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Gewerbe anmelden: So melden Sie Ihr (Klein-)Gewerbe richtig an

Stand: · Rechtslage Deutschland

Wer selbstständig etwas verkauft, ein Handwerk ausübt oder Dienstleistungen anbietet, die kein freier Beruf sind, muss ein Gewerbe anmelden, und zwar gleichzeitig mit dem Start. Die Anmeldung selbst ist schnell erledigt und kostet meist zwischen 15 und 60 Euro. Danach folgen der Fragebogen fürs Finanzamt und einige Entscheidungen, etwa zur Kleinunternehmerregelung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wann: gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit (§ 14 Abs. 1 GewO). Wer zu spät oder gar nicht anmeldet, riskiert ein Bußgeld bis 1.000 Euro (§ 146 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 GewO).
  • Wo: beim Gewerbeamt Ihrer Stadt oder Gemeinde, in vielen Städten auch online.
  • Kosten: je nach Gemeinde etwa 15 bis 60 Euro, in Berlin online 15 Euro.
  • Finanzamt: innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER senden (§ 138 Abs. 4 AO).
  • „Kleingewerbe“ ist keine eigene Rechtsform: Es ist ein normales Gewerbe, oft verbunden mit der Kleinunternehmerregelung, Grenzen 25.000 Euro Vorjahresumsatz und 100.000 Euro im laufenden Jahr (§ 19 UStG).

Wer ein Gewerbe anmelden muss

Anzeigepflichtig ist, wer den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes beginnt, ebenso eine Zweigniederlassung oder unselbstständige Zweigstelle (§ 14 Abs. 1 GewO). Gewerbe ist vereinfacht jede selbstständige, auf Dauer angelegte Tätigkeit mit der Absicht, Gewinn zu erzielen. Das gilt auch im Nebenerwerb neben einem Job: Ein Nebengewerbe wird genauso angemeldet wie ein Hauptgewerbe.

Kein Gewerbe anmelden müssen:

  • Freie Berufe nach § 18 EStG, etwa Ärztinnen, Architekten, Journalisten, Übersetzerinnen, Künstler oder beratende Ingenieure. Sie melden sich direkt beim Finanzamt.
  • Land- und Forstwirtschaft; auch sie zählt nicht als Gewerbe.
  • Bereiche, die die Gewerbeordnung ausdrücklich ausnimmt (§ 6 Abs. 1 GewO), etwa Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Apotheken und das Unterrichtswesen.

Ob Sie freiberuflich oder gewerblich tätig sind, entscheidet am Ende das Finanzamt. Im Zweifel fragen Sie dort oder bei der IHK nach, bevor Sie starten.

So melden Sie das Gewerbe an

  1. Erlaubnis prüfen: Für manche Tätigkeiten brauchen Sie vorher eine Erlaubnis, etwa als Makler, Versicherungsvermittler oder im Bewachungsgewerbe, oder die Eintragung in die Handwerksrolle bei zulassungspflichtigen Handwerken (§ 1 HwO). Die IHK oder Handwerkskammer sagt Ihnen, ob das für Sie gilt.
  2. Anmelden: beim Gewerbeamt, online über das Serviceportal Ihrer Stadt oder Ihres Landes oder vor Ort. In Berlin geht das mit BundID-Konto, in München mit der BayernID.
  3. Angaben machen: Name, Anschrift, Beginn, Betriebsstätte und eine möglichst genaue Beschreibung der Tätigkeit. Formulieren Sie die Tätigkeit nicht zu eng, sonst müssen Sie bei jeder Erweiterung ummelden.
  4. Gebühr zahlen und die Gewerbeanmeldung („Gewerbeschein“) aufbewahren. Banken, Großhändler und Behörden verlangen sie häufig.
  5. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung innerhalb eines Monats ans Finanzamt senden (siehe unten).

Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass, bei Gesellschaften der Handelsregisterauszug oder Gesellschaftsvertrag, vorhandene Erlaubnisse oder die Handwerkskarte, bei Vertretung eine Vollmacht. Wer nicht aus der EU kommt, braucht einen Aufenthaltstitel, der die selbstständige Tätigkeit erlaubt.

Was die Gewerbeanmeldung kostet

Die Gebühr legt jede Gemeinde selbst fest. Beispiele aus großen Städten, Stand Oktober 2026:

StadtAnmeldungAbmeldung
Berlin26 € je Einzelunternehmen, online 15 €kostenlos
Hamburg25 €kostenlos
München50 bis 60 € je nach Rechtsform35 €
Köln26 € für natürliche Personenkostenlos

Viele Ratgeber nennen noch ältere Beträge. Maßgeblich ist die Gebührenangabe auf der Seite Ihres Gewerbeamts.

Finanzamt: der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Das Gewerbeamt informiert das Finanzamt über die Anmeldung (§ 138 Abs. 1 AO). Trotzdem müssen Sie selbst aktiv werden: Weitere Angaben sind elektronisch über ELSTER zu übermitteln (§ 138 Abs. 1b AO), und zwar innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit (§ 138 Abs. 4 AO). Dafür füllen Sie in ELSTER den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Er fragt unter anderem nach:

  • dem erwarteten Umsatz und Gewinn im ersten und zweiten Jahr; davon hängen Vorauszahlungen ab, schätzen Sie realistisch,
  • der Entscheidung für oder gegen die Kleinunternehmerregelung,
  • der Art der Gewinnermittlung, bei Einzelunternehmen meist die Einnahmenüberschussrechnung,
  • Ihrer Bankverbindung für Erstattungen und Lastschriften.

