Schaden
AirHelp, Compensair & Co.: Lohnt sich ein Fluggastrechte-Portal?
Stand: · Rechtslage Deutschland
Fluggastrechte-Portale versprechen, Ihre Entschädigung für Verspätung, Annullierung oder Überbuchung ohne Aufwand und ohne Risiko einzutreiben. Das stimmt im Kern, hat aber seinen Preis: Von 600 Euro bleiben oft nur 360 bis 390 Euro. Viele Ansprüche bekommen Sie auch selbst und kostenlos durch. Hier steht, wie die Dienste arbeiten, was sie verlangen und wann sich das lohnt.
Das Wichtigste in Kürze
- Portale kosten nur im Erfolgsfall etwas, behalten dann aber einen Anteil der Entschädigung ein.
- AirHelp: 35 % inklusive Mehrwertsteuer, bei Gerichtsverfahren zusätzlich 15 % (Preisliste vom 11.08.2026).
- Compensair: 30 %, bei zusätzlichen Rechtskosten weitere 10 % (Zahlungsrichtlinie vom 23.06.2023).
- Kostenlos sind der direkte Antrag bei der Airline und die Schlichtung bei der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr oder beim Bundesamt für Justiz.
- Ein Portal lohnt sich vor allem, wenn die Airline blockt und ein Gerichtsverfahren droht.
So arbeiten Fluggastrechte-Portale
Sie geben Flugdaten und Buchung online ein, das Portal prüft kostenlos, ob ein Anspruch nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 besteht. Wollen Sie den Dienst beauftragen, gibt es zwei Modelle:
- Abtretung: Sie übertragen Ihren Anspruch auf das Portal. Es fordert dann im eigenen Namen und darf auch klagen.
- Vertretung: Sie bleiben Anspruchsinhaber, das Portal oder eine Partnerkanzlei handelt mit Ihrer Vollmacht.
Welches Modell gilt, steht in den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters. Wichtig ist in beiden Fällen: Haben Sie beauftragt und zahlt die Airline anschließend direkt an Sie, müssen Sie das in der Regel melden und die Provision trotzdem zahlen. Compensair verlangt das laut Zahlungsrichtlinie binnen drei Tagen.
Bezahlt wird nur im Erfolg. Das Portal behält eine Provision ein und überweist den Rest. Muss es vor Gericht ziehen, verlangen viele Anbieter einen Zuschlag. Das Kostenrisiko eines verlorenen Prozesses trägt bei diesem Modell das Portal, nicht Sie.
Kosten und Aufwand im Vergleich
| AirHelp | Compensair | Selbst fordern | Schlichtung | |
|---|---|---|---|---|
| Kosten bei Erfolg | 35 % inkl. MwSt.; mit Gerichtsverfahren 50 % | 30 %; bei zusätzlichen Rechtskosten 40 %; MwSt. nicht ausgewiesen | keine | keine |
| Kosten bei Misserfolg | keine | keine | keine; bei verlorener Klage Gerichts- und Anwaltskosten | keine |
| Aufwand für Sie | Formular, Unterlagen, Vollmacht | Formular, Unterlagen; für die Auszahlung Bankdaten und Ausweiskopie | Schreiben, Fristen, ggf. Mahnbescheid oder Klage | Online-Antrag nach erfolgloser Beschwerde bei der Airline |
| Dauer | siehe Anbieter | Auszahlung bis 30 Werktage nach Eingang des Geldes | abhängig von der Airline | Verfahren soll binnen 90 Tagen enden |
| Besonderheit | pauschal 29,99 US-Dollar bei reinen Kulanzleistungen der Airline | Bankgebühren für die Überweisung tragen Sie | volle Entschädigung | Vorschlag nicht bindend, Ansprüche bis 5.000 € |
Rechenbeispiel bei 600 Euro Ausgleich: Über AirHelp erhalten Sie 390 Euro, mit Gerichtsverfahren 300 Euro. Über Compensair erhalten Sie 420 Euro, mit Rechtskostenzuschlag 360 Euro, jeweils abzüglich Bankgebühren. Selbst gefordert oder über die Schlichtung bleiben Ihnen 600 Euro. Die Gebühren können sich ändern; maßgeblich ist die Preisliste zum Zeitpunkt Ihrer Beauftragung.
AirHelp
AirHelp prüft Ansprüche kostenlos und berechnet laut Preisliste (Version PL2.26, Stand 11.08.2026) keine Gebühr, wenn keine Entschädigung erzielt wird. Im Erfolgsfall behält der Dienst 35 % der Gesamtsumme inklusive Mehrwertsteuer ein. Sind rechtliche Schritte nötig, kommt eine Rechtsweggebühr von 15 % hinzu, die zusätzlich zur Servicegebühr abgezogen wird; nach Angaben von AirHelp betrifft das etwa 3 % der Fälle. Für Kulanzleistungen der Airline, die über den gesetzlichen Anspruch hinausgehen, nennt die Preisliste eine Pauschale von 29,99 US-Dollar.
