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Fahrrad oder E-Bike gestohlen: Was Sie jetzt tun sollten

Stand: · Rechtslage Deutschland

Der Fahrradständer ist leer, das Schloss liegt durchtrennt daneben oder ist mitsamt Rad verschwunden. Die Polizei registrierte 2025 bundesweit 214.264 Fahrraddiebstähle. Ob Sie Ihr Rad wiedersehen oder Geld von der Versicherung bekommen, hängt vor allem davon ab, was Sie in den ersten Stunden tun und welche Unterlagen Sie haben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Erstatten Sie sofort Anzeige bei der Polizei, vor Ort oder über die Online-Wache Ihres Bundeslandes. Halten Sie Rahmennummer, Kaufbeleg und Fotos bereit.
  • Melden Sie den Diebstahl Ihrer Versicherung unverzüglich (§ 30 Abs. 1 VVG).
  • Die Hausratversicherung zahlt ohne Zusatz meist nur bei Einbruchdiebstahl, etwa aus dem verschlossenen Keller. Für den Diebstahl unterwegs brauchen Sie eine Fahrradklausel.
  • Pedelecs bis 25 km/h gelten als Fahrrad, S-Pedelecs bis 45 km/h als Kraftfahrzeug mit eigener Versicherungspflicht.
  • Ein geortetes Rad holen Sie nicht selbst zurück. Geben Sie den Standort der Polizei.

Fahrrad gestohlen: was tun?

  1. Anzeige erstatten. Das geht auf jeder Polizeidienststelle oder über die Online-Wachen der Länder, die das Portal polizei.de verlinkt. Wichtig ist eine genaue Beschreibung: Marke, Modell, Farbe, Rahmenhöhe, Besonderheiten und vor allem die Rahmennummer. Nur mit ihr oder einer Codierung kann die Polizei ein gefundenes Rad eindeutig zuordnen.
  2. Unterlagen sammeln. Kaufbeleg oder Rechnung, Fahrradpass, Fotos des Rads, Nachweise über Zubehör und den Schlüssel des Schlosses. Bei einem privat gekauften Rad hilft ein Kaufvertrag oder eine Quittung.
  3. Versicherung informieren. Bewahren Sie die Bestätigung der Anzeige mit Aktenzeichen auf. Die Versicherung verlangt meist auch eine Stehlgutliste, also eine Aufstellung der gestohlenen Sachen mit ihrem Wert, die Sie auch der Polizei vorlegen.
  4. Selbst Augen offen halten. Schauen Sie in den Tagen danach in Kleinanzeigen-Portale und auf Flohmärkte. Entdecken Sie Ihr Rad, rufen Sie die Polizei, statt den Verkäufer zu stellen.

Fahrradpass-App eingestellt: Die Polizeiliche Kriminalprävention hat ihre Fahrradpass-App für iPhone und Android eingestellt; sie ist nicht mehr erhältlich. Den Fahrradpass auf Papier gibt es weiterhin in der kostenlosen Broschüre „Räder richtig sichern“, bei Polizeilichen Beratungsstellen oder als PDF auf polizei-beratung.de. Er enthält Rahmennummer, Codierung, Name und Anschrift sowie ein Foto des Rads.

Wann die Hausratversicherung zahlt

Fahrräder gehören zum Hausrat und sind laut Verbraucherzentrale mindestens gegen Einbruchdiebstahl versichert. Das ist der Fall, wenn der Dieb in die Wohnung, den verschlossenen Keller oder die verschlossene Garage eingebrochen ist. Wie Sie danach vorgehen, lesen Sie unter Einbruch: was tun.

Wird das Rad dagegen draußen gestohlen, vor dem Bahnhof oder im offenen Hof, besteht meist kein Schutz. Dafür gibt es die Fahrradklausel als Zusatzbaustein gegen Mehrbeitrag. Sie deckt den Diebstahl unterwegs bis zu einem vereinbarten Betrag, oft als Prozentsatz der Versicherungssumme. Höhe und Bedingungen sind vertragsabhängig. Laut Gesamtverband der Versicherer (GDV) enthält etwa die Hälfte der rund 27 Millionen Hausratverträge eine solche Klausel.

