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US LLC gründen: Schritt für Schritt von Deutschland aus
Stand: · Rechtslage Deutschland
Eine Limited Liability Company (LLC) lässt sich in einigen US-Bundesstaaten in wenigen Minuten online gründen, auch ohne US-Pass und ohne Wohnsitz in den USA. Die Gründung ist der einfache Teil. Aufwendiger sind die Steuernummer, das Bankkonto, eine jährliche Meldung an die US-Steuerbehörde mit 25.000 Dollar Strafandrohung und die Frage, wie das Finanzamt in Deutschland die LLC behandelt.
Das Wichtigste in Kürze
- Gründung: In Wyoming kostet sie 100 $, in New Mexico 50 $. Pflicht ist ein Registered Agent mit Adresse im Bundesstaat.
- EIN: Ohne US-Sozialversicherungsnummer geht die Steuernummer der LLC nicht online, sondern per Telefon, Fax oder Post mit Formular SS-4.
- Jährliche US-Pflicht: Eine LLC mit einem ausländischen Alleingesellschafter muss jedes Jahr Form 5472 mit einer pro-forma Form 1120 einreichen, auch ohne Umsatz. Wer das versäumt, riskiert 25.000 $ Strafe.
- BOI-Meldung: entfällt für in den USA gegründete Gesellschaften seit der Final Rule von FinCEN (in Kraft seit 14. August 2026).
- Steuern in Deutschland: Wer in Deutschland wohnt und die LLC von hier aus führt, versteuert die Gewinne in aller Regel in Deutschland. Eine US-LLC ist kein Steuersparmodell.
Was eine LLC ist
Die LLC ist eine Gesellschaftsform des US-Rechts, geregelt im Gesetz des jeweiligen Bundesstaats. Die Gesellschafter („Members“) haften grundsätzlich nur mit ihrer Einlage, ähnlich wie bei einer GmbH. Anders als bei der GmbH gibt es kein Mindestkapital und keinen Notartermin; gegründet wird mit einem einseitigen Formular, den „Articles of Organization“, beim Secretary of State. Eine LLC mit nur einem Gesellschafter heißt Single-Member-LLC und ist für die US-Bundessteuer standardmäßig eine „Disregarded Entity“, also steuerlich unsichtbar.
Welcher Bundesstaat?
Gründen dürfen Sie in jedem Bundesstaat, unabhängig davon, wo Sie wohnen. Für Gründer aus dem Ausland ohne Büro in den USA kommen vor allem diese vier in Frage:
| Bundesstaat | Gründung | Jährlich an den Staat | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Wyoming | 100 $ | Annual Report mit License Tax, mindestens 60 $ | Online-Gründung sofort wirksam; Bericht jährlich im Gründungsmonat fällig, bei 60 Tagen Verzug droht die Auflösung |
| New Mexico | 50 $ | keine jährliche Berichtspflicht für LLCs nach dem LLC-Gesetz des Staates | Anträge seit Dezember 2024 nur noch online |
| Delaware | 110 $ | LLC-Steuer 400 $, fällig zum 1. Juni | bekannt für sein Gesellschaftsrecht; 400 $ laut aktuellem Formular des Staates (rev. 8/2026); ältere Seiten des Staates nennen noch 300 $ |
| Florida | 125 $ | Annual Report 138,75 $ zwischen 1. Januar und 1. Mai | bei Verspätung 400 $ Zuschlag, der nicht erlassen wird |
Hinzu kommt in jedem Staat der Registered Agent: eine Person oder Firma mit Anschrift im Bundesstaat, die amtliche Post und Klagen für die LLC entgegennimmt. Da Sie selbst keine Adresse dort haben, beauftragen Sie einen Dienstleister, der dafür jährlich eine Gebühr verlangt. Die Gebühren der Staaten stammen von den Seiten der Secretaries of State (Stand Oktober 2026) und können sich ändern.
Schritt 1: Die LLC gründen
- Namen prüfen: In der Firmensuche des Bundesstaats nachsehen, ob der Name frei ist. Er muss den Zusatz „LLC“ oder „Limited Liability Company“ tragen.
