Trauerfall

Verträge einer verstorbenen Person kündigen

Stand: · Rechtslage Deutschland

Wenn ein Mensch stirbt, enden seine Verträge in aller Regel nicht von selbst. Miete, Handy, Strom und Abos laufen weiter, und die Erben werden Vertragspartner. Hier lesen Sie, wer kündigen darf und wo es Sonderrechte gibt. Mit der Vorlage weiter unten schreiben Sie die Kündigung in wenigen Minuten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit dem Tod geht das Vermögen als Ganzes auf die Erben über (§ 1922 BGB). Dazu gehören auch laufende Verträge mit allen Rechten und Pflichten.
  • Kündigen dürfen die Erben, bei mehreren Erben grundsätzlich gemeinsam, oder wer eine Vollmacht über den Tod hinaus hat.
  • Ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht gibt es vor allem beim Mietvertrag: einen Monat nach Kenntnis, dann gilt die gesetzliche Frist (§ 564 BGB).
  • Unfallversicherung sofort melden. Nach den Musterbedingungen muss ein Unfalltod innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden.
  • Sie können eine Erbschaft nur binnen sechs Wochen ausschlagen (§ 1944 BGB). Wer ausschlagen will, sollte mit dem Nachlass vorsichtig umgehen.

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Was mit den Verträgen passiert

Das Gesetz spricht von Gesamtrechtsnachfolge: Mit dem Tod einer Person geht ihr Vermögen als Ganzes auf die Erben über (§ 1922 Abs. 1 BGB). Die Erben treten damit auch in laufende Verträge ein. Sie haben die Rechte daraus, etwa auf Rückzahlung eines Guthabens, und die Pflichten, etwa die Beiträge bis zum Vertragsende.

Nur wenige Verträge enden automatisch, etwa wenn die Bedingungen den Tod als Ende vorsehen. Gehen Sie davon aus, dass jeder Vertrag eine Kündigung braucht.

Wer kündigen darf

Kündigen dürfen die Erben. Gibt es mehrere, sollte die Kündigung von allen ausgehen oder von einer Person, die die anderen bevollmächtigt haben. Als Nachweis verlangen Anbieter meist eine Kopie der Sterbeurkunde. Manche verlangen zusätzlich einen Nachweis des Erbrechts:

  • Erbschein vom Nachlassgericht. Er kostet Gebühren und dauert oft Wochen.
  • Eröffnetes Testament: Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag zusammen mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts reicht in vielen Fällen aus.
  • Vollmacht über den Tod hinaus (transmortale Vollmacht): Sie bleibt nach dem Tod wirksam, solange die Erben sie nicht widerrufen. Banken akzeptieren oft nur eigene Formulare oder notariell beglaubigte Vollmachten. Eine Vorlage finden Sie unter Vollmacht.

Banken bestehen häufig auf einem Erbschein. Pauschal dürfen sie das gegenüber Verbrauchern aber nicht: Der Bundesgerichtshof hat eine Klausel in den AGB einer Sparkasse für unwirksam erklärt, die generell einen Erbschein verlangte. Der Erbe kann sein Erbrecht auch auf andere Weise nachweisen (BGH, Urteil vom 8. Oktober 2013, XI ZR 401/12).

Mietvertrag: Eintritt oder Sonderkündigung

Beim Mietvertrag regelt das Gesetz die Reihenfolge:

  1. Mitmieter: Standen mehrere Personen im Mietvertrag, läuft er mit den überlebenden Mietern weiter. Sie können innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen (§ 563a BGB).
  2. Haushaltsangehörige: Ehe- oder Lebenspartner, die mit dem Verstorbenen zusammengelebt haben, treten in den Vertrag ein, sonst Kinder, andere Angehörige oder Personen mit dauerhaft gemeinsamem Haushalt (§ 563 BGB). Wer das nicht will, erklärt dem Vermieter innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod, dass er das Mietverhältnis nicht fortsetzt.
  3. Erben: Tritt niemand ein, wird der Vertrag mit den Erben fortgesetzt. Erben und Vermieter dürfen dann außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, und zwar innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod und davon erfahren haben, dass niemand eintritt oder den Vertrag fortsetzt (§ 564 BGB).

Die gesetzliche Frist bedeutet: Zugang spätestens am dritten Werktag eines Monats, Ende mit Ablauf des übernächsten Monats (§ 573d Abs. 2 BGB). Die Kündigung braucht Schriftform, also einen Brief mit eigenhändiger Unterschrift aller Erben. Wie Sie den Termin berechnen, steht unter Wohnung kündigen. Für die Rückgabe hilft ein Wohnungsübergabeprotokoll.

Handy, Internet und Festnetz

Das Telekommunikationsgesetz enthält kein ausdrückliches Sonderkündigungsrecht für den Todesfall. Rechtlich laufen solche Verträge also bis zum regulären Ende weiter. Nach Ablauf der ersten Mindestlaufzeit können Verbraucher sie mit einer Frist von einem Monat kündigen. Viele Anbieter beenden den Vertrag im Todesfall aber aus Kulanz früher, wenn Sie eine Kopie der Sterbeurkunde schicken. Fragen Sie danach. Hinweise zu einzelnen Anbietern finden Sie unter Telekom, Vodafone und O2.

Strom, Gas und Rundfunkbeitrag

Strom und Gas werden an die Wohnung geliefert. Übernimmt jemand die Wohnung, kann er den Vertrag auf sich umschreiben lassen oder einen eigenen abschließen. Wird die Wohnung aufgelöst, kündigen die Erben. Ein Grundversorgungsvertrag beim örtlichen Versorger ist mit einer Frist von zwei Wochen kündbar (§ 20 StromGVV). Bei Sonderverträgen gilt, was im Vertrag steht.

