Schaden
Mietminderung: Wann und wie viel Sie weniger zahlen dürfen
Stand: · Rechtslage Deutschland
Fällt die Heizung aus, wächst Schimmel an der Wand oder ist ein Zimmer nach einem Wasserschaden unbenutzbar, müssen Sie nicht die volle Miete zahlen. Die Minderung tritt automatisch ein, sobald die Wohnung mangelhaft ist. Entscheidend ist, dass Sie den Mangel anzeigen und die Höhe vernünftig ansetzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Miete ist kraft Gesetzes gemindert, solange ein erheblicher Mangel besteht. Der Vermieter muss nicht zustimmen.
- Bemessungsgrundlage ist die Bruttomiete, also Miete einschließlich Nebenkosten.
- Ohne Mängelanzeige keine Minderung für die Zeit davor.
- Feste Prozentsätze gibt es nicht. Urteile anderer Gerichte sind nur Anhaltspunkte.
- Wer unsicher ist, zahlt unter Vorbehalt weiter und klärt die Höhe später.
Die Rechtslage: Minderung kraft Gesetzes
Hat die Wohnung einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt oder mindert, ist der Mieter für diese Zeit ganz oder teilweise von der Miete befreit (§ 536 Abs. 1 BGB). Eine unerhebliche Beeinträchtigung bleibt außer Betracht. Ein Mangel ist eine Abweichung vom vertraglich vereinbarten oder üblichen Zustand, etwa eine Heizung, die nicht warm wird, ein undichtes Fenster oder fehlendes Warmwasser. Bei Wohnraum kann dieses Recht im Mietvertrag nicht zum Nachteil des Mieters ausgeschlossen werden (§ 536 Abs. 4 BGB).
Gemindert wird die Bruttomiete, also einschließlich der Nebenkostenvorauszahlung oder -pauschale. Das hat der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden, zuletzt grundlegend mit Urteil vom 13. April 2011 (VIII ZR 223/10), nachdem schon der XII. Zivilsenat 2005 so geurteilt hatte (XII ZR 225/03). Beispiel: Bei 700 Euro Kaltmiete und 150 Euro Vorauszahlung sind 10 Prozent Minderung 85 Euro, nicht 70 Euro.
Wann Sie nicht mindern dürfen
- Keine Anzeige: Sie müssen den Mangel dem Vermieter unverzüglich anzeigen (§ 536c Abs. 1 BGB). Für die Zeit, in der er mangels Anzeige nicht abhelfen konnte, entfällt die Minderung (§ 536c Abs. 2 BGB).
- Mangel bekannt bei Vertragsschluss: Wer den Mangel beim Unterschreiben kannte, kann deswegen nicht mindern. Bei grob fahrlässiger Unkenntnis gilt das ebenfalls, es sei denn, der Vermieter hat den Mangel arglistig verschwiegen. Wer eine mangelhafte Wohnung in Kenntnis des Mangels übernimmt, muss sich seine Rechte bei der Übergabe vorbehalten (§ 536b BGB).
- Selbst verursacht: Hat der Mieter den Mangel selbst zu vertreten, etwa durch eine beschädigte Leitung oder falsches Lüften, besteht kein Minderungsrecht.
Weiterzahlen unter Vorbehalt
Eine zu hohe Minderung ist riskant: Liegt der Rückstand an zwei aufeinanderfolgenden Terminen insgesamt über einer Monatsmiete oder erreicht er über längere Zeit zwei Monatsmieten, kann der Vermieter fristlos kündigen (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB, § 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB). Sicherer ist es oft, die volle Miete unter Vorbehalt zu zahlen und den zu viel gezahlten Betrag später zurückzufordern. Ohne Vorbehalt droht der Rückforderung der Einwand, Sie hätten in Kenntnis der fehlenden Schuld gezahlt (§ 814 BGB). Schreiben Sie den Vorbehalt in die Mängelanzeige und in den Verwendungszweck der Überweisung.
Wie hoch darf die Minderung sein?
Das Gesetz nennt keine Prozentsätze. Gerichte bemessen die Minderung nach Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung, nach Jahreszeit und danach, welche Räume betroffen sind. Ein Heizungsausfall im Januar wiegt schwerer als im Mai, ein feuchter Fleck im Abstellraum weniger als Schimmel im Schlafzimmer. Deshalb sind veröffentlichte „Mietminderungstabellen“ mit Vorsicht zu lesen: Sie sammeln Einzelentscheidungen, teils Jahrzehnte alt und teils auf die Nettomiete bezogen.