- Registered Agent beauftragen: Seine Anschrift tragen Sie im Gründungsformular ein.
- Articles of Organization einreichen: online beim Secretary of State, mit Gebühr per Kreditkarte. In Wyoming ist die LLC bei Online-Einreichung sofort aktiv, per Post dauert es bis zu 15 Arbeitstage.
- Operating Agreement aufsetzen: den Gesellschaftsvertrag der LLC. Er wird nicht eingereicht, aber Banken fragen häufig danach, und er regelt, wer die LLC vertritt.
Schritt 2: Die EIN beantragen
Die Employer Identification Number (EIN) ist die Steuernummer der LLC beim IRS. Ohne sie gibt es kein Bankkonto und keine Steuermeldung. Online können Sie sie nur beantragen, wenn Sie eine US-Sozialversicherungsnummer (SSN) oder eine ITIN haben. Ohne beides nutzen Sie das Formular SS-4. In Zeile 7b tragen Sie dann „foreign“ ein. Laut IRS gibt es drei Wege:
- Telefon: +1 267 941 1099 (nicht gebührenfrei), Montag bis Freitag 6 bis 23 Uhr Ostküstenzeit, das ist 12 bis 5 Uhr deutscher Zeit. Die EIN wird im Gespräch vergeben.
- Fax: +1 304 707 9471, Bearbeitung laut IRS in der Regel innerhalb von vier Werktagen.
- Post: Internal Revenue Service, Attn: EIN International Operation, Cincinnati, OH 45999, USA; Bearbeitung rund vier Wochen.
Heben Sie das Bestätigungsschreiben des IRS (CP 575) gut auf. Banken verlangen es als Nachweis.
Schritt 3: Das Geschäftskonto
Klassische US-Banken verlangen meist einen persönlichen Termin in einer Filiale. Für Gründer aus dem Ausland sind deshalb Online-Anbieter verbreitet. Ein Beispiel ist Mercury, ein Finanztechnikunternehmen, dessen Konten über die Partnerbanken Choice Financial Group und Column N.A. geführt werden. Mercury ist selbst keine Bank. Laut den Hilfeseiten von Mercury (Stand Oktober 2026) gilt:
- Sie müssen weder US-Bürger sein noch in den USA wohnen. Deutschland, Österreich und die Schweiz stehen nicht auf der Liste der ausgeschlossenen Wohnsitzländer.
- Benötigt werden das eingetragene Gründungsdokument, der EIN-Nachweis und für Antragsteller aus dem Ausland der Reisepass jedes Gesellschafters mit mindestens 25 Prozent.
- Die Anschrift der LLC muss eine physische US-Adresse sein. Als Ort, an dem tatsächlich gearbeitet wird, akzeptiert Mercury keine virtuelle Adresse und keine Adresse des Registered Agent; hier darf aber die eigene Adresse im Ausland stehen.
- Wichtig: Mercury verlangt eine echte Geschäftstätigkeit in den USA, etwa Verkäufe an US-Kunden oder Verträge mit US-Partnern, und kann einen Nachweis anfordern. Ohne US-Bezug kann das Konto nach Angaben von Mercury gesperrt oder geschlossen werden.
- Das Basiskonto kostet laut Preisliste nichts. Bei Umrechnung in andere Währungen fällt 1 Prozent an.
Vergleichen Sie vor der Wahl mehrere Anbieter. Gebühren, Länderlisten und Voraussetzungen ändern sich häufig.
Schritt 4: Die jährlichen Pflichten in den USA
Form 5472 und pro-forma Form 1120
Diese Pflicht übersehen viele. Gehört eine Single-Member-LLC einer Person im Ausland, muss sie jedes Jahr beim IRS eine Form 5472 abgeben. Die Form 5472 wird an eine pro-forma Form 1120 angehängt, auf der oben „Foreign-owned U.S. DE“ steht. Zu melden sind alle Geldflüsse zwischen Ihnen und der LLC, ausdrücklich auch Einlagen, Entnahmen und Gründungskosten. Deshalb fällt die Meldung auch im ersten Jahr an und auch dann, wenn die LLC noch keinen Umsatz hat.
