Trauerfall

Todesfall-Checkliste: was jetzt zu tun ist

Stand: · Rechtslage Deutschland

Nach einem Todesfall kommen viele Aufgaben auf einmal. Nicht alle sind eilig. Diese Checkliste ordnet sie nach Zeitphasen: was sofort geschehen muss, was in den ersten Tagen ansteht und was Zeit hat. Sie können die Liste hier ausfüllen oder ausdrucken und Aufgaben in der Familie verteilen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuerst einen Arzt rufen. Er stellt den Tod fest und füllt die Todesbescheinigung aus.
  • Den Sterbefall beim Standesamt anzeigen, spätestens am dritten Werktag nach dem Tod (§ 28 PStG). Das übernimmt meist der Bestatter.
  • Ein gefundenes Testament unverzüglich beim Nachlassgericht abgeben (§ 2259 BGB).
  • Bei einem Unfalltod die Unfallversicherung sofort informieren. Die Musterbedingungen sehen 48 Stunden vor.
  • Für die Ausschlagung des Erbes haben Sie in der Regel sechs Wochen (§ 1944 BGB).
Vorlage zum Ausfüllen

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Checkliste für den Todesfall

Name der verstorbenen Person
Sterbedatum, Sterbeort
Bestatter, Telefon
Bundesland (für die Bestattungsfristen)

Sofort

ErledigtAufgabeZuständigNotiz
Arzt rufen, Leichenschau und Todesbescheinigung (Totenschein)
Bei Unfall oder unklarer Todesursache: Polizei, nichts verändern
Nahe Angehörige benachrichtigen
Nach Vorsorgeverfügungen suchen: Bestattungswunsch, Vollmacht, Testament, Bestattungsvorsorgevertrag
Bestatter beauftragen, Überführungsfrist des Bundeslandes klären
Bei Unfalltod: Unfallversicherung sofort anrufen (oft 48-Stunden-Frist)

In den ersten Tagen

ErledigtAufgabeZuständigNotiz
Sterbefall beim Standesamt anzeigen, spätestens am 3. Werktag nach dem Tod (oft über den Bestatter)
Mehrere Sterbeurkunden beantragen
Gefundenes Testament beim Nachlassgericht abliefern
Lebens- und Sterbegeldversicherung melden
Arbeitgeber bzw. Renten Service der Deutschen Post informieren
Krankenkasse informieren
Trauerfeier, Grabstelle, Traueranzeige und Trauerkarten

In den ersten Wochen

ErledigtAufgabeZuständigNotiz
Witwen- oder Witwerrente: Vorschuss binnen 30 Tagen beim Renten Service, Rentenantrag stellen
Entscheiden: Erbe annehmen oder ausschlagen (Frist 6 Wochen)
Bank informieren, Daueraufträge und Lastschriften prüfen
Vermieter informieren, Mietvertrag fortsetzen oder kündigen (Monatsfrist)
Weitere Versicherungen melden oder kündigen
Verträge kündigen: Telefon, Internet, Strom, Gas, Abos, Mitgliedschaften
Rundfunkbeitrag abmelden
Post umleiten (Nachsendeauftrag)
Digitaler Nachlass: E-Mail, soziale Netzwerke, Cloud, Onlinekonten
Erbschein beantragen, falls nötig

Später

ErledigtAufgabeZuständigNotiz
Wohnung auflösen, Übergabe mit Protokoll
Auto ummelden, verkaufen oder abmelden
Finanzamt: letzte Steuererklärung der verstorbenen Person
Grabstein und Grabpflege regeln
Danksagungen verschicken

Wichtige Kontakte und Nummern

Orientierungshilfe ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Fristen für Überführung und Bestattung richten sich nach dem Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes; für Versicherungen gelten die Vertragsbedingungen.