  • Schloss: Das Rad muss laut Verbraucherzentrale mit einem eigenständigen Fahrradschloss gesichert sein. Ein fest am Rahmen verbautes Rahmenschloss genügt nach vielen Bedingungen nicht.
  • Nachtzeitklausel: In älteren Bedingungen besteht der volle Schutz nur zwischen 6 und 22 Uhr. Wer nachts draußen parkt, sollte den eigenen Vertrag prüfen und gegebenenfalls umstellen.
  • Leistung: Nach Angaben der Verbraucherzentrale erhalten Sie im Versicherungsfall den Neuwert, bei der Fahrradklausel bis zur vereinbarten Grenze.
  • Wartezeit: Manche Bedingungen sehen vor, dass erst gezahlt wird, wenn das Rad eine bestimmte Zeit nach der Anzeige nicht wieder aufgetaucht ist. Maßgeblich ist Ihr Vertrag.

Wie viel auf dem Spiel steht, zeigen die Zahlen des GDV: 2025 wurden rund 115.000 versicherte Fahrräder gestohlen, die Versicherer zahlten rund 150 Millionen Euro. Der durchschnittliche Schaden lag bei 1.270 Euro.

E-Bike gestohlen: Pedelec oder S-Pedelec?

Ein Pedelec mit höchstens 250 Watt Nenndauerleistung, dessen Motor bis 25 km/h unterstützt, ist rechtlich kein Kraftfahrzeug; für es gelten die Vorschriften über Fahrräder (§ 1 Abs. 3 StVG). Es ist deshalb wie ein Fahrrad über die Hausratversicherung abgedeckt.

Ein S-Pedelec unterstützt bis 45 km/h und gilt als Kraftfahrzeug. Es braucht eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit Versicherungskennzeichen. Gegen Diebstahl schützt nach Einschätzung der Verbraucherzentrale nur eine Teilkasko, nicht die Hausratversicherung.

Lohnt sich eine eigene E-Bike-Versicherung?

Separate Fahrrad- und E-Bike-Versicherungen decken je nach Anbieter nicht nur Diebstahl, sondern etwa auch Reparaturen und Leistungen bei Unfall. Manche Tarife schließen Akkuschäden, Vandalismus oder Verschleiß ein, andere nicht. Achten Sie darauf, ob der Neuwert oder nur der Zeitwert ersetzt wird, welche Schlösser verlangt werden und ob es eine Selbstbeteiligung gibt. Prüfen Sie vorher, ob eine Fahrradklausel in Ihrer Hausratversicherung schon genügt. Wollen Sie eine doppelte Police loswerden, helfen die Hinweise unter Versicherung kündigen.

Vorbeugen: das richtige Schloss

Die polizeiliche Kriminalprävention empfiehlt stabile Bügelschlösser oder Panzerkabelschlösser aus gehärtetem Stahl, außerdem massive Ketten- und Faltschlösser.

  • Bügelschloss: sehr stabil, aber starr; passt nicht um jeden Laternenpfahl.
  • Faltschloss: kompakt am Rahmen zu transportieren, flexibler als ein Bügel.
  • Kettenschloss: flexibel und robust, aber schwer.
  • Rahmenschloss: praktisch für kurze Stopps, reicht allein aber oft weder gegen Wegtragen noch für die Versicherung.

Die Sicherheitsstufen auf der Verpackung sind Skalen des jeweiligen Herstellers und lassen sich zwischen Marken nicht vergleichen. Eine neutrale Orientierung bietet eine Zertifizierung durch den VdS, auf die auch die Polizei hinweist.

Noch wichtiger als das Schloss ist, wie Sie es einsetzen: Schließen Sie das Rad immer an einen festen Gegenstand an, etwa einen fest verankerten Fahrradbügel, und führen Sie das Schloss durch Rahmen und Vorderrad. Diebe nutzen laut Polizei vor allem dunkle, abgelegene und schlecht einsehbare Orte.

Codierung, Registrierung, Tracker

Fahrrad codieren: Bei der Codierung wird ein persönlicher Code in den Rahmen graviert, beim ADFC der EIN-Code. EIN steht für Eigentums-Identifizierungs-Nummer: Der Code verschlüsselt Wohnort, Straße, Hausnummer und Initialen des Eigentümers, sodass die Polizei ein gefundenes Rad ohne Datenbankabfrage zuordnen kann. Laut ADFC sinkt damit der Verkaufswert eines gestohlenen Rads enorm. Codieren lassen können Sie beim ADFC vor Ort und im Fahrradhandel, in einigen Bundesländern auch bei der Polizei. Der ADFC nennt Kosten von etwa 15 bis 20 Euro; mitbringen sollten Sie Ausweis und Kaufbeleg. Carbonrahmen dürfen nicht graviert werden.