Compensair
Bei Compensair ist die Antragstellung kostenlos, die Servicegebühr fällt nur an, wenn Sie Ihre Entschädigung erhalten. Die Höhe nennt die deutschsprachige Website nicht; sie steht in der englischsprachigen Zahlungsrichtlinie (Stand 23.06.2023): 30 % der Entschädigung. Entstehen zusätzliche Rechtskosten, etwa für externe Anwälte, Gerichte oder beglaubigte Übersetzungen, behält sich Compensair weitere 10 % vor. Ob die Mehrwertsteuer enthalten ist, geht aus dem Dokument nicht hervor. Ausgezahlt wird über die Compensair Business Group Pte. Ltd.; Bankgebühren für die Überweisung gehen zu Ihren Lasten.
Und Flightright?
Flightright ist in Deutschland der bekannteste Anbieter und arbeitet nach demselben Erfolgsprinzip. Eine Partnerschaft haben wir mit Flightright nicht. Die aktuellen Gebühren finden Sie in der Preisliste des Anbieters; vergleichen Sie dort vor allem, ob die Prozentangabe die Mehrwertsteuer enthält und welcher Zuschlag bei Gerichtsverfahren anfällt.
Wann sich ein Portal lohnt
- Die Airline blockt. Sie hat abgelehnt oder antwortet seit Wochen nicht, und Sie wollen nicht selbst klagen.
- Ein Gerichtsverfahren ist wahrscheinlich. Etwa weil die Airline sich auf außergewöhnliche Umstände beruft. Das Portal trägt das Kostenrisiko.
- Ausländische Airline ohne Schlichtungsbeteiligung. Wenn Schriftverkehr in fremder Sprache oder ein Gerichtsstand im Ausland droht.
- Viele Fälle oder viele Reisende. Bei einer Familie mit vier Tickets spart ein Portal viel Papierkram.
Wann nicht
- Die Airline zahlt auf Antrag. Viele Airlines haben eigene Online-Formulare. Bei klaren Fällen wie einem Streik des eigenen Personals oder einer kurzfristigen Annullierung zahlen sie oft ohne Streit.
- Die Schlichtung ist offen. Die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr ist für Verbraucher kostenfrei und nennt auf ihrer Website eine Einigungsquote von 80 bis 90 Prozent. Für Airlines, die dort nicht teilnehmen, ist die Schlichtungsstelle beim Bundesamt für Justiz zuständig (§ 57a LuftVG).
- Sie haben bereits gefordert. Haben Sie selbst angefangen, sollten Sie nicht parallel ein Portal beauftragen, sonst zahlen Sie womöglich doppelt.
Wie Sie Ihren Anspruch Schritt für Schritt selbst durchsetzen, mit Musterschreiben, steht unter Flugverspätung: Entschädigung. Geht es um Gepäck, hilft die Seite Koffer verloren oder beschädigt; dort gibt es keine Pauschalen nach der Fluggastrechteverordnung.
In eigener Sache: Wir erhalten eine Provision, wenn Sie über die Links beauftragen; das beeinflusst die Darstellung der kostenlosen Wege nicht.
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Häufige Fragen
Was kostet AirHelp?
Laut Preisliste vom 11.08.2026 35 % der Entschädigung inklusive Mehrwertsteuer, nur im Erfolgsfall. Wird ein Gerichtsverfahren nötig, kommen 15 % hinzu. Ohne Erfolg zahlen Sie nichts.
Was kostet Compensair?
Laut Zahlungsrichtlinie vom 23.06.2023 30 % der Entschädigung, bei zusätzlichen Rechtskosten weitere 10 %. Ob die Mehrwertsteuer enthalten ist, nennt das Dokument nicht. Ohne Erfolg fällt keine Gebühr an.
Ist ein Fluggastrechte-Portal seriös?
Die großen Anbieter arbeiten legal und setzen Ansprüche notfalls vor Gericht durch. Prüfen Sie vor der Beauftragung die Gebühren, ob die Mehrwertsteuer enthalten ist und ob Sie Ihren Anspruch abtreten.
Kann ich nach einer Ablehnung der Airline noch ein Portal beauftragen?
Ja. Eine Ablehnung beendet Ihren Anspruch nicht. Sie können ein Portal beauftragen oder kostenlos die Schlichtung anrufen. Die Verjährung beträgt in Deutschland drei Jahre ab Jahresende (§§ 195, 199 BGB).
Ist die Schlichtung wirklich kostenlos?
Ja, für Verbraucher. Voraussetzung ist, dass Sie sich zuvor erfolglos an die Airline gewandt haben. Der Schlichtungsvorschlag ist nicht bindend; lehnt die Airline ab, bleibt Ihnen der Weg zum Gericht.
Quellen: AirHelp, Preisliste (Version PL2.26, Stand 11.08.2026), airhelp.de; Compensair, Payment Policy (Stand 23.06.2023) und Leistungsseite compensair.com/de, abgerufen 05.10.2026; Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (EUR-Lex); EuGH, Urteil vom 23.03.2021, C-28/20 (Airhelp/SAS); §§ 57 bis 57b LuftVG; §§ 195, 199 BGB; BGH, Urteil vom 10.12.2009, Xa ZR 61/09; Luftfahrt-Bundesamt, „Schlichtung“; Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V., abgerufen Oktober 2026.
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