Schaden
Schmerzensgeld: Wann Sie es bekommen und wie viel
Stand: · Rechtslage Deutschland
Schmerzensgeld gleicht Schäden aus, die sich nicht in einer Rechnung beziffern lassen: Schmerzen, Angst, eingeschränkte Lebensfreude, bleibende Folgen. Einen festen Katalog mit Beträgen gibt es nicht. Wer seine Verletzungen gut dokumentiert und die Fristen kennt, hat die besten Chancen auf eine angemessene Summe.
Das Wichtigste in Kürze
- Anspruch bei Verletzung von Körper, Gesundheit, Freiheit oder sexueller Selbstbestimmung, wenn ein anderer dafür haftet.
- Die Höhe richtet sich nach dem Einzelfall: Art und Dauer der Verletzung, Behandlung, Dauerfolgen, Verschulden.
- Schmerzensgeldtabellen sammeln Urteile; sie zeigen Größenordnungen, keine festen Preise.
- Verjährung: in der Regel drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem Sie von Schaden und Schädiger erfahren haben.
- Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall zahlt die gegnerische Haftpflicht auch Ihren Anwalt.
Wann Sie Anspruch auf Schmerzensgeld haben
Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann der Verletzte auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld verlangen (§ 253 Abs. 2 BGB). Voraussetzung ist also immer, dass ein anderer haftet, etwa aus unerlaubter Handlung (§ 823 BGB), aus einem Vertrag oder als Halter eines Kraftfahrzeugs (§ 7 StVG). Auf ein Verschulden kommt es bei der Halterhaftung nicht an.
Typische Fälle sind Verkehrsunfälle, Stürze auf nicht geräumten Gehwegen, Hundebisse, Behandlungsfehler und Körperverletzungen. Haben Sie selbst zu dem Schaden beigetragen, etwa durch einen nicht angelegten Gurt, kann der Anspruch gekürzt werden (§ 254 BGB).
Wie die Höhe bemessen wird
Das Gesetz spricht von einer „billigen“ Entschädigung. Gerichte berücksichtigen unter anderem:
- Art und Schwere der Verletzung, Zahl und Dauer der Krankenhausaufenthalte und Operationen,
- Dauer der Arbeitsunfähigkeit und der Schmerzen,
- bleibende Schäden wie Narben, Bewegungseinschränkungen oder psychische Folgen,
- Alter und Lebenssituation des Verletzten,
- Grad des Verschuldens und das Verhalten des Schädigers oder seiner Versicherung nach dem Unfall, etwa eine unangemessen verzögerte Regulierung.
Was Schmerzensgeldtabellen leisten
Es gibt Sammlungen, die tausende Urteile nach Verletzungsart ordnen, etwa die verbreiteten Schmerzensgeldtabellen nach Hacks oder nach Slizyk. Anwälte, Versicherer und Gerichte nutzen sie als Orientierung. Sie zeigen, was Gerichte in vergleichbaren Fällen zugesprochen haben, sind aber keine Preisliste: Jedes Urteil beruht auf Umständen, die bei Ihnen anders sein können, und ältere Beträge sind nicht an die Geldentwertung angepasst. Pauschale Beträge aus dem Internet sollten Sie deshalb nicht übernehmen. Wir nennen hier bewusst keine Euro-Werte.
Sonderfall Schleudertrauma
Nach Auffahrunfällen klagen viele Betroffene über Nackenschmerzen (HWS-Distorsion, „Schleudertrauma“). Versicherer bestreiten dann oft, dass der Unfall die Beschwerden verursacht haben kann, weil die Geschwindigkeitsänderung beim Aufprall gering war. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine solche „Harmlosigkeitsgrenze“ allein eine HWS-Verletzung nicht ausschließt; das Gericht muss die Umstände des Einzelfalls würdigen (BGH, Urteil vom 28. Januar 2003, VI ZR 139/02).
