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GEZ-Befreiung: Wer keinen Rundfunkbeitrag zahlen muss und wie der Antrag geht
Stand: · Rechtslage Deutschland
Wer bestimmte Sozialleistungen bezieht, kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen und spart 18,36 Euro im Monat. Automatisch passiert das aber nicht: Sie müssen einen Antrag stellen, einen Nachweis beilegen und nach Ablauf des Bescheids einen neuen Antrag stellen. Hier steht, wer Anspruch hat, wie der Antrag funktioniert und was bei einer Ablehnung hilft.
Das Wichtigste in Kürze
- Befreit werden unter anderem Empfänger von Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld), Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie BAföG-Empfänger, die nicht bei den Eltern wohnen (§ 4 Abs. 1 RBStV).
- Ermäßigung auf ein Drittel, also 6,12 Euro, mit dem Merkzeichen RF.
- Antrag: schriftlich mit einer Kopie des Leistungsbescheids (§ 4 Abs. 7 RBStV). Das Online-Formular wird ausgedruckt, unterschrieben und per Post geschickt.
- Rückwirkend: ab Leistungsbeginn, höchstens drei Jahre vor dem Antrag (§ 4 Abs. 4 RBStV).
- Nicht befreit werden Bezieher von Arbeitslosengeld I und Wohngeld sowie Studierende und Azubis ohne BAföG. Für knapp Verdienende gibt es aber den Härtefall.
Wer sich befreien lassen kann
Die Gründe stehen abschließend im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (§ 4 Abs. 1 RBStV). Laut Beitragsservice sind das vor allem:
| Leistung | Hinweis |
|---|---|
| Grundsicherungsgeld nach SGB II, früher Bürgergeld | einschließlich Leistungen für Unterkunft; seit 1. Juli 2026 unter neuem Namen, der Befreiungsgrund bleibt |
| Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) nach SGB XII | |
| Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung | auch für Rentnerinnen und Rentner mit Grundsicherung |
| Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz | |
| BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld | nur, wenn Sie nicht bei den Eltern wohnen |
| Blindenhilfe, Hilfe zur Pflege nach SGB XII | |
| Taubblinde Menschen; Empfänger von Pflegezulage nach Sonderfürsorgerecht |
Für wen die Befreiung gilt: für Sie und für Ihren Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner sowie Kinder bis 25 Jahre, die mit Ihnen in der Wohnung leben. Mitbewohner einer WG sind nicht automatisch mit befreit.
Keine Befreiung gibt es nach Angaben des Beitragsservice bei Arbeitslosengeld I, Wohngeld und Übergangsgeld. Studierende und Auszubildende werden nur mit BAföG befreit; Studentin oder Azubi zu sein, reicht allein nicht.
Ermäßigung mit Merkzeichen RF
Menschen mit Behinderung, deren Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen RF enthält, zahlen ein Drittel des Beitrags, derzeit 6,12 Euro im Monat. Das Merkzeichen erhalten unter anderem Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80, die ständig nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können, sowie Sehbehinderte mit einem GdB von mindestens 60 und gehörlose Menschen. Den Antrag stellen Sie mit demselben Formular wie für die Befreiung, als Nachweis legen Sie eine Kopie des Bescheids über das Merkzeichen bei; welche Unterlagen genau anerkannt werden, steht im Formular.
So beantragen Sie die Befreiung
- Bescheid abwarten: Stellen Sie den Antrag erst, wenn Sie den Bewilligungsbescheid der Leistung haben. Wegen der Rückwirkung verlieren Sie dadurch nichts.
- Formular ausfüllen: auf rundfunkbeitrag.de unter „Befreiung oder Ermäßigung beantragen“. Sie füllen es online aus, drucken es aus und unterschreiben. Das Formular liegt auch bei vielen Stadt- und Gemeindeverwaltungen aus. Haben Sie schon ein Beitragskonto, geben Sie Ihre Beitragsnummer an; nennen Sie außerdem die weiteren volljährigen Bewohner der Wohnung.
- Nachweis beilegen: eine gut lesbare Kopie des Bescheids oder einer Bescheinigung der Behörde. Daraus müssen Name, Art der Leistung und der Bewilligungszeitraum hervorgehen. Eine einfache Kopie genügt; das Original oder eine beglaubigte Kopie müssen Sie nur auf Verlangen vorlegen (§ 4 Abs. 7 RBStV). Schicken Sie keine Originale.
- Per Post senden an: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln.
- Bescheid prüfen: Der Beitragsservice teilt Ihnen mit, ab wann und bis wann die Befreiung gilt. Notieren Sie sich das Enddatum.
Ab wann und wie lange die Befreiung gilt
- Beginn: mit dem Leistungsbeginn laut Bescheid, höchstens drei Jahre rückwirkend ab dem Antrag. Bereits gezahlte Beiträge für diesen Zeitraum werden erstattet oder verrechnet.
- Ende: mit dem Ende des Bewilligungszeitraums. Ist der Bescheid unbefristet, wird die Befreiung auf drei Jahre befristet.
- Folgeantrag: Nach Ablauf müssen Sie selbst einen neuen Antrag mit dem neuen Bescheid stellen. Der Beitragsservice erinnert Sie nicht. In der Lücke gelten Sie wieder als beitragspflichtig; es können Zahlungserinnerungen, ein Festsetzungsbescheid und ein Säumniszuschlag kommen. Reichen Sie den neuen Nachweis nach, erledigt sich das laut Beitragsservice in der Regel.