Den Rundfunkbeitrag melden Angehörige oder Bevollmächtigte über das Formular „Abmelden“ auf rundfunkbeitrag.de ab, zusammen mit einer Kopie der Sterbeurkunde. Lebt jemand weiter in der Wohnung, muss er die Wohnung danach auf seinen Namen neu anmelden.

Versicherungen

  • Unfallversicherung: Nach den Musterbedingungen des Versicherungsverbands GDV ist ein Unfalltod innerhalb von 48 Stunden zu melden (AUB 2020, Ziffer 7.5). Der Versicherer kann eine Obduktion verlangen. Melden Sie den Tod deshalb sofort, am besten telefonisch, und vor der Bestattung.
  • Lebensversicherung: Den Versicherungsfall müssen Sie unverzüglich anzeigen (§ 30 VVG). Ist eine Person als bezugsberechtigt eingetragen, erhält sie das Geld direkt.
  • Kfz-Versicherung: Sie geht mit dem Auto auf die Erben über. Wird das Auto verkauft oder abgemeldet, endet sie. Mehr dazu unter Kfz-Versicherung kündigen.
  • Haftpflicht, Hausrat und andere: Ob sie mit dem Tod enden, für Angehörige weiterlaufen oder bis zur nächsten Fälligkeit bestehen, ist vertragsabhängig. Allgemeine Hinweise stehen unter Versicherung kündigen.

Abos, Streaming und Fitnessstudio

Zeitschriften, Streamingdienste, Mitgliedschaften und Fitnessstudio laufen ebenfalls weiter. Welche Abos es gibt, zeigen die Lastschriften auf den Kontoauszügen der letzten zwölf Monate. Kündigen Sie mit der Vorlage oben oder der allgemeinen Kündigungsvorlage.

Digitaler Nachlass

Auch E-Mail-Konten, soziale Netzwerke und Cloud-Speicher gehören zum Nachlass. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk grundsätzlich auf die Erben übergeht. Sie haben Anspruch auf Zugang zum Konto einschließlich der Nachrichten (BGH, Urteil vom 12. Juli 2018, III ZR 183/17). Viele Dienste bieten eigene Formulare für Hinterbliebene.

Rente

Bezog die verstorbene Person eine gesetzliche Rente, melden Sie den Tod dem Renten Service der Deutschen Post. Witwen und Witwer erhalten für die drei Kalendermonate nach dem Sterbemonat die volle Rente des Verstorbenen, das sogenannte Sterbevierteljahr. Einen Vorschuss darauf gibt es, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod beim Renten Service beantragt wird. Zusätzlich ist ein formeller Rentenantrag beim Rentenversicherungsträger nötig.

Vorsicht, wenn Sie das Erbe vielleicht ausschlagen wollen. Die Ausschlagung ist nur binnen sechs Wochen möglich, ab Kenntnis vom Erbfall und vom Grund der Berufung (§ 1944 BGB). Wer die Erbschaft annimmt, kann nicht mehr ausschlagen (§ 1943 BGB). Eine Annahme kann sich auch aus dem Verhalten ergeben. Notwendige Schritte wie eine Kündigung zur Schadensbegrenzung gelten nicht automatisch als Annahme. Verkaufen oder verteilen Sie aber nichts aus dem Nachlass, solange Sie unsicher sind, und lassen Sie sich bei Überschuldung beim Nachlassgericht oder anwaltlich beraten.

Was sonst zu erledigen ist, steht in der Todesfall-Checkliste. Wie Ehepaare ihren Nachlass regeln können, erklärt die Seite zum Berliner Testament.

Häufige Fragen

Endet ein Vertrag automatisch mit dem Tod?

In der Regel nicht. Die Erben treten in die Verträge ein und müssen sie kündigen, außer die Bedingungen sehen den Tod als Ende vor.

Brauche ich einen Erbschein, um zu kündigen?

Nicht immer. Viele Anbieter begnügen sich mit einer Kopie der Sterbeurkunde. Banken verlangen oft mehr. Ein eröffnetes notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll kann den Erbschein häufig ersetzen.

Wie schnell kann ich die Wohnung kündigen?

Erben haben ein Sonderkündigungsrecht: Sie müssen innerhalb eines Monats kündigen, nachdem sie vom Tod und davon erfahren haben, dass niemand in den Vertrag eintritt. Dann gilt die gesetzliche Frist von rund drei Monaten. Die Kündigung muss schriftlich mit Unterschrift aller Erben erfolgen.

Muss der Handyvertrag bis zum Laufzeitende bezahlt werden?

Rechtlich läuft er weiter, weil das Gesetz kein Sonderkündigungsrecht für den Todesfall vorsieht. In der Praxis beenden viele Anbieter den Vertrag nach Vorlage der Sterbeurkunde früher.

Nehme ich das Erbe an, wenn ich Verträge kündige?

Nicht automatisch. Notwendige Maßnahmen wie eine Kündigung sind etwas anderes als die Annahme der Erbschaft. Wer aber über Nachlassgegenstände verfügt, etwa Dinge verkauft, kann den Eindruck einer Annahme erwecken. Im Zweifel lassen Sie sich vor Ablauf der sechs Wochen beraten.

Rechtsgrundlagen: §§ 563, 563a, 564, 573d, 1922, 1943, 1944 BGB; § 30 VVG; § 20 StromGVV; GDV, Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2020), Ziffer 7.5; BGH, Urteil vom 08.10.2013, XI ZR 401/12 (kein pauschaler Erbschein bei Banken); BGH, Urteil vom 12.07.2018, III ZR 183/17 (digitaler Nachlass); Beitragsservice: rundfunkbeitrag.de, Sterbefall; Deutsche Rentenversicherung, Meldung vom 21.11.2024 zum Sterbevierteljahr.

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