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Winterreifenpflicht in Deutschland: was gilt und was es kostet
Stand: · Rechtslage Deutschland
In Deutschland gibt es keine Winterreifenpflicht ab einem bestimmten Datum. Winterreifen sind Pflicht, sobald winterliche Straßenverhältnisse herrschen. Wer dann mit Sommerreifen fährt, riskiert Bußgeld, einen Punkt in Flensburg und Ärger mit der Versicherung. Seit Oktober 2024 reicht außerdem die Kennzeichnung „M+S“ allein nicht mehr.
Das Wichtigste in Kürze
- Pflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte, auf allen vier Rädern (§ 2 Abs. 3a StVO).
- Als Winterreifen zählen nur Reifen mit Alpine-Symbol (Berg mit Schneeflocke). Reine M+S-Reifen sind seit 1. Oktober 2024 nicht mehr zulässig.
- Gesetzliches Mindestprofil: 1,6 mm. Für den Winter empfehlen Fachleute mindestens 4 mm.
- Bußgeld für den Fahrer: 60 bis 120 Euro und ein Punkt, für den Halter 75 Euro und ein Punkt.
- „Von O bis O“ (Oktober bis Ostern) ist nur eine Faustregel, keine gesetzliche Frist.
Wann die Winterreifenpflicht gilt
Die Regel steht in der Straßenverkehrs-Ordnung: Ein Kraftfahrzeug darf bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur gefahren werden, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die die Anforderungen an Winterreifen erfüllen (§ 2 Abs. 3a StVO). Man spricht von einer situativen Winterreifenpflicht. Es kommt also auf die Straße an, nicht auf den Kalender. Auch im April kann bei Schneefall die Pflicht greifen, und an einem trockenen Tag im Dezember dürfen Sie mit Sommerreifen fahren.
Weil sich das Wetter im Herbst schnell ändern kann, ist es praktisch sinnvoll, die Reifen rechtzeitig zu wechseln. Die Faustregel „von O bis O“ hilft bei der Planung. Wer im Bergland wohnt oder morgens früh fährt, wechselt besser früher.
Welche Reifen als Winterreifen zählen
Winterreifen im Sinne des Gesetzes sind Reifen, die mit dem Alpine-Symbol gekennzeichnet sind: ein Bergpiktogramm mit drei Spitzen und einer Schneeflocke, international auch „3PMSF“ genannt (§ 36 Abs. 4 StVZO). Reifen, die nur die Kennzeichnung „M+S“ tragen, galten bis zum 30. September 2024 übergangsweise als Winterreifen, wenn sie bis Ende 2017 hergestellt worden waren. Diese Übergangsfrist ist abgelaufen. Seit 1. Oktober 2024 erfüllen reine M+S-Reifen die Winterreifenpflicht nicht mehr.
Prüfen Sie deshalb die Reifenflanke. Das Herstellungsdatum steht in der DOT-Nummer als vierstellige Zahl, etwa „4219“ für die 42. Woche 2019. Ältere Reifen ohne Alpine-Symbol sollten Sie ersetzen.
Ganzjahresreifen
Ganzjahresreifen sind erlaubt, wenn sie das Alpine-Symbol tragen. Dann erfüllen sie die Winterreifenpflicht genauso wie ein reiner Winterreifen. Sie sind ein Kompromiss: Im Schnee bremsen sie meist schlechter als gute Winterreifen, im Sommer schlechter als Sommerreifen. Für Wenigfahrer in Regionen mit milden Wintern, die vor allem in der Stadt unterwegs sind, können sie trotzdem sinnvoll sein. Auch für Ganzjahresreifen gilt: Ohne Alpine-Symbol sind sie bei Schnee und Glätte nicht zulässig.
Profiltiefe: 1,6 mm Pflicht, 4 mm empfohlen
Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang mindestens 1,6 mm tief sein (§ 36 Abs. 3 StVZO). Das gilt für Sommer- und Winterreifen. Bei Schnee und Matsch verlieren Winterreifen aber schon deutlich früher an Wirkung. Automobilclubs und Reifenhersteller empfehlen deshalb, Winterreifen bei etwa 4 mm Restprofil zu ersetzen.
- Profiltiefe messen. Mit einem Profiltiefenmesser aus dem Baumarkt oder an den Abriebanzeigern in den Profilrillen. Die Anzeiger markieren 1,6 mm.
- Alpine-Symbol suchen. Auf der Reifenflanke. Fehlt es, ist der Reifen bei winterlichen Verhältnissen nicht zulässig.
- Alter prüfen. DOT-Nummer lesen. Auch Reifen mit gutem Profil härten mit den Jahren aus und verlieren Haftung.