Nach der Bearbeitung erhalten Sie eine Steuernummer, bei Bedarf auch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer für Geschäfte mit anderen EU-Ländern.

Kleinunternehmerregelung

Kleinunternehmer stellen keine Umsatzsteuer in Rechnung und geben in der Regel keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen ab. Die Grenzen seit der Reform 2025: Der Gesamtumsatz durfte im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten haben und darf im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreiten (§ 19 UStG). Gerechnet wird mit den tatsächlich eingenommenen Beträgen.

  • Vorteil: weniger Bürokratie, und für Privatkunden sind Ihre Preise ohne Umsatzsteuer günstiger.
  • Nachteil: Sie können sich die Umsatzsteuer aus Ihren Einkäufen nicht vom Finanzamt erstatten lassen. Bei hohen Anfangsinvestitionen oder vor allem gewerblichen Kunden kann der Verzicht auf die Regelung günstiger sein.

Auf jeder Rechnung müssen Sie als Kleinunternehmer darauf hinweisen, dass keine Umsatzsteuer berechnet wird. Unsere Quittungsvorlage eignet sich für einfache Barverkäufe.

Gewerbesteuer und IHK

Gewerbesteuer zahlen Einzelunternehmer und Personengesellschaften erst, wenn der Gewerbeertrag über dem Freibetrag von 24.500 Euro im Jahr liegt (§ 11 Abs. 1 GewStG). Darüber wird die Gewerbesteuer zum großen Teil auf die Einkommensteuer angerechnet, nämlich mit dem Vierfachen des Steuermessbetrags, höchstens in Höhe der tatsächlich gezahlten Gewerbesteuer (§ 35 EStG). Ob am Ende etwas übrig bleibt, hängt vom Hebesatz Ihrer Gemeinde ab.

IHK: Mit dem Gewerbe werden Sie automatisch Mitglied der Industrie- und Handelskammer (§ 2 IHKG), Handwerker stattdessen der Handwerkskammer. Beitragsfrei bleiben Gewerbetreibende ohne Handelsregistereintrag, deren Gewinn aus Gewerbebetrieb 5.200 Euro im Jahr nicht übersteigt. Existenzgründer mit höchstens 25.000 Euro Gewinn sind unter weiteren Bedingungen in den ersten Jahren ganz oder teilweise befreit (§ 3 Abs. 3 IHKG).

Praktisch für den Start

Für Barverkäufe ohne Kassensystem führen viele Kleingewerbetreibende ein Kassenbuch; ob das für Ihren Betrieb reicht, klären Sie mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung. Ein Firmenstempel spart Arbeit bei Rechnungen und Post.

Versicherungen für den Start

Die private Haftpflicht deckt Schäden aus beruflicher Tätigkeit in der Regel nicht. Wer Kunden besucht, Waren verkauft oder Arbeiten ausführt, sollte deshalb eine Betriebshaftpflicht prüfen. Sie zahlt, wenn Sie bei Kunden oder Dritten einen Schaden verursachen.

Häufige Fragen

Was ist ein Kleingewerbe?

Ein normales Gewerbe eines Einzelunternehmers, der nicht im Handelsregister eingetragen ist und meist die Kleinunternehmerregelung nutzt. Eine eigene Rechtsform „Kleingewerbe“ gibt es nicht; angemeldet wird es wie jedes Gewerbe.

Was kostet es, ein Gewerbe anzumelden?

Je nach Gemeinde etwa 15 bis 60 Euro, zum Beispiel 26 Euro in Berlin (online 15 Euro), 25 Euro in Hamburg und 50 bis 60 Euro in München.

Kann ich ein Gewerbe online anmelden?

In vielen Städten ja, über das Serviceportal von Stadt oder Land, oft mit BundID oder einem Landeskonto. Ob Ihre Gemeinde das anbietet, steht auf ihrer Website.

Muss ich ein Nebengewerbe anmelden?

Ja. Für die Anmeldepflicht ist es egal, ob Sie das Gewerbe im Haupt- oder Nebenerwerb betreiben. Klären Sie außerdem mit Ihrem Arbeitgeber, ob eine Nebentätigkeit angezeigt werden muss.

Bis wann muss der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt sein?

Innerhalb eines Monats nach Beginn der Tätigkeit, elektronisch über ELSTER.

Was passiert, wenn ich mein Gewerbe zu spät anmelde?

Die verspätete Anmeldung ist eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld kann bis zu 1.000 Euro betragen. Melden Sie trotzdem so schnell wie möglich an.

Ähnliche Themen: Gewerbe abmelden, US LLC gründen.

Quellen, abgerufen am 5. Oktober 2026: §§ 6, 14, 146 GewO; § 1 HwO; §§ 138 Abs. 1, 1b, 4 AO; § 19 UStG; § 11 GewStG; § 35 EStG; §§ 2, 3 IHKG (alle gesetze-im-internet.de); ELSTER, Infoseite Unternehmensgründung; Gebühren und Unterlagen: service.berlin.de (Gewerbeanmeldung), stadt.muenchen.de (Gewerbeanmeldung), hamburg.de (Gewerbeanmeldung), stadt-koeln.de (Gewerbemeldestelle). Keine Steuer- oder Rechtsberatung.

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