Wohnen

Wohnsitz abmelden: Wann die Abmeldung Pflicht ist und wie sie geht

Stand: · Rechtslage Deutschland

Wer innerhalb Deutschlands umzieht, muss sich am alten Wohnort nicht abmelden. Die Abmeldung ist nur Pflicht, wenn Sie ins Ausland ziehen oder eine Wohnung aufgeben, ohne eine neue im Inland zu beziehen. Hier steht, wann das gilt, welche Frist läuft und was Sie neben dem Bürgeramt noch abmelden sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Umzug im Inland: keine Abmeldung. Sie melden sich innerhalb von zwei Wochen am neuen Wohnort an (§ 17 Abs. 1 BMG), die Behörden gleichen den Rest untereinander ab.
  • Wegzug ins Ausland oder Wohnung ersatzlos aufgegeben: Abmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug, frühestens eine Woche vorher (§ 17 Abs. 2 BMG).
  • Ins Ausland: schriftlich oder elektronisch möglich, ein Termin vor Ort ist nicht nötig (§ 23 Abs. 6 BMG).
  • Bescheinigung: Die Bestätigung über die Abmeldung ist kostenlos (§ 24 Abs. 2 BMG). Sie brauchen sie für Rundfunkbeitrag, Verträge und Behörden.
  • Zu spät oder gar nicht abgemeldet: Das ist eine Ordnungswidrigkeit, das Bußgeld kann bis zu 1.000 Euro betragen (§ 54 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 BMG).

Wann Sie sich abmelden müssen

Das Bundesmeldegesetz (BMG) regelt die Abmeldung in einem Satz: Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abmelden (§ 17 Abs. 2 BMG). Daraus ergeben sich drei typische Fälle:

SituationAbmeldung nötig?Was Sie tun
Umzug innerhalb DeutschlandsNeinInnerhalb von zwei Wochen am neuen Wohnort anmelden. Die neue Meldebehörde informiert die alte.
Wegzug ins AuslandJaBeim Bürgeramt des letzten Wohnorts abmelden, schriftlich, online oder vor Ort.
Zweitwohnung (Nebenwohnung) aufgegebenJaDie Nebenwohnung abmelden. Die Hauptwohnung bleibt unverändert gemeldet.
Zusammenzug mit Partner im InlandNeinAn der gemeinsamen Adresse anmelden; die alte Wohnung wird damit automatisch fortgeschrieben.
TodesfallNeinDas Standesamt meldet den Tod an die Meldebehörde (§ 17 Abs. 4 BMG). Angehörige müssen nichts beim Bürgeramt abmelden.

Die Frist ist eng: Frühestens eine Woche vor dem Auszug können Sie sich abmelden, spätestens zwei Wochen danach müssen Sie es getan haben. Das Melderegister wird auf den Tag des Auszugs fortgeschrieben, auch wenn Sie sich einige Tage später abmelden. Für Kinder unter 16 Jahren melden die Eltern bzw. die Personen ab, mit denen sie ausziehen (§ 17 Abs. 3 BMG).

So melden Sie sich ab

Zuständig ist die Meldebehörde am bisherigen Wohnort, meist das Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt. Für die Abmeldung ins Ausland lässt das Gesetz ausdrücklich zwei Wege zu, die ohne Termin auskommen (§ 23 Abs. 6 BMG):

  1. Schriftlich: mit dem Abmeldeformular Ihrer Stadt oder einem formlosen Schreiben per Post. Viele Städte stellen das Formular als PDF bereit; ein Muster finden Sie unten. Fügen Sie eine Kopie Ihres Ausweises bei, wenn die Stadt das verlangt.
  2. Online: über das Serviceportal Ihrer Stadt oder Ihres Landes. Bei der elektronischen Abmeldung ins Ausland genügt zur Identifizierung die Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und der Seriennummer des Ausweises oder Passes, der zuletzt im Melderegister gespeichert war. Ob Ihre Stadt die Online-Abmeldung anbietet, zeigt deren Website.
  3. Persönlich: beim Bürgeramt mit Personalausweis oder Reisepass. Das ist sinnvoll, wenn Sie die Bescheinigung sofort mitnehmen möchten.

