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Auto abmelden: online in zehn Minuten oder bei der Zulassungsstelle
Stand: · Rechtslage Deutschland
Ein Auto abzumelden heißt im Amtsdeutsch „Außerbetriebsetzung“. Für Fahrzeuge mit Papieren ab 2015 geht das online ohne Termin und ohne Online-Ausweis: Sie brauchen nur die Sicherheitscodes auf dem Fahrzeugschein und den Kennzeichen. Vor Ort kostet die Abmeldung rund 16 bis 18 Euro, online nur wenige Euro. Kfz-Steuer und Versicherung stellen sich danach weitgehend automatisch um.
Das Wichtigste in Kürze
- Online (i-Kfz): möglich, wenn Zulassungsbescheinigung Teil I und Stempelplaketten ab dem 1. Januar 2015 ausgestellt wurden. Ein elektronischer Identitätsnachweis ist für die Abmeldung nicht vorgeschrieben (§ 24 FZV).
- Vor Ort: Zulassungsbescheinigung Teil I und Kennzeichen mitbringen (§ 16 Abs. 1 FZV), in der Regel bei jeder Zulassungsstelle.
- Kosten: Bundesgebühr 15,90 Euro vor Ort, 2,10 Euro online (GebOSt Nr. 224); Städte verlangen mit Auslagen etwa 17 Euro bzw. 3 Euro.
- Kfz-Steuer: endet mit der Abmeldung, der Zoll erstattet zu viel Gezahltes ohne Antrag.
- Versicherung: Der Vertrag endet nicht, sondern geht meist in eine beitragsfreie Ruheversicherung über.
Auto online abmelden (i-Kfz)
Die internetbasierte Außerbetriebsetzung, kurz i-Kfz, bieten die Zulassungsbehörden über ihre Online-Portale an. Statt der Papiere übermitteln Sie Kennzeichen und Sicherheitscodes; die Behörde entscheidet automatisiert (§§ 24, 25 FZV).
Voraussetzungen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode, ausgestellt ab 1. Januar 2015,
- Stempelplaketten auf beiden Kennzeichen mit verdecktem Sicherheitscode, ebenfalls ab 2015,
- ein Zahlungsmittel für die Gebühr; welche Zahlungsarten angeboten werden, unterscheidet sich je nach Portal.
Nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist für die Abmeldung kein Online-Ausweis nötig. Einzelne Portale, etwa in Hamburg, fragen trotzdem nach einer BundID mit Online-Ausweis; prüfen Sie das Portal Ihrer Behörde. Wechselkennzeichen lassen sich nicht überall online abmelden.
So geht es
- Portal öffnen: das i-Kfz-Portal der Zulassungsbehörde, bei der das Auto zugelassen ist, oder das Portal Ihres Bundeslandes.
- Kennzeichen eingeben und den Vorgang „Außerbetriebsetzung“ wählen.
- Codes freilegen: Den Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I freirubbeln, die Plaketten auf den Kennzeichen vorsichtig freilegen und die Codes eintragen. Erst kurz vorher freilegen: Freigelegte Codes machen Schein und Plaketten ungültig.
- Bezahlen und absenden. Die Abmeldung wird am Tag der Absendung wirksam (§ 25 FZV). Den Bescheid speichern.
- Schilder: Sie bleiben bei Ihnen und sind durch die freigelegten Plaketten entwertet. Ab diesem Moment dürfen Sie mit dem Auto nicht mehr fahren.
Auto bei der Zulassungsstelle abmelden
Ist das Auto älter oder klappt der Online-Weg nicht, melden Sie es vor Ort ab. Die Zulassungsstelle vermerkt die Außerbetriebsetzung in der Zulassungsbescheinigung und entstempelt die Kennzeichen (§ 16 Abs. 1 FZV). In vielen Städten geht das auch für auswärtige Kennzeichen, etwa in München; in Berlin in jedem Bürgeramt. Fragen Sie im Zweifel vorher nach, ob ein Termin nötig ist.
Mitbringen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- beide Kennzeichenschilder,
- Personalausweis oder Reisepass,
- bei Vertretung eine schriftliche Vollmacht des Halters und dessen Ausweiskopie; Behörden verlangen die Vollmacht oft im Original.
Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) brauchen Sie für die Abmeldung in der Regel nicht, aber für eine spätere Wiederzulassung. Bewahren Sie sie gut auf.