- Frist: bei Kalenderjahr der 15. April des Folgejahres. Eine Verlängerung ist mit Form 7004 möglich.
- Abgabe: nur per Fax (+1 855 887 7737) oder per Post an den IRS in Ogden, Utah, nicht elektronisch.
- Strafe: 25.000 $ bei fehlender oder verspäteter Abgabe. Läuft das Versäumnis nach einer Mahnung des IRS mehr als 90 Tage weiter, kommen weitere Strafen hinzu.
BOI-Meldung: entfällt
Seit 2024 mussten US-Gesellschaften ihre wirtschaftlich Berechtigten an die Behörde FinCEN melden. Diese Pflicht ist für Gesellschaften, die in den USA gegründet wurden, aufgehoben: zunächst durch eine vorläufige Regel im März 2025, endgültig durch eine Final Rule, die am 14. August 2026 in Kraft trat. Meldepflichtig bleiben nur im Ausland gegründete Gesellschaften, die sich in einem US-Bundesstaat registrieren.
Bundesstaat
Je nach Staat fallen Annual Report oder LLC-Steuer an (siehe Tabelle) und jedes Jahr die Gebühr für den Registered Agent. Wer die Fristen verpasst, riskiert Zuschläge und die Auflösung der LLC von Amts wegen.
Steuern in Deutschland
Für das deutsche Finanzamt zählt nicht, wie die LLC in den USA behandelt wird. Die Einordnung richtet sich allein nach deutschem Steuerrecht, über einen Rechtstypenvergleich. Das Bundesfinanzministerium hat die Kriterien im Schreiben vom 19. März 2004 festgelegt (IV B 4 – S 1301 USA – 22/04), das weiter gilt. Geprüft wird unter anderem: Wer führt die Geschäfte, wie beschränkt ist die Haftung, sind die Anteile frei übertragbar, wie werden Gewinne verteilt. Was im Operating Agreement steht, beeinflusst also das Ergebnis.
- Einordnung wie eine Personengesellschaft oder als Betriebsstätte: Die Gewinne werden Ihnen direkt zugerechnet und in Deutschland als gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte besteuert. Bei einer Single-Member-LLC kann das Finanzamt sie auch als unselbstständige Niederlassung ihres einzigen Gesellschafters behandeln.
- Einordnung wie eine Kapitalgesellschaft: Sie versteuern Ausschüttungen als Kapitalerträge. Leiten Sie die LLC aber von Deutschland aus, liegt der Ort der Geschäftsleitung hier, und die LLC selbst kann in Deutschland körperschaft- und gewerbesteuerpflichtig werden.
- Kein Steuersparmodell: Dass eine Single-Member-LLC in den USA keine Bundessteuer zahlt, heißt nicht, dass die Gewinne steuerfrei sind. Wer in Deutschland wohnt und hier arbeitet, versteuert das Einkommen in aller Regel in Deutschland.
- Meldepflichten: Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften müssen Sie dem Finanzamt nach § 138 Abs. 2 AO melden, zusammen mit der Steuererklärung. Bei Personengesellschaften gilt das für jede Beteiligung, bei Körperschaften ab 10 Prozent oder 150.000 Euro Anschaffungskosten. Die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit ist der Gemeinde und dem Finanzamt anzuzeigen.
Klären Sie die steuerliche Einordnung vor der Gründung mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater mit Erfahrung im deutsch-amerikanischen Steuerrecht. Fehler fallen oft erst Jahre später bei einer Betriebsprüfung auf.
