente im Ausland?

Ja, die gesetzliche Rente wird auch ins Ausland gezahlt. Einmal im Jahr müssen Sie einen Lebensnachweis erbringen.

Muss ich mich in Deutschland abmelden, wenn ich auswandere?

Ja, innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug, wenn Sie keine Wohnung in Deutschland behalten.

Ähnliche Themen: Wohnsitz abmelden, US LLC gründen, Günstig fliegen.

Quellen, abgerufen am 6. Oktober 2026: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 184 vom 01.06.2026; Mediendienst Integration, Wie viele Deutsche wandern aus (24.06.2026, Daten GENESIS 12711-0008); Staatssekretariat für Migration SEM, Ausweis B EU/EFTA; migration.gv.at, Mobilität innerhalb der EU; Policía Nacional, Certificado de registro de ciudadano de la UE; AIMA, Certificado de Registo; Autoridade Tributária, Merkblatt IFICI; Tourism Authority of Thailand, Visa-Exemption ab 15.09.2026 (01.09.2026); Auswärtiges Amt, Thailand: Reise- und Sicherheitshinweise; Generalkonsulat München, DTV und Retirement Visa; Thailändisches Außenministerium, Non-Immigrant O-A; BOI, Long-Term Resident Visa; Ley 6984/2022 (Paraguay); Ministerio de Industria y Comercio Paraguay, SUACE; u.ae, Golden Visa (28.07.2026); ADDED Abu Dhabi, Remote Work Visa; Federal Tax Authority VAE; BMF, Stand der Doppelbesteuerungsabkommen am 1. Januar 2026; Deutsche Rentenversicherung, Pressemitteilung vom 02.06.2026; EVZ, Langzeitaufenthalt im Ausland (März 2026); Government of Canada, Express Entry; §§ 2, 6 AStG, § 17 EStG, § 12 BWahlG. Keine Rechts- oder Steuerberatung; Visa- und Aufenthaltsregeln ändern sich häufig.

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