Geben Sie die neue Anschrift im Ausland an, soweit Sie sie schon kennen. Sie wird im Melderegister gespeichert und hilft später, wenn Behörden Sie erreichen müssen.

Die Abmeldebescheinigung

Nach der Abmeldung erhalten Sie eine Bestätigung, schriftlich oder bei einer Online-Abmeldung elektronisch. Sie ist kostenlos und enthält nur Name, Geburtsdatum, Auszugsdatum, Datum der Abmeldung und die Anschrift (§ 24 Abs. 2 BMG). Heben Sie sie gut auf und machen Sie Kopien. Verlangt wird sie häufig vom Beitragsservice, von Banken, Versicherungen, Krankenkasse und Finanzamt, im Ausland manchmal auch von der Behörde, bei der Sie sich dort anmelden.

Musterschreiben: Abmeldung ins Ausland

[Vorname, Nachname]
[bisherige Anschrift in Deutschland]
[neue Anschrift im Ausland]
[E-Mail, Telefon]

[Stadt / Gemeinde], Bürgeramt – Meldebehörde
[Anschrift]

[Ort, Datum]

Abmeldung meines Wohnsitzes wegen Wegzugs ins Ausland

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit melde ich mich nach § 17 Abs. 2 BMG zum [Auszugsdatum] von meiner Wohnung [Straße, Hausnummer, PLZ, Ort] ab. Eine neue Wohnung im Inland beziehe ich nicht. Meine neue Anschrift lautet: [Anschrift im Ausland, Staat].

Persönliche Angaben: [Vorname, Nachname, ggf. Geburtsname], geboren am [Datum] in [Ort], Ausweis- oder Passnummer [Nummer].
[Mit mir ziehen aus: Vorname, Nachname, Geburtsdatum der weiteren Personen, z. B. Kinder.]

Bitte senden Sie mir die Bestätigung über die Abmeldung an [E-Mail-Adresse oder Anschrift].

Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]

Anlage: Kopie Personalausweis oder Reisepass

Hat Ihre Stadt ein eigenes Abmeldeformular, nutzen Sie dieses; das Schreiben oben eignet sich als Begleitbrief oder dort, wo die Stadt ein formloses Schreiben annimmt.

Rundfunkbeitrag abmelden

Die Abmeldung beim Bürgeramt beendet den Rundfunkbeitrag nicht automatisch. Sie müssen Ihre Wohnung beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice selbst abmelden, am einfachsten über das Online-Formular auf rundfunkbeitrag.de. Alle Gründe, Fristen und ein Musterschreiben finden Sie unter GEZ abmelden. Dafür brauchen Sie Ihre Beitragsnummer; Nachweise wie die Abmeldebescheinigung können Sie als Datei anhängen. Als Abmeldegründe nennt das Formular unter anderem:

  • dauerhafter Umzug ins Ausland,
  • Zusammenzug mit einer Person, die bereits Rundfunkbeitrag zahlt,
  • vollständige Aufgabe einer von mehreren Wohnungen, etwa einer Zweitwohnung,
  • Umzug in eine Pflegeeinrichtung mit vollstationärer Betreuung,
  • Tod des Beitragszahlers (dann melden die Angehörigen ab).

Melden Sie sich zeitnah ab. Nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag endet die Beitragspflicht zwar mit dem Monat, in dem Sie die Wohnung aufgeben, aber nicht vor Ablauf des Monats, in dem Sie dies dem Beitragsservice mitteilen (§ 7 Abs. 2 RBStV). Wer erst Monate später abmeldet, zahlt in der Regel bis dahin weiter.