- Auf Schäden achten. Risse, Beulen und eingefahrene Fremdkörper vom Fachbetrieb prüfen lassen.
Bußgelder und Punkte
| Verstoß | Bußgeld | Punkte |
|---|---|---|
| Fahren ohne vorgeschriebene Winterreifen | 60 € | 1 |
| … mit Behinderung anderer | 80 € | 1 |
| … mit Gefährdung anderer | 100 € | 1 |
| … mit Unfall (Sachbeschädigung) | 120 € | 1 |
| Halter ordnet die Fahrt an oder lässt sie zu | 75 € | 1 |
| Profiltiefe unter 1,6 mm (Fahrer) | 60 € | 1 |
| Profiltiefe unter 1,6 mm (Halter, der die Fahrt anordnet oder zulässt) | 75 € | 1 |
Sind Sie Fahrer und Halter zugleich, können beide Tatbestände zusammenkommen. Wer bei Schnee mit Sommerreifen liegen bleibt und den Verkehr blockiert, muss außerdem mit den Kosten für Abschleppen oder Bergen rechnen.
Versicherung: Kürzung bei grober Fahrlässigkeit
Verursachen Sie mit Sommerreifen auf Schnee einen Unfall, zahlt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung dem Geschädigten seinen Schaden. Ihren eigenen Schaden zahlt die Kaskoversicherung möglicherweise nur gekürzt. Hat der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, darf der Versicherer seine Leistung im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens kürzen (§ 81 Abs. 2 VVG). Ob das Fahren ohne Winterreifen grob fahrlässig war, hängt vom Einzelfall ab, zum Beispiel davon, ob die Glätte vorhersehbar war und ob die Bereifung den Unfall mitverursacht hat. Viele Tarife verzichten vertraglich auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Prüfen Sie Ihre Bedingungen, mehr dazu unter Teilkasko oder Vollkasko. Zusätzlich kann Ihnen bei der Haftungsverteilung ein Mitverschulden angerechnet werden.
Unfall und Beitrag: Ein regulierter Haftpflichtschaden kostet Sie unabhängig davon Rabatt, weil Ihre Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft wird. Wer im Herbst ohnehin den Versicherer wechseln will, muss in den meisten Verträgen bis 30. November kündigen, siehe Kfz-Versicherung kündigen.
Winterreifen im Ausland
Die Regeln in Europa sind sehr unterschiedlich. Manche Länder haben feste Zeiträume, andere schreiben Schneeketten auf bestimmten Strecken vor. In Österreich gilt zum Beispiel vom 1. November bis 15. April eine situative Winterausrüstungspflicht mit eigenen Vorgaben zur Mindestprofiltiefe. Einzelheiten erklärt unsere Schwesterseite unter Winterreifenpflicht in Österreich. Informieren Sie sich vor jeder Winterreise über die Regeln im Zielland und in den Transitländern.
Häufige Fragen
Ab wann sind Winterreifen in Deutschland Pflicht?
Es gibt kein festes Datum. Winterreifen sind Pflicht, sobald Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte herrschen. Die Faustregel „von Oktober bis Ostern“ ist nur eine Orientierung.
Reichen M+S-Reifen noch aus?
Nein. Seit 1. Oktober 2024 erfüllen nur noch Reifen mit Alpine-Symbol die Winterreifenpflicht. Reifen, die ausschließlich mit M+S gekennzeichnet sind, reichen nicht mehr.
Welche Profiltiefe brauchen Winterreifen?
Gesetzlich mindestens 1,6 mm. Für sichere Fahreigenschaften auf Schnee empfehlen Fachleute, Winterreifen ab etwa 4 mm zu ersetzen.
Was kostet es, ohne Winterreifen erwischt zu werden?
Für den Fahrer 60 Euro und ein Punkt, bei Behinderung 80 Euro, bei Gefährdung 100 Euro und bei einem Unfall 120 Euro, jeweils mit einem Punkt. Der Halter, der die Fahrt anordnet oder zulässt, zahlt 75 Euro und bekommt ebenfalls einen Punkt.
Sind Ganzjahresreifen erlaubt?
Ja, wenn sie das Alpine-Symbol tragen. Dann gelten sie als Winterreifen im Sinne der Straßenverkehrs-Ordnung.
Gilt die Pflicht auch für Autos mit ausländischem Kennzeichen?
Ja. Wer in Deutschland fährt, muss sich an die deutsche Winterreifenpflicht halten, egal wo das Auto zugelassen ist.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs. 3a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO); § 36 Abs. 3 und 4 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO); Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV); § 81 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns: schadensboerse@mailbox.org