- Langer Bezug: Wer mindestens zwei Jahre durchgehend aus demselben Grund befreit war, bekommt bei einem direkt anschließenden Folgeantrag ein weiteres Jahr vermutet (§ 4 Abs. 4 RBStV).
Härtefall: knapp über der Grenze
Wer keine Sozialleistung bekommt, weil das Einkommen nur knapp über der Bedarfsgrenze liegt, kann eine Befreiung als Härtefall beantragen (§ 4 Abs. 6 RBStV). Ein Härtefall liegt laut Gesetz insbesondere vor, wenn eine Sozialleistung mit der Begründung abgelehnt wurde, dass die Einkünfte die Bedarfsgrenze um weniger als die Höhe des Rundfunkbeitrags überschreiten, also um weniger als 18,36 Euro.
- Nachweis: der Ablehnungsbescheid oder eine Bescheinigung der Behörde, aus der hervorgeht, welche Leistung abgelehnt wurde und um welchen Betrag die Grenze überschritten ist.
- Dauer: Die Befreiung beginnt im Monat des Ablehnungsbescheids, höchstens drei Jahre rückwirkend, und gilt ein Jahr.
- Weitere Härtefälle nennt der Beitragsservice etwa für Menschen, die auf eine bewilligte Leistung verzichtet haben, und bei schwerer Krankheit wie schwerer Demenz oder Wachkoma mit ärztlicher Bescheinigung.
Rentnerinnen und Rentner mit kleiner Rente, aber ohne Grundsicherung, werden nicht automatisch befreit. Lohnend ist dann oft, Grundsicherung im Alter zu beantragen: Wird sie bewilligt, folgt die Befreiung; wird sie knapp abgelehnt, kommt der Härtefall in Betracht.
Abgelehnt: Widerspruch einlegen
Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Der Bescheid gilt vier Tage nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen; eine einfache E-Mail oder ein Anruf reicht nicht. Legen Sie den Nachweis bei, falls er beim Antrag fehlte. Bleibt es bei der Ablehnung, ist die Klage beim Verwaltungsgericht möglich; in Bayern können Sie direkt klagen.
Befreiung oder Abmeldung?
Die Befreiung gilt für eine Wohnung, die angemeldet bleibt. Haben Sie dagegen keine eigene Wohnung mehr, weil Sie zu jemandem ziehen, der schon zahlt, oder ins Ausland gehen, ist die Abmeldung der richtige Weg. Wer vollstationär in ein Pflegeheim oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung zieht, braucht keine Befreiung: Er meldet sich ab, die Einrichtung bestätigt das. Für eine Zweitwohnung gibt es eine eigene Befreiung, wenn für die Hauptwohnung schon gezahlt wird; Details stehen auf der Seite zur Abmeldung.
Häufige Fragen
Werde ich mit Bürgergeld automatisch vom Rundfunkbeitrag befreit?
Nein. Sie müssen die Befreiung beim Beitragsservice beantragen und den Bescheid in Kopie beilegen. Bürgergeld heißt seit 1. Juli 2026 Grundsicherungsgeld; der Befreiungsgrund gilt weiter.
Wie lange gilt die GEZ-Befreiung?
So lange wie der Bewilligungszeitraum der Leistung. Danach müssen Sie mit dem neuen Bescheid einen neuen Antrag stellen; eine Erinnerung gibt es nicht.
Kann ich die Befreiung rückwirkend beantragen?
Ja, ab dem Beginn der Leistung, aber höchstens drei Jahre rückwirkend ab dem Antrag.
Kann ich die Befreiung online beantragen?
Das Formular füllen Sie online aus, müssen es aber ausdrucken, unterschreiben und mit dem Nachweis per Post schicken.
Werden Studenten von der GEZ befreit?
Nur mit BAföG und wenn sie nicht bei den Eltern wohnen. Ohne BAföG ist eine Befreiung nur ausnahmsweise als Härtefall möglich.
Bekommen Rentner eine GEZ-Befreiung?
Nur mit Grundsicherung im Alter oder einer anderen Leistung aus der Liste. Eine kleine Rente allein reicht nicht; bei knapper Ablehnung der Grundsicherung kommt ein Härtefall in Betracht.
Was kostet der Rundfunkbeitrag mit Merkzeichen RF?
Ein Drittel des Beitrags, derzeit 6,12 Euro im Monat.
Ähnliche Themen: GEZ abmelden, Wohnsitz abmelden.
Quellen, abgerufen am 6. Oktober 2026: Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) § 4 und § 4a (bravors.brandenburg.de); ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice: Formular „Befreiung oder Ermäßigung beantragen“, Informationen für Empfänger von Sozialleistungen, Menschen mit Behinderung, Studierende und Bewohner von Pflegeeinrichtungen, Häufige Fragen zu Befreiung und Ermäßigung, Servicethemen „Befreiung/Ermäßigung“ (11.12.2024) und „Beitragsmythen Teil 4“ (01.07.2026), Seite „Widerspruch“; Dreizehntes Gesetz zur Änderung des SGB II vom 16.04.2026, BGBl. 2026 I Nr. 107 (Grundsicherungsgeld ab 1. Juli 2026); Verbraucherzentrale, Rundfunkbeitrag: Infos für Studierende und Auszubildende (Stand 16.01.2026).
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