Was die Abmeldung kostet
| Vorgang | Bundesgebühr (GebOSt) | Berlin | München |
|---|---|---|---|
| Abmeldung vor Ort | 15,90 € | 17,10 € | 17,40 € |
| Abmeldung online | 2,10 € | 3,30 € | 2,70 € |
| Kennzeichen reservieren | 2,60 € | +2,60 € | +2,60 € |
| Versicherung an Eides statt (z. B. Schein verloren) | 30,70 € | zusätzlich zur Abmeldung | |
Die Städte liegen leicht über den Bundesgebühren, weil Auslagen dazukommen. Stand der Beträge: Oktober 2026.
Was mit Kfz-Steuer und Versicherung passiert
Kfz-Steuer
Die Steuerpflicht besteht, solange das Fahrzeug zugelassen ist, mindestens einen Monat (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 KraftStG). Mit der Abmeldung endet sie. Sie müssen dem Zoll nichts melden: Die Zulassungsbehörde übermittelt die Daten. Laut Zoll kommt der Abmeldebescheid in der Regel nach etwa zwei Wochen, ein Guthaben wird nach etwa drei Wochen erstattet, bei SEPA-Lastschrift automatisch auf das hinterlegte Konto. Haben Sie keine Lastschrift erteilt, teilen Sie dem Hauptzollamt Ihre Bankverbindung mit.
Kfz-Versicherung
Die Abmeldung beendet den Versicherungsvertrag nach den Musterbedingungen des Versicherer-Verbands GDV nicht (AKB H.1.1). Sobald die Zulassungsbehörde die Abmeldung an den Versicherer meldet, wird daraus eine beitragsfreie Ruheversicherung (AKB H.1.2):
- Sie umfasst die Haftpflicht und, wenn Teil- oder Vollkasko bestand, eine Teilkasko (AKB H.1.4).
- Das abgemeldete Auto muss dafür in einer Garage oder auf einem umfriedeten Abstellplatz stehen (AKB H.1.5).
- Melden Sie das Auto innerhalb von zwei Wochen wieder an, entfällt die Ruheversicherung und der normale Vertrag läuft weiter.
- Der Vertrag endet nach einer festen Zahl von Monaten nach der Abmeldung. Das Muster lässt die Frist offen, viele Versicherer nennen 18 Monate. Wann genau, steht in Ihren Bedingungen.
Melden Sie nach der Abmeldung ein anderes Auto an, können Sie den Vertrag samt Schadenfreiheitsklasse meist darauf übertragen. Mehr zur SF-Klasse unter Schadenfreiheitsklasse, zu Fristen unter Kfz-Versicherung kündigen.
Abmelden beim Verkauf
Vor dem Verkauf abzumelden ist der sicherste Weg: Dann fährt niemand mehr auf Ihr Kennzeichen, und Steuer und Versicherung enden für Sie. Übergeben Sie das Auto angemeldet, müssen Sie der Zulassungsbehörde den Verkauf unverzüglich mitteilen, mit Kennzeichen, Name und Anschrift des Käufers und dessen Bestätigung, die Papiere erhalten zu haben (§ 15 Abs. 5 FZV). Die Versicherung geht dann auf den Käufer über, der sie innerhalb eines Monats kündigen kann (§§ 95, 96 VVG). Den passenden Vertrag finden Sie unter Kaufvertrag Auto privat.
Sonderfälle
Auto verschrotten
Ein Altfahrzeug dürfen Sie nur einer anerkannten Annahmestelle, Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb überlassen; dieser stellt den Verwertungsnachweis aus (§ 4 AltfahrzeugV). Mit dem Verwertungsnachweis melden Sie das Auto unverzüglich ab und geben dabei Teil I und Teil II der Zulassungsbescheinigung ab (§ 17 FZV). Viele Behörden bieten das auch online an, Berlin etwa für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge.
Ohne Kennzeichen oder Fahrzeugschein
Sind Kennzeichen oder Zulassungsbescheinigung verloren oder gestohlen, ist die Abmeldung trotzdem möglich. Sie geben vor Ort eine Versicherung an Eides statt ab, bei Diebstahl mit der Vorgangsnummer der Polizei. Dafür fällt eine zusätzliche Gebühr an, nach Bundesgebühr 30,70 Euro.
Kennzeichen reservieren
Wollen Sie dasselbe Auto später wieder anmelden, können Sie das Kennzeichen bei der Abmeldung für höchstens zwölf Monate reservieren (§ 16 Abs. 1 FZV), Gebühr 2,60 Euro.
