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Schadenfreiheitsklasse: Hochstufung, Rückstufung und Übertragung
Stand: · Rechtslage Deutschland
Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) bestimmt, wie viel Prozent des Grundbeitrags Sie in der Kfz-Haftpflicht und der Vollkasko zahlen. Jedes unfallfreie Jahr macht die Versicherung günstiger, ein gemeldeter Schaden teurer. Wer das System versteht, kann im Schadensfall bares Geld sparen.
Das Wichtigste in Kürze
- SF-Klassen gibt es nur in der Kfz-Haftpflicht und der Vollkasko, nicht in der Teilkasko.
- Für jedes schadenfreie Kalenderjahr geht es eine Klasse höher, Neueinstufung jeweils zum 1. Januar.
- Nach einem regulierten Schaden folgt die Rückstufung; wie weit, hängt von der Tabelle Ihres Versicherers ab.
- Kleine Schäden können Sie oft selbst zahlen und so die Rückstufung vermeiden.
- Die SF-Klasse lässt sich unter Bedingungen auf Familienangehörige oder einen Zweitwagen übertragen.
So funktioniert das SF-System
Jede SF-Klasse ist mit einem Beitragssatz verknüpft, einem Prozentsatz des Grundbeitrags. Je höher die Klasse, desto niedriger der Prozentsatz. Die Klassen und Beitragssätze legt jeder Versicherer selbst fest; die Musterbedingungen des Versicherer-Verbands GDV (AKB 2015) geben nur den Rahmen vor. Deshalb kann dieselbe SF-Klasse bei zwei Versicherern unterschiedlich viel kosten.
Wer erstmals ein Auto versichert, beginnt nach den Musterbedingungen in SF-Klasse 0. Mit einem Pkw-Führerschein, der seit mindestens drei Jahren besteht, ist eine Sondereinstufung in SF ½ vorgesehen (AKB 2015, I.2). Viele Versicherer bieten weitere Sondereinstufungen an, etwa für Zweitwagen oder wenn ein Elternteil mitversichert ist.
Hochstufung: jedes Jahr eine Klasse
Ist Ihr Vertrag während eines Kalenderjahres schadenfrei verlaufen und bestand der Versicherungsschutz ununterbrochen, werden Sie zum 1. Januar in die nächstbessere Klasse eingestuft (AKB 2015, I.3.2). Wer zwischen dem 2. Januar und dem 1. Juli neu beginnt und bis Jahresende mindestens sechs Monate versichert war, wird aus den Einstiegsklassen bereits zum nächsten 1. Januar hochgestuft (AKB 2015, I.3.4.2).
Für die Zuordnung eines Schadens zählt der Tag der Schadenmeldung. Ein Unfall vom 28. Dezember, den Sie am 3. Januar melden, belastet also das neue Jahr.
Rückstufung nach einem Schaden
Zahlt der Versicherer in der Haftpflicht oder Vollkasko für einen Schaden oder bildet er dafür eine Rückstellung, wird Ihr Vertrag zum nächsten 1. Januar zurückgestuft. Wie viele Klassen es nach unten geht, steht in der Rückstufungstabelle im Anhang Ihrer AKB. Die Tabellen unterscheiden sich von Versicherer zu Versicherer und werden mit steigender SF-Klasse meist härter. Ein zweiter Schaden im selben Jahr führt zu einer weiteren Rückstufung.
Keine Rückstufung gibt es unter anderem, wenn
- die Teilkasko zahlt, etwa bei Glasbruch, Diebstahl oder einem Wildunfall,
- die Vollkasko für ein Ereignis zahlt, das unter die Teilkasko fällt,
- der Unfallgegner oder seine Versicherung Ihrem Versicherer die Leistung vollständig erstattet,
- Ihr Versicherer nur Gutachter-, Anwalts- oder Prozesskosten trägt.
Diese Ausnahmen stehen so in den Musterbedingungen (AKB 2015, I.4.1); Ihr Vertrag kann weitere enthalten.
Schaden selbst zahlen: die Rückstufung vermeiden
Bei kleineren Schäden kann es günstiger sein, die Leistung des Versicherers selbst zu erstatten. Nach den Musterbedingungen teilt Ihnen der Versicherer nach Abschluss der Regulierung eines Haftpflichtschadens die Höhe der Entschädigung mit, wenn sie nicht mehr als 500 Euro beträgt. Erstatten Sie den Betrag innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung, gilt der Vertrag als schadenfrei (AKB 2015, I.5).