Die Beweislast liegt trotzdem bei Ihnen. Wichtig ist deshalb:
- Noch am Unfalltag oder am nächsten Tag zum Arzt gehen, auch wenn die Schmerzen erst später einsetzen.
- Beschwerden genau schildern und den Unfallhergang erwähnen, damit der Zusammenhang dokumentiert ist.
- Arztberichte, Atteste, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Rezepte sammeln.
- Ein Schmerztagebuch führen: welche Beschwerden, wie stark, was Sie nicht tun konnten.
Verjährung: drei Jahre zum Jahresende
Schmerzensgeldansprüche verjähren in der regelmäßigen Frist von drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den Umständen und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen (§ 199 Abs. 1 BGB). Beispiel: Unfall im März 2026, Schädiger bekannt, dann endet die Frist mit Ablauf des 31. Dezember 2029.
Verhandeln Sie mit dem Schädiger oder seiner Versicherung über den Anspruch, ist die Verjährung gehemmt, solange die Verhandlungen laufen (§ 203 BGB). Bei Spätfolgen, die noch nicht absehbar sind, sollte ein Anwalt prüfen, ob ein Vorbehalt für künftige Schäden oder eine Feststellungsklage nötig ist.
Unterschreiben Sie keine Abfindungserklärung, bevor die Folgen Ihrer Verletzung absehbar sind. Mit einer Abfindung sind in der Regel auch spätere Ansprüche erledigt, selbst wenn sich die Beschwerden verschlimmern.
Anwaltskosten nach einem Verkehrsunfall
Waren Sie an einem Verkehrsunfall nicht schuld, gehören die Kosten eines Anwalts zu dem Schaden, den die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ersetzen muss. Sie können sich also von Anfang an vertreten lassen. Bei einer Mithaftung werden die Anwaltskosten nur anteilig ersetzt; den Rest trägt gegebenenfalls Ihre Rechtsschutzversicherung, wenn Sie eine haben. Neben dem Schmerzensgeld können Sie Verdienstausfall, Behandlungs- und Fahrtkosten sowie bei einem Haushalt einen Haushaltsführungsschaden geltend machen. Zum Schaden am Auto siehe fiktive Abrechnung und Totalschaden.
Häufige Fragen
Wie viel Schmerzensgeld bekomme ich für ein Schleudertrauma?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Entscheidend sind Dauer der Beschwerden, Arbeitsunfähigkeit und Behandlung. Schmerzensgeldtabellen zeigen, was Gerichte in ähnlichen Fällen zugesprochen haben. Ein Anwalt kann Ihren Fall mit diesen Urteilen vergleichen.
Wann verjährt der Anspruch auf Schmerzensgeld?
In der Regel drei Jahre nach Ende des Jahres, in dem Sie von Verletzung und Schädiger erfahren haben. Verhandlungen mit der Versicherung hemmen die Verjährung.
Muss ich Schmerzensgeld versteuern?
Schmerzensgeld ist nach allgemeiner Auffassung nicht einkommensteuerpflichtig, weil es keine Einkunftsart ist. Zinsen aus angelegtem Schmerzensgeld sind dagegen wie andere Kapitalerträge zu behandeln.
Bekomme ich Schmerzensgeld, wenn ich selbst mitschuldig bin?
Ja, aber gekürzt. Ihr eigener Anteil am Unfall oder an der Schwere der Verletzung wird angerechnet, etwa wenn Sie nicht angeschnallt waren.
Brauche ich einen Anwalt?
Vorgeschrieben ist das außergerichtlich nicht. Bei Personenschäden ist anwaltliche Hilfe aber sinnvoll, weil Versicherer die Höhe oft niedrig ansetzen. Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall zahlt die gegnerische Versicherung den Anwalt.
Rechtsgrundlagen: §§ 195, 199, 203, 249, 253, 254, 823 BGB; § 7 StVG; BGH, Urteil vom 28.01.2003, VI ZR 139/02 (Harmlosigkeitsgrenze bei HWS-Verletzungen).
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