Sofort: die ersten Stunden

  1. Arzt rufen. Stirbt ein Mensch zu Hause, rufen Sie den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117, nachts und am Wochenende auch den Notruf 112. Der Arzt nimmt die Leichenschau vor und stellt die Todesbescheinigung aus, oft Totenschein genannt. Im Krankenhaus oder Pflegeheim kümmert sich das Personal darum.
  2. Bei Unfall oder unklarer Ursache: Kreuzt der Arzt eine nicht natürliche oder ungeklärte Todesart an, wird die Polizei eingeschaltet. Verändern Sie bis dahin nichts am Ort.
  3. Angehörige benachrichtigen. Teilen Sie die Aufgabe auf. Niemand muss alle Anrufe allein machen.
  4. Nach Verfügungen suchen. Gibt es einen schriftlichen Bestattungswunsch, einen Vorsorgevertrag mit einem Bestatter, eine Vollmacht oder ein Testament? Das erleichtert die nächsten Entscheidungen.
  5. Bestatter beauftragen. Der Bestatter holt die verstorbene Person ab und berät Sie zu Bestattungsart, Kosten und Fristen. Sie dürfen Angebote vergleichen.

Wie schnell eine verstorbene Person in eine Leichenhalle gebracht werden muss und wann die Bestattung frühestens und spätestens stattfinden darf, regeln die Bestattungsgesetze der Länder. Die Fristen sind unterschiedlich und teils sehr kurz, etwa 24 oder 36 Stunden für die Überführung. Eine bundesweit einheitliche Frist gibt es nicht. Der Bestatter kennt die Regeln Ihres Bundeslandes.

Die ersten Tage: Standesamt, Testament, Meldungen

Sterbefall beim Standesamt anzeigen

Der Tod muss dem Standesamt gemeldet werden, in dessen Bezirk der Mensch gestorben ist, und zwar spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag (§ 28 PStG). Verpflichtet sind zuerst die Personen, die mit dem Verstorbenen zusammengelebt haben (§ 29 PStG). Krankenhäuser und Heime zeigen Todesfälle in ihren Räumen selbst an. In der Praxis übernimmt der Bestatter die Anzeige, wenn Sie ihm die Unterlagen geben. Fragen Sie beim Standesamt oder beim Bestatter, welche Urkunden nötig sind.

Beantragen Sie gleich mehrere Sterbeurkunden. Rentenversicherung, Banken, Versicherungen und viele Vertragspartner wollen einen Nachweis. Manche akzeptieren eine Kopie, andere verlangen das Original.

Testament abliefern

Wer ein Testament findet, das nicht amtlich verwahrt wird, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern, sobald er vom Tod erfahren hat (§ 2259 BGB). Das gilt auch, wenn Sie selbst nicht bedacht sind oder das Testament für ungültig halten. Öffnen oder verändern Sie es nicht. Das Nachlassgericht ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Es eröffnet das Testament und informiert die Beteiligten.

Arbeitgeber, Rente, Krankenkasse, Versicherungen

  • Arbeitgeber informieren, wenn die verstorbene Person berufstätig war.
  • Rente: Bezog sie eine gesetzliche Rente, melden Sie den Tod dem Renten Service der Deutschen Post. Witwen und Witwer können dort binnen 30 Tagen nach dem Tod einen Vorschuss für das sogenannte Sterbevierteljahr beantragen. Den formellen Antrag auf Hinterbliebenenrente stellen Sie zusätzlich bei der Rentenversicherung.
  • Krankenkasse informieren. Familienversicherte Angehörige sollten klären, wie sie künftig versichert sind.
  • Versicherungen: Lebens- und Unfallversicherung so früh wie möglich melden. Den Tod müssen Sie unverzüglich anzeigen (§ 30 VVG), bei der Unfallversicherung gilt nach den Musterbedingungen eine Frist von 48 Stunden.

Die ersten Wochen: Bank, Wohnung, Verträge

Informieren Sie die Bank mit Sterbeurkunde. Laufende Kosten wie Miete werden weiter abgebucht, bis jemand etwas ändert. Verfügen dürfen nur die Erben oder Bevollmächtigte. Die Bank verlangt dafür oft einen Erbschein oder ein eröffnetes notarielles Testament.

Beim Mietvertrag laufen kurze Fristen: Angehörige, die mit dem Verstorbenen zusammengelebt haben, treten in den Vertrag ein, können das aber innerhalb eines Monats ablehnen. Erben haben ein Sonderkündigungsrecht, das ebenfalls innerhalb eines Monats ausgeübt werden muss. Alles zu diesen Fristen und zu Handy, Strom, Rundfunkbeitrag und Abos lesen Sie unter Verträge Verstorbener kündigen. Dort gibt es auch eine Vorlage für das Kündigungsschreiben.