In der Praxis weichen viele Versicherer davon ab: Manche erlauben den Rückkauf auch bei höheren Beträgen oder in der Vollkasko, andere rechnen die Frist ab der Zahlung. Maßgeblich ist der Abschnitt „Rückstufung vermeiden“ in Ihren AKB. Fragen Sie im Schadensfall nach, wie hoch die Mehrbeiträge der nächsten Jahre wären, und vergleichen Sie mit dem Erstattungsbetrag.
Melden müssen Sie den Unfall trotzdem, und zwar fristgerecht nach den AKB. Wer einen Haftpflichtschaden „unter der Hand“ regelt, ohne ihn zu melden, verletzt seine Obliegenheiten. Der Rückkauf ist der geregelte Weg, die Rückstufung zu vermeiden.
SF-Klasse übertragen
Die Schadenfreiheitsklasse hängt am Vertrag, kann aber übertragen werden. Die Musterbedingungen sehen das in diesen Fällen vor (AKB 2015, I.6):
- Fahrzeugwechsel: Sie ersetzen Ihr Auto durch ein neues; die SF-Klasse geht mit.
- Versichererwechsel: Der neue Versicherer übernimmt Ihren Schadenverlauf. Mehr dazu unter Kfz-Versicherung kündigen.
- Von einer anderen Person: Sie können den Schadenverlauf von Ehe- oder Lebenspartner, Eltern, Kind oder Arbeitgeber übernehmen, aber nur für den Zeitraum, in dem Sie deren Auto überwiegend selbst gefahren sind. Die andere Person muss zustimmen und verliert ihren Rabatt vollständig. Wer selbst erst kurz einen Führerschein hat, kann nicht mehr Jahre übernehmen, als er fahren durfte.
- Zweitwagen: Für ein weiteres Auto, das überwiegend vom selben Personenkreis gefahren wird, kann der Schadenverlauf auf das neue Fahrzeug übertragen werden. Häufiger ist eine günstige Sondereinstufung für den Zweitwagen, die jeder Versicherer anders regelt.
Haftpflicht und Vollkasko werden dabei nach den Musterbedingungen nur gemeinsam übertragen.
Pause ohne Auto
Unterbrechen Sie den Versicherungsschutz, etwa weil Sie eine Zeit lang kein Auto haben, gilt nach den Musterbedingungen: bis sechs Monate ohne Nachteil, bis zwölf Monate wird der alte Stand übernommen, danach wird für jedes weitere angefangene Kalenderjahr ein schadenfreies Jahr abgezogen. Nach mehr als sieben Jahren ist der schadenfreie Verlauf verloren (AKB 2015, I.6.3.1).
Häufige Fragen
Wie viele SF-Klassen werde ich nach einem Unfall zurückgestuft?
Das hängt von Ihrer aktuellen Klasse und der Rückstufungstabelle Ihres Versicherers ab. Die Tabelle finden Sie im Anhang Ihrer Versicherungsbedingungen. Ihr Versicherer nennt Ihnen auf Anfrage die neue Klasse.
Gibt es in der Teilkasko eine Schadenfreiheitsklasse?
Nein. Teilkasko-Schäden wie Glasbruch, Diebstahl oder Wildunfall führen nicht zu einer Rückstufung.
Lohnt es sich, einen kleinen Schaden selbst zu bezahlen?
Oft ja. Rechnen Sie die Mehrbeiträge der nächsten Jahre gegen den Erstattungsbetrag. Bis zu welchem Betrag und in welcher Frist ein Rückkauf möglich ist, steht in Ihren AKB.
Kann ich die SF-Klasse meiner Eltern übernehmen?
Ja, wenn Sie das Auto nachweislich überwiegend gefahren haben und die Eltern zustimmen. Übertragen werden nur die Jahre, in denen Sie selbst gefahren sind. Die Eltern verlieren ihren Rabatt.
Nehme ich meine SF-Klasse zur neuen Versicherung mit?
Ja. Der neue Versicherer fragt den Schadenverlauf beim alten ab. Rückstufungen aus Schäden nehmen Sie ebenfalls mit.
Rechtsgrundlagen: Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015, Musterbedingungen des GDV), Abschnitt I (Schadenfreiheitsrabatt-System) mit Anhang 1. Die Musterbedingungen sind unverbindlich; maßgeblich sind die AKB Ihres eigenen Vertrags.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns: schadensboerse@mailbox.org