Checkliste: Was beim Wegzug ins Ausland sonst noch ansteht

  • Mietwohnung kündigen: drei Monate Kündigungsfrist für Mieter, Vorlage unter Wohnung kündigen. Für die Übergabe hilft das Übergabeprotokoll, für das Geld die Mietkaution.
  • Strom und Gas: Bei einem Umzug dürfen Sie den Liefervertrag mit einer Frist von sechs Wochen kündigen, wenn der Lieferant Sie an der neuen Adresse nicht beliefern kann; das ist bei einem Umzug ins Ausland der Fall (§ 41b Abs. 5 EnWG).
  • Internet und Telefon: Bietet der Anbieter seine Leistung am neuen Wohnort nicht an, dürfen Sie mit einer Frist von einem Monat kündigen (§ 60 Abs. 2 TKG). Anleitungen für Telekom, Vodafone und o2.
  • Fitnessstudio und andere Laufzeitverträge: Ein Umzug ist nach dem BGH grundsätzlich kein Grund für eine fristlose Kündigung (Urteil vom 4. Mai 2016, XII ZR 62/15). Kündigen Sie rechtzeitig zum Laufzeitende, siehe Fitnessstudio kündigen und die Kündigungsvorlage.
  • Versicherungen: Viele Policen gelten nur für einen Wohnsitz in Deutschland. Klären Sie mit Hausrat-, Haftpflicht- und Kfz-Versicherung, ob der Vertrag endet oder gekündigt werden muss; Fristen unter Versicherung kündigen.
  • Krankenversicherung: Informieren Sie Ihre Krankenkasse vor dem Wegzug. Ob und wie Sie weiter versichert sind, hängt davon ab, wohin Sie ziehen und ob Sie dort arbeiten; innerhalb der EU gelten andere Regeln als außerhalb.
  • Finanzamt: Teilen Sie dem Finanzamt die neue Anschrift mit. Ihre Steuer-Identifikationsnummer bleibt gleich. Haben Sie weiter Einkünfte aus Deutschland, etwa Miete oder Rente, kann eine Steuerpflicht bestehen bleiben.
  • Auto: Bleibt es in Deutschland, melden Sie es ab oder verkaufen es, siehe Kaufvertrag Auto privat. Nehmen Sie es mit, gelten die Zulassungsregeln des neuen Landes.
  • Bank, Post und Verträge: Adresse bei Bank, Rentenversicherung und Arbeitgeber ändern, einen Nachsendeauftrag für die Post einrichten, Daueraufträge und Lastschriften prüfen.
  • Wahlen: Deutsche im Ausland können sich unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag in das Wählerverzeichnis ihrer letzten Gemeinde eintragen lassen, um an Bundestagswahlen teilzunehmen. Den Antrag stellen Sie vor jeder Wahl neu.

Häufige Fragen

Muss ich mich beim Umzug innerhalb Deutschlands abmelden?

Nein. Sie melden sich innerhalb von zwei Wochen am neuen Wohnort an. Die Abmeldung am alten Wohnort ist nur nötig, wenn Sie ins Ausland ziehen oder eine Wohnung aufgeben, ohne eine neue im Inland zu beziehen.

Wie lange vorher kann ich mich abmelden?

Frühestens eine Woche vor dem Auszug und spätestens zwei Wochen danach (§ 17 Abs. 2 BMG).

Kann ich mich online oder per Post abmelden?

Bei der Abmeldung ins Ausland ja: Das Gesetz erlaubt die schriftliche und die elektronische Abmeldung (§ 23 Abs. 6 BMG). Ob Ihre Stadt ein Online-Verfahren anbietet, steht auf ihrer Website.

Kann ich mich nachträglich aus dem Ausland abmelden?

Ja, schriftlich oder online. Die Frist von zwei Wochen ist dann zwar überschritten und es kann ein Bußgeld drohen, aber die Abmeldung ist trotzdem sinnvoll, damit Beitragsservice, Behörden und Verträge den Wegzug anerkennen.

Was kostet die Abmeldung?

Nichts. Auch die Bestätigung über die Abmeldung ist kostenlos (§ 24 Abs. 2 BMG).

Endet der Rundfunkbeitrag mit der Abmeldung beim Bürgeramt?

Nein. Sie müssen die Wohnung zusätzlich beim Beitragsservice abmelden, am besten mit der Abmeldebescheinigung als Nachweis.

Ähnliche Themen: Wohnung kündigen, Verträge Verstorbener kündigen.

Quellen: Bundesmeldegesetz (BMG) §§ 17, 23 Abs. 6, 24 Abs. 2, 54, abgerufen über gesetze-im-internet.de am 5. Oktober 2026; ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, Formular „Wohnung abmelden“, rundfunkbeitrag.de, abgerufen am 5. Oktober 2026; § 7 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag; § 41b Abs. 5 EnWG; § 60 TKG; BGH, Urteil vom 4. Mai 2016, XII ZR 62/15.

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