Zur Orientierung einige Entscheidungen, deren Gericht, Aktenzeichen und Quote wir in mehreren Quellen geprüft haben:
| Mangel | Gericht, Datum, Aktenzeichen | Minderung |
|---|---|---|
| Kein Gas über Monate: keine Heizung, kein Warmwasser, kein Kochen | AG Nürnberg, 22.03.2017, 16 C 127/16 | 85 % (Oktober bis April), 60 % (Mai bis September) |
| Ausfall der Heizungsanlage in der Heizperiode | LG Berlin, 29.07.2002, 61 S 37/02 | 70 % |
| Wohnung teilweise nur auf 18 °C beheizbar | AG Potsdam, 30.04.2012, 23 C 236/10 | 10 % |
| Kein Warmwasser zwischen 22 und 7 Uhr | AG Köln, 24.04.1995, 206 C 251/94 | 7,5 % |
Übertragen lassen sich diese Werte nicht eins zu eins. Ein anderes Gericht kann bei ähnlichem Sachverhalt deutlich niedriger oder höher liegen. Setzen Sie die Quote eher vorsichtig an und lassen Sie sich im Zweifel von einem Mieterverein beraten.
Sonderfall Schimmel
Bei Schimmel ist meist die Ursache streitig: Bauliche Mängel wie undichte Fassaden oder Leitungen gehen auf den Vermieter, unzureichendes Heizen und Lüften auf den Mieter. Wärmebrücken allein machen eine Wohnung nicht mangelhaft, wenn das Gebäude den Bauvorschriften zur Zeit seiner Errichtung entspricht. Welches Heizen und Lüften zumutbar ist, hängt vom Einzelfall ab (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2018, VIII ZR 271/17). Dokumentieren Sie Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit mit einem Hygrometer über einige Wochen. Das hilft, wenn es auf ein Gutachten hinausläuft.
So gehen Sie vor
- Mangel dokumentieren: Fotos mit Datum, bei Heizung Temperaturprotokoll, bei Lärm ein Lärmtagebuch.
- Mangel schriftlich anzeigen und eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen. Zugang nachweisbar machen, etwa per Einwurf-Einschreiben oder E-Mail mit Antwort.
- Minderung ankündigen oder unter Vorbehalt weiterzahlen.
- Nach der Reparatur wieder die volle Miete zahlen. Die Minderung gilt nur für die Dauer des Mangels.
Musterbrief: Mängelanzeige
[Ihr Name, Anschrift]
[Name und Anschrift des Vermieters]
[Ort, Datum]
Mängelanzeige für die Wohnung [Straße, Hausnummer, Lage]
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeige ich folgenden Mangel an der von mir gemieteten Wohnung an: [genaue Beschreibung, z. B. „Die Heizung im Wohnzimmer und im Schlafzimmer wird seit dem 2. Oktober nicht mehr warm. Die Raumtemperatur liegt bei etwa 16 °C.“]. Fotos füge ich bei.
Ich bitte Sie, den Mangel bis zum [Datum, angemessene Frist] zu beseitigen. Bitte teilen Sie mir einen Termin mit, damit ich den Zugang zur Wohnung ermöglichen kann.
Für die Dauer des Mangels ist die Miete nach § 536 BGB gemindert. Bis zur Klärung der Höhe zahle ich die Miete nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung.
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Wollen Sie wegen dauerhafter Mängel ausziehen, finden Sie Fristen und Vorlagen unter Wohnung kündigen. Bei Wasser in der Wohnung hilft Wasserschaden: Was Sie sofort tun müssen.
Häufige Fragen
Muss der Vermieter der Mietminderung zustimmen?
Nein. Die Miete ist kraft Gesetzes gemindert, solange der Mangel besteht und angezeigt ist. Streit gibt es meist nur über die Höhe.
Wird von der Kaltmiete oder der Warmmiete gemindert?
Von der Bruttomiete, also einschließlich der Nebenkostenvorauszahlung oder -pauschale. So hat es der Bundesgerichtshof entschieden.
Ab wann darf ich die Miete mindern?
Ab dem Zeitpunkt, ab dem der Mangel besteht und der Vermieter davon weiß. Für Zeiträume, in denen Sie den Mangel nicht angezeigt haben und der Vermieter deshalb nicht abhelfen konnte, entfällt die Minderung.
Kann ich rückwirkend mindern, wenn ich voll gezahlt habe?
Haben Sie unter Vorbehalt gezahlt, können Sie den zu viel gezahlten Betrag zurückfordern. Ohne Vorbehalt ist das schwieriger, weil der Vermieter einwenden kann, Sie hätten in Kenntnis des Mangels freiwillig gezahlt.
Gibt es eine verbindliche Mietminderungstabelle?
Nein. Tabellen sammeln Urteile einzelner Gerichte. Sie zeigen eine Größenordnung, binden aber kein Gericht. Entscheidend sind die Umstände Ihres Falls.
Rechtsgrundlagen: §§ 536, 536b, 536c, 543, 569, 814 BGB; BGH, Urteil vom 13.04.2011, VIII ZR 223/10 (Bruttomiete); BGH, Urteil vom 06.04.2005, XII ZR 225/03; BGH, Urteil vom 05.12.2018, VIII ZR 271/17 (Wärmebrücken). Tabellenwerte: AG Nürnberg 16 C 127/16; LG Berlin 61 S 37/02; AG Potsdam 23 C 236/10; AG Köln 206 C 251/94.
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