Fahrrad registrieren: Ein bundesweites amtliches Fahrradregister gibt es nicht. Manche Polizeidienststellen bieten eine Registrierung zusammen mit der Codierung an. Der wichtigste Schritt bleibt, Rahmennummer, Codierung und Fotos selbst aufzuschreiben, am besten im Fahrradpass.

GPS-Tracker und AirTag: Ein versteckter Tracker kann helfen, ein gestohlenes Rad zu finden. Ein AirTag hat jedoch kein eigenes GPS, sondern wird über Apple-Geräte in der Nähe geortet. Und er warnt Fremde: Laut Apple werden Menschen benachrichtigt, wenn sich ein von seinem Besitzer getrennter AirTag mit ihnen bewegt, per Mitteilung auf dem iPhone, durch einen Ton des AirTags und auf Android ab Version 6.0. Ein Dieb kann den Tracker also bemerken. GPS-Tracker mit SIM-Karte melden sich dagegen per App, wenn das Rad bewegt wird. Gleich welches Gerät: Die Polizei rät ausdrücklich, nie allein nach einem gestohlenen Rad zu suchen. Geben Sie den Standort an die Polizei weiter.

Gefundene Räder: Polizei und Fundbüro

Fragen Sie in den Wochen nach dem Diebstahl beim Fundbüro Ihrer Stadt oder Gemeinde nach; viele Kommunen bieten eine Online-Suche an. Die Polizei kann ein aufgefundenes Rad nur dann Ihrer Anzeige zuordnen, wenn Rahmennummer oder Codierung bekannt sind. Kaufte jemand Ihr gestohlenes Rad ahnungslos, bleibt es nach Angaben des ADFC trotzdem Ihr Eigentum. Hat die Versicherung bereits gezahlt, können Sie das Geld zurückzahlen oder ihr das Rad überlassen; die Einzelheiten regeln die Bedingungen.

Wie oft Diebe Erfolg haben

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts für 2025 wurden 214.264 Fahrraddiebstähle angezeigt. Aufgeklärt wird seit Jahren nur rund jeder zehnte Fall; die große Mehrheit bleibt ohne ermittelten Tatverdächtigen. Eine Anzeige lohnt sich trotzdem: Ohne sie zahlt keine Versicherung, und nur angezeigte Räder kann die Polizei zurückgeben.

Häufige Fragen

Fahrrad gestohlen: Was muss ich zuerst tun?

Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, vor Ort oder online, mit Rahmennummer und Beschreibung. Melden Sie den Diebstahl anschließend unverzüglich Ihrer Versicherung (§ 30 Abs. 1 VVG).

Zahlt die Hausratversicherung, wenn mein Fahrrad auf der Straße gestohlen wird?

Meist nur, wenn Ihr Vertrag eine Fahrradklausel enthält. Ohne sie ist in der Regel nur der Einbruchdiebstahl aus verschlossenen Räumen versichert.

Wo finde ich die Rahmennummer?

Sie ist in den Rahmen eingeprägt und steht oft auf der Rechnung oder im Fahrradpass. Notieren Sie sie, solange das Rad noch da ist.

Ist ein E-Bike über die Hausratversicherung versichert?

Ein Pedelec bis 25 km/h und 250 Watt gilt als Fahrrad und ist wie ein Fahrrad versichert. Ein S-Pedelec bis 45 km/h ist ein Kraftfahrzeug; Diebstahlschutz bietet dann eine Teilkasko.

Darf ich mein geortetes Fahrrad selbst zurückholen?

Die Polizei rät davon ab. Geben Sie den Standort an die Polizei weiter, statt allein dorthin zu gehen.

Quellen: Bundeskriminalamt, Polizeiliche Kriminalstatistik 2025, veröffentlicht April 2026, zitiert nach Polizeiliche Kriminalprävention (polizei-beratung.de) und Pressemitteilungen; Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes, „Diebstahl von Zweirädern“ und „Fahrradpass“, abgerufen Oktober 2026; polizei.de, Onlinewachen; GDV, Medieninformation vom 12. Mai 2026 zur Fahrraddiebstahl-Statistik 2025; Verbraucherzentrale, „Versicherung gegen Fahrraddiebstahl“, Stand 21. November 2025; Verbraucherzentrale, „Pedelecs: Welcher Versicherungsschutz ist notwendig?“; ADFC, „Fahrrad-Codierung“ und „Fahrrad geklaut, was tun?“; Apple Support, Warnungen bei unerwünschtem Tracking; § 30 VVG; § 1 Abs. 3 StVG.

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