Was die LLC insgesamt kostet
| Posten | Einmalig | Jährlich |
|---|---|---|
| Gründungsgebühr des Staates | 50 $ (New Mexico) bis 125 $ (Florida) | – |
| Annual Report / LLC-Steuer | – | 0 $ (New Mexico) bis 400 $ (Delaware) |
| Registered Agent | – | Gebühr des Dienstleisters |
| EIN | kostenlos beim IRS | – |
| Geschäftskonto | – | je nach Anbieter, Basiskonten teils kostenlos |
| Form 5472 / 1120 | – | selbst oder über einen US-Steuerdienstleister |
| Steuerberatung in Deutschland | Prüfung der Einordnung | Steuererklärung mit Auslandsbezug |
Viele Gründungsdienstleister bieten Pakete aus Gründung, Registered Agent und EIN-Antrag an. Prüfen Sie dabei, was jährlich zusätzlich anfällt und ob Form 5472 enthalten ist.
Für wen sich eine US-LLC eignet
- Sinnvoll ist sie, wenn Sie tatsächlich in den USA verkaufen oder dort Partner haben, wenn US-Kunden oder Plattformen eine US-Firma verlangen, oder wenn Sie ohnehin in die USA umziehen wollen.
- Wenig sinnvoll ist sie, wenn Sie nur in Deutschland tätig sind. Dann bringt sie zusätzliche Pflichten in zwei Ländern ohne Steuervorteil. Für Geschäfte in Deutschland sind Einzelunternehmen, UG oder GmbH meist einfacher.
Häufige Fragen
Kann ich als Deutscher eine US LLC gründen?
Ja. Gründen kann jeder, unabhängig von Staatsangehörigkeit und Wohnsitz. Sie brauchen einen Registered Agent mit Adresse im gewählten Bundesstaat.
Was kostet es, eine LLC zu gründen?
Die Gebühr des Bundesstaats liegt zwischen 50 $ in New Mexico und 125 $ in Florida, in Wyoming bei 100 $. Dazu kommen der Registered Agent und laufende Kosten wie Annual Report, LLC-Steuer und Steuerberatung.
Brauche ich eine EIN, und wie bekomme ich sie ohne SSN?
Ja, für Bankkonto und Steuermeldungen. Ohne SSN oder ITIN beantragen Sie sie mit Formular SS-4 per Telefon, Fax oder Post beim IRS. Online geht es nur mit SSN oder ITIN.
Muss ich jedes Jahr etwas beim IRS einreichen, auch ohne Umsatz?
Ja. Eine Single-Member-LLC im ausländischen Besitz muss jährlich Form 5472 mit pro-forma Form 1120 abgeben. Schon die Einlage bei der Gründung ist meldepflichtig. Bei Versäumnis drohen 25.000 $ Strafe.
Muss die LLC noch eine BOI-Meldung an FinCEN machen?
Nein, wenn sie in den USA gegründet wurde. FinCEN hat die Pflicht für US-Gesellschaften aufgehoben; die Final Rule gilt seit 14. August 2026.
Spare ich mit einer US-LLC Steuern?
In aller Regel nicht, wenn Sie in Deutschland wohnen und die Firma von hier aus führen. Die Gewinne werden dann in Deutschland besteuert. Lassen Sie die Einordnung vorab steuerlich prüfen.
Ähnliche Themen: Gewerbe anmelden, Gewerbe abmelden, Wohnsitz abmelden.
Quellen, abgerufen am 5. Oktober 2026: Wyoming Secretary of State, Business Fees und FAQ; New Mexico Secretary of State, Business Services und Formular Articles of Organization (Feb. 2025); Delaware Division of Corporations, LLC Formation (rev. 8/2026) und Alternative Entity Tax Instructions; Florida Division of Corporations, Formular CR2E047; IRS, „Get an Employer Identification Number“ und Instructions for Form SS-4 (Rev. 12/2025); IRS, Instructions for Form 5472 (Rev. 12/2024) und Instructions for Form 1120; FinCEN, Beneficial Ownership Information (fincen.gov/boi); Mercury Help Center (Eligibility, Required Documents, Addresses, U.S. Operations, Unsupported Countries) und mercury.com/pricing; BMF-Schreiben vom 19.03.2004, IV B 4 – S 1301 USA – 22/04, BStBl I S. 411 (KSt-Handbuch 2026, Anlage 10); § 138 AO. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.
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