Wieder anmelden
Für die Wiederzulassung brauchen Sie beide Teile der Zulassungsbescheinigung, eine Versicherungsbestätigung (eVB) und eine gültige Hauptuntersuchung; eine in der Zwischenzeit fällig gewordene HU müssen Sie vorher nachholen (§ 16 Abs. 2 FZV). Die Fahrzeugdaten werden sieben Jahre nach der Abmeldung im Zentralen Fahrzeugregister gelöscht (§ 72 Abs. 1 FZV). Danach wird die Wiederzulassung aufwendiger. Mehr zur HU unter TÜV abgelaufen.
Abgemeldetes Auto abstellen
Ein abgemeldetes Auto darf nicht im öffentlichen Straßenraum stehen, auch nicht vor der eigenen Haustür. Städte werten das als unerlaubte Sondernutzung nach dem Straßenrecht und lassen es abschleppen; die Stadt Münster nennt dafür Kosten von 250 bis 500 Euro zuzüglich Bußgeld. Stellen Sie es in eine Garage oder auf ein privates, umfriedetes Grundstück; das verlangt auch die Ruheversicherung.
Steht das Auto länger, leidet vor allem die Batterie. Ein Erhaltungsladegerät hält sie geladen; eine Abdeckung schützt vor Staub und Witterung. Für die Ruheversicherung muss das Auto trotzdem in einer Garage oder auf einem umfriedeten Platz stehen; eine Plane ersetzt das nicht.
Saisonkennzeichen als Alternative
Fahren Sie ein Auto, Motorrad oder Wohnmobil nur einen Teil des Jahres, ist ein Saisonkennzeichen oft einfacher als jedes Jahr ab- und anzumelden. Der Zeitraum umfasst zwei bis elf volle Monate (§ 10 FZV). Steuer zahlen Sie nur für diese Zeit, außerhalb gilt die Ruheversicherung. Außerhalb der Saison darf das Fahrzeug aber weder fahren noch auf öffentlichen Straßen stehen.
Häufige Fragen
Kann ich mein Auto online abmelden?
Ja, wenn Fahrzeugschein und Plaketten ab dem 1. Januar 2015 ausgestellt wurden. Sie brauchen die freigelegten Sicherheitscodes; einen Online-Ausweis schreibt die Verordnung für die Abmeldung nicht vor.
Was kostet es, ein Auto abzumelden?
Online etwa 2 bis 3,50 Euro, vor Ort etwa 16 bis 18 Euro, je nach Behörde. Die Bundesgebühren betragen 2,10 Euro und 15,90 Euro.
Welche Unterlagen brauche ich zum Abmelden?
Vor Ort Zulassungsbescheinigung Teil I, beide Kennzeichen und Ihren Ausweis. Online nur die Sicherheitscodes von Fahrzeugschein und Plaketten.
Muss ich die Kfz-Steuer selbst abmelden?
Nein. Die Zulassungsbehörde informiert den Zoll, und zu viel gezahlte Steuer wird erstattet, bei SEPA-Lastschrift automatisch.
Endet die Kfz-Versicherung mit der Abmeldung?
Nein, meist wird daraus eine beitragsfreie Ruheversicherung. Der Vertrag endet erst nach einer in den Bedingungen festgelegten Zeit, häufig 18 Monaten.
Kann jemand anderes mein Auto abmelden?
Ja, mit Ihrer schriftlichen Vollmacht, einer Kopie Ihres Ausweises und den Fahrzeugpapieren. Online genügen in der Regel die Sicherheitscodes; wer sie hat, kann die Abmeldung erledigen.
Kann ich mein Auto bei jeder Zulassungsstelle abmelden?
In vielen Fällen ja, auch mit auswärtigem Kennzeichen. Fragen Sie vorher bei der Zulassungsstelle nach, die Praxis ist nicht überall gleich.
Ähnliche Themen: Kaufvertrag Auto privat, Wohnsitz abmelden, Teilkasko oder Vollkasko.
Quellen, abgerufen am 5. Oktober 2026: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV 2023) §§ 3, 10, 15, 16, 17, 24, 25, 72, 75; Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Anlage, Nr. 224, 230, 256; § 5 KraftStG; §§ 95, 96 VVG; § 4 AltfahrzeugV (gesetze-im-internet.de); Generalzolldirektion, Beginn und Ende der Steuerpflicht (zoll.de); GDV, Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015, Stand 30.04.2025), H.1, H.2, G.7; service.berlin.de und berlin.de/labo (Außerbetriebsetzung, FAQ Online-Zulassung); stadt.muenchen.de (Kfz-Zulassungsstelle); hamburg.de (FAQ Fahrzeugzulassung online); Stadt Münster, Ordnungsamt, abgemeldete Fahrzeuge.
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