Vorlagen
Kaufvertrag für den privaten Autoverkauf
Stand: · Rechtslage Deutschland
Ein schriftlicher Kaufvertrag ist beim Privatverkauf nicht vorgeschrieben, schützt aber beide Seiten: den Verkäufer vor späteren Mängelansprüchen, den Käufer vor falschen Angaben. Unsere Vorlage füllen Sie direkt im Browser aus und speichern sie als PDF oder drucken sie in zwei Exemplaren.
Worauf es ankommt
- Privat darf die Gewährleistung ausgeschlossen werden, nicht aber für Mängel, die der Verkäufer kennt und verschweigt.
- Unfallschäden und bekannte Mängel gehören ausdrücklich in den Vertrag.
- Uhrzeit der Übergabe eintragen: Ab diesem Moment haftet der Käufer für Unfälle und Bußgelder.
- Verkauf am selben Tag der Kfz-Versicherung melden.
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Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug (privat)
Verkäufer
Käufer
Fahrzeug
Kaufpreis
Angaben des Verkäufers
Gewährleistung
Das Fahrzeug wird unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung verkauft, so wie es besichtigt und probegefahren wurde. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden sowie für arglistig verschwiegene Mängel und für die oben ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften.
Übergabe
Übergeben wurden:
Der Käufer verpflichtet sich, das Fahrzeug unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen, auf sich umzumelden oder abzumelden. Ab Übergabe trägt der Käufer alle Kosten, Gefahren und Verantwortlichkeiten aus dem Betrieb des Fahrzeugs.
Gewährleistungsausschluss: was er abdeckt und was nicht
Zwischen Privatleuten kann die Haftung für Sachmängel vertraglich ausgeschlossen werden. Das ist beim Gebrauchtwagen üblich und in der Vorlage bereits enthalten. Der Ausschluss hilft aber nicht, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Eigenschaft garantiert hat (§ 444 BGB). Wer weiß, dass das Auto einen Unfall hatte, und „unfallfrei“ ankreuzt, haftet trotz Ausschluss und muss im Zweifel den Kaufpreis zurückzahlen.
Formulieren Sie deshalb vorsichtig. „Unfallfrei“ ist eine Zusicherung über die gesamte Lebensdauer des Autos. Wer das Fahrzeug selbst gebraucht gekauft hat, kann meist nur sagen, dass es in seiner Besitzzeit keinen Unfall hatte. Genau so ist die Vorlage formuliert. Dasselbe gilt für den Kilometerstand: Bestätigen Sie nur, was Sie wissen.
Verkauft ein Händler an eine Privatperson, gilt das alles nicht. Dann ist ein Verbrauchsgüterkauf, und die Gewährleistung darf beim Gebrauchtwagen nur auf ein Jahr verkürzt, aber nicht ausgeschlossen werden (§ 476 Abs. 2 BGB). Die Vorlage ist nur für den Verkauf zwischen Privatleuten gedacht.
Bezahlung und Übergabe
- Ausweis zeigen lassen. Name und Anschrift des Käufers mit dem Personalausweis abgleichen. Die Nummer im Vertrag hilft, wenn später Bußgeldbescheide beim Verkäufer landen.
- Erst Geld, dann Auto. Bei Barzahlung das Geld vor Ort zählen, bei größeren Beträgen gemeinsam zur Bank gehen. Bei Überweisung Fahrzeug, Schlüssel und Zulassungsbescheinigung Teil II erst nach der Gutschrift herausgeben. Ein Screenshot einer Überweisung ist kein Zahlungsnachweis.
- Papiere übergeben. Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, HU-Bericht, Serviceheft, alle Schlüssel. Ohne Teil II kann der Käufer das Auto nicht ummelden.
- Uhrzeit festhalten. Datum und Uhrzeit der Übergabe in den Vertrag schreiben und von beiden unterschreiben lassen.
- Versicherung informieren. Der Kfz-Versicherung den Verkauf mit Datum, Uhrzeit und Käufername melden. Der Vertrag geht kraft Gesetzes auf den Käufer über (§§ 95, 97 VVG). Mehr dazu unter Kfz-Versicherung kündigen.
Abmelden oder angemeldet verkaufen?
Am sichersten ist es, das Auto vor dem Verkauf abzumelden. Dann kann niemand mehr mit Ihrem Kennzeichen fahren. Wird es angemeldet übergeben, verpflichtet die Vorlage den Käufer, es innerhalb von drei Werktagen umzumelden. Zusätzlich sind Sie verpflichtet, der Zulassungsbehörde den Verkauf mit Namen und Anschrift des Käufers mitzuteilen (§ 13 Abs. 4 FZV). Behalten Sie eine Kopie des Vertrags, bis Sie wissen, dass das Auto umgemeldet ist.
Häufige Fragen
Ist ein Kaufvertrag beim privaten Autoverkauf Pflicht?
Nein, ein Kaufvertrag über ein Auto ist auch mündlich wirksam. Ein schriftlicher Vertrag ist aber dringend zu empfehlen, weil er Zustand, Kaufpreis, Gewährleistungsausschluss und den Zeitpunkt der Übergabe beweist.
Kann ich als Privatverkäufer die Gewährleistung ausschließen?
Ja. Zwischen Privatleuten ist der Ausschluss der Sachmängelhaftung zulässig. Er gilt aber nicht für arglistig verschwiegene Mängel und nicht für Eigenschaften, die Sie ausdrücklich zugesichert haben, etwa Unfallfreiheit.
Wie viele Exemplare brauche ich?
Zwei. Käufer und Verkäufer erhalten jeweils ein unterschriebenes Original.
Was mache ich, wenn der Käufer das Auto nicht ummeldet?
Melden Sie der Zulassungsbehörde den Verkauf mit Namen und Anschrift des Käufers. Kommen Bußgeldbescheide bei Ihnen an, weisen Sie mit dem Kaufvertrag samt Uhrzeit der Übergabe nach, dass Sie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr Halter waren.
Muss die Fahrzeug-Identifizierungsnummer in den Vertrag?
Ja. Kennzeichen können wechseln, die FIN nicht. Sie steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I im Feld E.
Rechtsgrundlagen: §§ 433, 434, 444, 476 BGB; §§ 95–97 VVG; § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns: schadensboerse@mailbox.org