Zum digitalen Nachlass gehören E-Mail-Konten, soziale Netzwerke, Cloud-Speicher und Onlinekonten. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Erben Zugang zum Konto in einem sozialen Netzwerk verlangen können (Urteil vom 12. Juli 2018, III ZR 183/17).

Erbe annehmen oder ausschlagen

Die Ausschlagung ist nur binnen sechs Wochen möglich. Die Frist beginnt, wenn der Erbe vom Erbfall und vom Grund seiner Berufung erfährt. Bei einem Testament beginnt sie nicht vor dessen Bekanntgabe durch das Nachlassgericht. Lebte der Verstorbene nur im Ausland oder halten Sie sich bei Fristbeginn im Ausland auf, beträgt die Frist sechs Monate (§ 1944 BGB). Lässt man die Frist verstreichen, gilt das Erbe als angenommen (§ 1943 BGB). Haben Sie Hinweise auf Schulden, verschaffen Sie sich früh einen Überblick und lassen Sie sich beraten. Ein Erbschein ist nicht immer nötig, Banken und das Grundbuchamt verlangen ihn aber häufig.

Später: Wohnung, Grab, Abschluss

  1. Wohnung auflösen und an den Vermieter übergeben. Halten Sie den Zustand in einem Wohnungsübergabeprotokoll fest.
  2. Auto ummelden, verkaufen oder abmelden und die Kfz-Versicherung anpassen.
  3. Grabstein und Grabpflege regeln. Anregungen zu Gestaltung und Licht finden Sie unter Grablichter.
  4. Danksagungen verschicken. Passende Worte finden Sie bei den Trauersprüchen und unter Beileid wünschen.

Wer mehrere Aufgaben an eine andere Person abgeben möchte, kann dafür eine Vollmacht ausstellen. Allgemeine Kündigungen gelingen mit der Kündigungsvorlage, Versicherungen beendet man wie unter Versicherung kündigen beschrieben. Wie Paare ihren Nachlass vorab regeln, erklärt die Seite zum Berliner Testament.

Sterbeurkunden, Testament, Versicherungsscheine und Kontoauszüge werden in den ersten Wochen immer wieder gebraucht. Es hilft, alles an einem Ort zu sammeln.

Häufige Fragen

Was muss ich als Erstes tun, wenn jemand zu Hause stirbt?

Rufen Sie einen Arzt, zum Beispiel den Hausarzt oder den Bereitschaftsdienst unter 116 117. Er stellt den Tod fest und die Todesbescheinigung aus. Danach können Sie in Ruhe einen Bestatter auswählen.

Wer meldet den Tod beim Standesamt?

Zur Anzeige verpflichtet sind zuerst die Personen, die mit dem Verstorbenen zusammengelebt haben. Krankenhäuser und Heime melden selbst. Meist übernimmt der Bestatter die Anzeige. Die Frist endet am dritten Werktag nach dem Tod.

Wie viele Sterbeurkunden brauche ich?

Das hängt davon ab, wie viele Versicherungen, Banken und Verträge es gibt. Viele Stellen akzeptieren eine Kopie, einige verlangen das Original. Beantragen Sie lieber einige Exemplare mehr, das spart später Wege.

Was mache ich mit einem gefundenen Testament?

Geben Sie es unverzüglich beim Nachlassgericht ab, auch wenn Sie es für ungültig halten. Das ist gesetzliche Pflicht. Öffnen oder verändern Sie es nicht.

Wie lange habe ich Zeit, das Erbe auszuschlagen?

In der Regel sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und vom Grund der Berufung, bei Auslandsbezug sechs Monate. Danach gilt das Erbe als angenommen. Die Erklärung geben Sie beim Nachlassgericht ab.

Rechtsgrundlagen: §§ 28, 29 PStG; §§ 1943, 1944, 2259 BGB; § 30 VVG; GDV, Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen (AUB 2020), Ziffer 7.5; BGH, Urteil vom 12.07.2018, III ZR 183/17; Deutsche Rentenversicherung, Meldung vom 21.11.2024 zum Sterbevierteljahr; Bestattungsgesetze der Länder.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Fehler entdeckt? Schreiben Sie uns: schadensboerse@mailbox.org